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Thema: Rechnung aus USA mit USt-Berechnung

  1. #1
    TP-Junior tempolo macht alles soweit korrekt
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    Rechnung aus USA mit USt-Berechnung

    Habe Software in den USA gekauft, und die wurde mir nicht nur in Euro, sondern gleich auch noch inkl. 19% USt berechnet.

    Nun ist das eine kleine Firma mit Sitz nur in den USA, die vorher Vertriebspartner in Europa (UK, F, D) hatte und nun wohl alles selbst machen will.

    Die Rechnung, die ich erhielt, scheint mir aber nicht so ganz korrekt zu sein, um einer eventuellen Steuerprüfung standzuhalten.

    Ich habe nun seit fast 2 Stunden herumtelefoniert und im Web gesucht und bin letztendlich hier angekommen, wo es freundlich zugeht und auch einige den Durchblick zu haben scheinen.

    Ich arbeite als Freiberufler, und bin Vorsteuerabzugsberechtigt.

    Daher möchte ich sowohl die USt von der Rechnung abziehen als auch den Nettowert am Ende vom Einkommen absetzen. Letzteres sehe ich weniger als Problem.

    Bei der USt stellen sich aber ein paar Fragen:

    Ich habe, durch eigenes Anbieten von Software über einen Vertrieb in den USA (Kagi.com) schon erfahren, daß Firmen in den USA, die an Kunden in Europa verkaufen, die USt des Landes, in dem sich der Käufer befindet, einzuziehen und dann wieder an das Land abzuführen.
    Dazu eine Frage: Wo findet man diese Richtlinie beschrieben (wie heißt sie?), oder wer ist dafür zuständig, damit ich da mal anrufen kann? Mir wurde zuletzt das FA "Bonn Innenstadt" genannt, aber auf deren Website finde ich auch nix dazu.
    Offenbar folgt auch diese US-Firma dieser Erfordernis des Einbehaltens der USt. Allerdings bezweifle ich, daß sie das richtig machen und evtl. gar das USt-Geld gar nicht korrekt abführen können (allerdings nicht mein Problem). Dennoch will ich sichergehen, daß die Rechnung wenigstens formal in Ordnung ist, für mich.

    Problem ist, daß die US-Firma kein Deutsch spricht und daher die Re. auf Englisch ist. Und vermutlich die formalen Benennungen falsch benutzt.

    So etwa sieht die Re. aus:
    (adresse der US-Firma)

    INVOICE # 83549
    March 11, 2009

    Bill To:
    (meine Adr)

    (hier Beschreibung des Produkts)

    EU VAT: EU372000970

    SUBTOTAL: 400,00€
    SHIPPING TOTAL: 0,00€
    ORDER ADJUSTMENT: 200,00€
    TAX: 38,00€
    GRAND TOTAL: 238,00€
    AMOUNT PAID: 238,00€
    AMOUNT DUE: 0,00€
    Ich vermute, daß diese Dinge nicht stimmen:

    1. "EU VAT ..." hat so keine Bedeutung.
    2. Was ist diese EU...-Nummer? Ist das eine korrekte USt-ID für Ausländische Firmen?
    3. Nirgends steht, daß diese die deutsche USt ist. Allerdings könnte man das daraus schließen, daß erstens der Empf. eine Adr in Deutschland hat und 2. der Betrag 19% ergibt. Aber ob das für den Prüfer akzeptabel ist?
    4. Ist "TAX" eine korrekte Bezeichnung? Vermutlich nicht. Wäre "VAT 19%" in Ordnung (sie können ja schlecht deutsche Begriffe nehmen, wenn sie die selbst nicht verstehen).

    Zum Glück geht's hier nur um einen kleinen Betrag, aber evtl. kommt sowas noch öfter vor. Auch will ich der Firma mitteilen, was sie falsch machen und eine korrigierte Re anfordern. Daher wäre es gut, eine offiz. Richtlinie für Ausländer dafür zu finden.

    Wäre schön, wenn mir jemand weiterhelfen kann.

    Als Dankeschön kann ich auf meine Freeware-Tools für den Mac verweisen, z.B: http://apps.tempel.org

  2. #2
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    Zitat Zitat von tempolo Beitrag anzeigen
    Ich vermute, daß diese Dinge nicht stimmen:

    1. "EU VAT ..." hat so keine Bedeutung.
    Wie kommst du denn darauf?

    Und ob das eine Bedeutung hat. Ganz ehrlich: ich kann mir nicht vorstellen, wie man 2 Stunden mit rumtelefonieren und im Web suchen verbringen kann, ohne das herauszufinden.

    VAT ist die Übersetzung für Umsatzsteuer, 'value added tax'.

