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Thema: Rechnung aus USA mit USt-Berechnung

  1. #16
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    Also, ich finde das ja faszinierend, was die EU da einfordert, und US-Firmen sich auch dran halten :-D
    das sind die Unterschiede zwischen Theorie und Praxis bzw. was der Gesetzgeber wollte und was die Lobby daraus gemacht hat.
    Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
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  2. #17
    TP-Junior tempolo macht alles soweit korrekt
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    Neue Erkenntnisse

    Diese EU-Nr. ist eine Registrierungsnummer für Unternehmen, die am Besteuerungsverfahren des § 18 Abs. 4c UStG teilnehmen. Sie ist keine UStID-Nr. wie vielfach behauptet wird. Insofern kann die EU-Nr. auch nicht auf der von copy genannten Internetseite geprüft werden.
    Tja, daran scheiden sich die Geister. Der Verkäufer besteht darauf, daß diese EU-Nr. die einzige sei, die sie haben, und diese auch schon seit 2 Jahren klaglos verwenden.

    Ich habe heute mit 2 Behörden geredet: Einmal mit jmd von der für US-Firmen zuständigen USt-ID-Vergabe (Bonn Innenstadt) und einmal mit einem USt-Prüfer vom FA München. Beiden sagte die EU-Nr nix, und beide meinten sogar, daß bei Einbehaltung von deutscher USt eine DE-Nr angebeben werden müßte. Ich ich beim 2. Anruf dann auf §3a Abs.4 Nr. 14 (UStG) verwies, worin steht, daß "er sich nicht mehr in jedem EU-Mitgliedstaat umsatzsteuerlich erfassen lassen [muss]", wußte er auch nicht weiter.

    Fazit:
    1. Die ganzen Leuten bei den FAs glauben zu Unrecht, daß auf einer US-Rechnung, die die USt f. deutsche Käufer einbehält, nur eine DE-Nr gültig wäre, nicht die aus anderen Ländern. Demgegenüber steht §3a Abs.4 Nr. 14, was eine Registrierung bei nur einem EU-Land erlaubt, insofern auch keine USt-ID für jedes EU-Land erforderlich wäre.
    Oder?

    2. Es würde doch Sinn machen, daß eine US-Firma, die nach §3a Abs.4 Nr. 14 eine ID bekommt, eine anders kodierte erhält, als eine Firma, die den "klassischen" Weg geht und für jedes EU-Land eine USt-ID bekommt. Denn wenn die US-Firma sich z.B. in Irland nach §3a Abs.4 Nr. 14 registiert und dann eine IR-Nr bekäme, würde ein deutscher Prüfer doch wohl erst Recht sagen, daß eine IR-Kennung nicht in DE gültig wäre. Wenn es aber eine EU-Kennung wäre, würde eher das auf die Anwendung von §3a Abs.4 Nr. 14 hinweisen.
    Macht doch Sinn, oder?

    Sven, was läßt dich denn glauben, daß die EU-Kennung keine gültige USt-ID sei? Im §18 Abs. 4c steht ja nix dazu.

  3. #18
    TP-Senior Woko ist auf einem guten Weg
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    Hallo,

    Also, ich finde das ja faszinierend, was die EU da einfordert, und US-Firmen sich auch dran halten :-D
    Die Amerikaner wissen, dass sie Steuern abführen müssen. Sie müssen immer befürchten aufgrund irgendeines Rechtshilfeabkommens von einem Eu-Staat als Stuerhinterzieher über die US-Instanzen belangt zu werden.

    Steuerhinterziehung ist in den USA kein Kavalierselikt. Desahlb halten sich die Firmen daran, da sie sonst umgehend in den Knast wandern könnten. Das wissen alle US-Amerikaner spätestens seit Al Capone.

    Gruß Woko

  4. #19
    TP-Junior tempolo macht alles soweit korrekt
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    Zitat Zitat von Woko Beitrag anzeigen
    Steuerhinterziehung ist in den USA kein Kavalierselikt.
    In der Tat. Selbst verspätete Zahlungen werden drastisch bestraft, wie ich selbst schon feststellen durfte.

  5. #20
    TP-Junior tempolo macht alles soweit korrekt
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    Antwort wg. ID-Check

    Habe mal bei europa.eu angefragt, warum deren USt-ID-Check nicht die EU-Nummern unterstützt. Hier deren Antwort:

    Dear Mr Tempelmann,

    The prefix EU does not correspond to one Member State of the European Union and is therefore not in the VIES system. This prefix EU + VAT number is given by any Member State to persons that are not established in the European Union and that deliver taxable goods or services to individuals in Europe.
    [...]

    For additional information about the VIES system and its features, please visit our FAQs (Frequently Asked Questions) at http://ec.europa.eu/taxation_customs/vies/faqvies.do
    and also http://ec.europa.eu/taxation_customs...s/index_en.htm

    Yours sincerely,

    ___________________
    EUROPEAN COMMISSION
    DG Taxation and Customs Union
    >Unit D4 - Administrative cooperation and fight against fiscal fraud
    200 rue de la Loi
    B - 1049 Brussels
    Das suggeriert, daß die EU-Nr. auf der Rechnung wohl für den USt-Abzug allgemein gültig ist.

  6. #21
    TP-Lady-Mod dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User
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    Also ich finde... du bist doch selbst schuld, da du deine USt.-ID nicht angegeben hast, dann bekommst du als Unternehmer die Re. ohne dtsch. USt. und musst hier versteuern. Fertig aus, kinderleicht.

