Hallo,
Verkäufe (Lieferungen, Leistungen mit selbst eingenommener MWSt.)
in Zeile 27 bzw. 28 je nach Steuersatz, und zwar - wo Bemessungsgrundlage steht - netto (also ohne die 19 oder 7 %).
Die Steuer auf Einkäufe (Waren, Material usw. mit selbst bezahlter MWSt.) kommt in Zeile 55, und zwar nur der Steuerbetrag selbst - kein netto.
(Hier wird es Vorsteuer genannt, ist dasselbe wie Umsatzsteuer oder Mehrwertsteuer.)
In Zeile 67 wird dann errechnet, wieviel Du dem Finanzamt schuldest oder vom FA
zurückerhältst.
Gruss
23012


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