    Und ich finde... die machen das ganz korrekt, ziemlich daneben denen gleich sonstwas zu unterstellen.Die verkaufen an Endkunden und normalerweise müsste auch der Endkunde diese Leistung hier versteuern - nur macht das kein Privatmann - also übernimmt die Firma das gleich.

    So ein Brimborium weil du dich nicht als Unternehmer ausweisen wolltest...
    Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.

  7. #22
    TP-Junior tempolo macht alles soweit korrekt
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    Zitat Zitat von dorintia Beitrag anzeigen
    Also ich finde... du bist doch selbst schuld
    Was sollen denn die ganzen Anmachen hier? Habe ich mich beklagt? Ich frage doch nur, um einen Sachverhalt zu klären.

    Wen das Thema nicht interessiert, der soll sich doch da bitte raushalten, anstatt die Fragen anderer niederzumachen und ihnen Blödheit vorzuwerfen. Erst "copy", nun du auch noch. Was soll denn das? Wer schlechte Laune hat, lasse die bitte nicht anderen aus.

    Ich dachte, die Forenregeln stellen das auch ganz klar, daß sowas hier nicht erwünscht ist. Aber daß solche Sprüche dann auch noch von denen kommen, die schon länger hier sind oder gar Moderator sind...

    *kopfschüttel*

  8. #23
    TP-Junior tempolo macht alles soweit korrekt
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    Zitat Zitat von dorintia Beitrag anzeigen
    So ein Brimborium weil du dich nicht als Unternehmer ausweisen wolltest...
    Es stellte sich dann übrigens heraus, daß ich gar keine USt-ID habe, denn als ich damals beim Finanzamt die auch bestellen wollte, nachdem ich meine Steuernummer erhielt, sagten die mir, daß ich die gar nicht brauchen würde als Freiberufler.

    Nun hab ich sie endlich bestellt.

  9. #24
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    tja, kaum sitzt 3,2,1 Mainz in Luxemburg und nicht mehr in der Schweiz und schon gerät § 3a Abs. 3a UStG in Vergessenheit.

    1. Die ganzen Leuten bei den FAs glauben zu Unrecht, daß auf einer US-Rechnung, die die USt f. deutsche Käufer einbehält, nur eine DE-Nr gültig wäre, nicht die aus anderen Ländern. Demgegenüber steht §3a Abs.4 Nr. 14, was eine Registrierung bei nur einem EU-Land erlaubt, insofern auch keine USt-ID für jedes EU-Land erforderlich wäre.
    Oder?
    http://195.243.173.120/persoline/ser...tailioid=19231

    § 3a Abs. 4 Nr. 14 UStG sagt lediglich, dass auf elektronischem Weg erbrachte Leistungen zu den "Katalogleistungen" zählen. Denn für die Katalogleistungen richtet sich der "Ort der Leistung" nach § 3a Abs. 3 UStG, sofern § 3a Abs. 3a UStG nicht etwas anderes sagt. Um eine Steuerpflicht in D auszulösen muss der Ort der Leistung im Inland belegen sein.

    Der normale Steuermensch wird i.d.R. nichts mit dem letztgenannten Paragraphen zu tun haben, so dass der USt-Prüfer eher der falsche Ansprechpartner war.
    Der Mann in Bonn hätte dies aber wissen können, sofern er sonst mit der Vergabe der UStID-Nr. zu tun hat.

    2. Es würde doch Sinn machen, daß eine US-Firma, die nach §3a Abs.4 Nr. 14 eine ID bekommt, eine anders kodierte erhält, als eine Firma, die den "klassischen" Weg geht und für jedes EU-Land eine USt-ID bekommt. Denn wenn die US-Firma sich z.B. in Irland nach §3a Abs.4 Nr. 14 registiert und dann eine IR-Nr bekäme, würde ein deutscher Prüfer doch wohl erst Recht sagen, daß eine IR-Kennung nicht in DE gültig wäre. Wenn es aber eine EU-Kennung wäre, würde eher das auf die Anwendung von §3a Abs.4 Nr. 14 hinweisen.
    Macht doch Sinn, oder?
    die UStID-Nr. sagt hier doch nur aus, dass der Inhaber Unternehmer ist und keine Privatperson.

    Sven, was läßt dich denn glauben, daß die EU-Kennung keine gültige USt-ID sei? Im §18 Abs. 4c steht ja nix dazu.
    weil es keine ID-Nr. mit den Anfangsbuchstaben EU gibt. Eine Übersicht der bekannten Nummern gibt es auf der Seite des Bundeszentralamts für Steuern: http://www.bzst.de/003_menue_links/0..._aufbaupdf.pdf

    Wo jetzt genau steht, dass die EU-Nr. zum e-Comerce-Besteuerungsverfahren gehört müsste ich suchen. Unter Wikipedia zur UStID-Nr. steht es auf jeden Fall, aber ich hab' es auch noch woanders schwarz auf weiß zu stehen.

    Machs dir in Zukunft einfach und gib' die UStID-Nr. an. Dann wird keine USt ausgewiesen.

    Gruß
    Sven
    Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
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  10. #25
    TP-Senior Woko ist auf einem guten Weg
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    Hallo,

    lass dir deine Software per Datenträger zuschicken, dann weist dir der Zoll die Einfuhr-Umsatzsteuer aus.

    Woko

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