    Und "EU VAT" bezeichnet den Umstand, dass es sich um eine Umsatzsteuer handelt, die nach Übereinkunft in allen Staaten der EU sowie einigen assoziierten Staaten nach dem jeweils landesgültigen Satz zu berechnen ist.

    2. Was ist diese EU...-Nummer? Ist das eine korrekte USt-ID für Ausländische Firmen?
    Nein, das ist die EU VAT Nummer. Die bekommen Unternehmen ausserhalb der EU anstatt einer UStID.

    Ob die Nummer gültig ist, kannst du hier

    http://ec.europa.eu/taxation_customs/vies/vieshome.do

    prüfen.

    3. Nirgends steht, daß diese die deutsche USt ist.
    Es ist die 'EU VAT' mit dem für Deutschland gültigen Umsatzsteuersatz von 19%.

    4. Ist "TAX" eine korrekte Bezeichnung?
    Ja. Es bedeutet zu deutsch 'Steuer'.

    Zum Glück geht's hier nur um einen kleinen Betrag, aber evtl. kommt sowas noch öfter vor. Auch will ich der Firma mitteilen, was sie falsch machen und eine korrigierte Re anfordern. Daher wäre es gut, eine offiz. Richtlinie für Ausländer dafür zu finden.
    Sieht nicht so aus, als bräuchten die von dir Nachhilfe. Die Rechnung ist völlig in Ordnung.

    copy

  3. #3
    TP-Junior tempolo macht alles soweit korrekt
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    Zitat Zitat von copy Beitrag anzeigen
    das ist die EU VAT Nummer. Die bekommen Unternehmen ausserhalb der EU anstatt einer UStID.

    Ob die Nummer gültig ist, kannst du hier

    http://ec.europa.eu/taxation_customs/vies/vieshome.do

    prüfen.
    Dann probiere doch mal, die Kennung "EU372000970" da einzugeben!

  4. #4
    TP-Junior tempolo macht alles soweit korrekt
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    Zitat Zitat von copy Beitrag anzeigen
    Wie kommst du denn darauf?
    Weil es keine EU-Steuer gibt. Es gibt nur länderbezogene Steuern. Woran erkennst du denn, daß es sich um die deutsche USt handelt?

  5. #5
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    Zitat Zitat von copy
    Sieht nicht so aus, als bräuchten die von dir Nachhilfe. Die Rechnung ist völlig in Ordnung.
    Wirklich? Du bist also davon überzeugt, daß du die USt deiner Rechnungen einfach mit "Steuer: 50 Euro" angeben kannst? Ohne 19%, ohne den Hinweis, daß es sich dabei um USt handelt?

    Und bei einer US-Rechnung ist das zudem mehrdeutig: Wenn da nur "Tax" steht, kann es ja auch die lokale Steuer sein, die natürlich nicht an Deutschland abgeführt wird und die ich deswegen auch kaum als USt abziehen kann.

    Zum "Tax" in der Tat eine andere Bedeutung als "VAT" hat - erstere ist eine, die nur beim Endkunden behoben wird, während eine VAT bei jedem Handel, also auch bei Zwischenhändlern, erhoben wird (dafür kann dann jeder Zwischenhändler die VAT auch wieder abziehen, was es praktisch der Endkundensteuer gleichstellt, aber steuertechnisch nunmal was ganz unterschiedliches ist)

  6. #6
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    Zitat Zitat von tempolo Beitrag anzeigen
    Weil es keine EU-Steuer gibt.
    Aber eine "EU VAT" – wie wäre es, wenn du dich jetzt, mit ein paar mehr Hinweisen – noch mal mit dem Thema beschäftigen würdest?

    Es gibt nur länderbezogene Steuern. Woran erkennst du denn, daß es sich um die deutsche USt handelt?
    Am korrekt berechneten Betrag.

    Dann probiere doch mal, die Kennung "EU372000970" da einzugeben!
    Sonst noch Wünsche?

    copy

  7. #7
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    Zitat Zitat von copy Beitrag anzeigen
    Sonst noch Wünsche?
    Mannomann. Überheblichkeit hoch drei. Wenn Du das wirklich ausprobieren würdest, würdest du auch merken, daß Du Unrecht hast.

  8. #8
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    Bitte, kann jemand anderes was dazu sagen?

    Der "copy" scheint nur auf Beleidigungen aus zu sein.

  9. #9
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    Zitat Zitat von tempolo Beitrag anzeigen
    Wirklich? Du bist also davon überzeugt, daß du die USst deiner Rechnungen einfach mit "Steuer: 50 Euro" angeben kannst?
    Nein, davon bin ich nicht überzeugt, wie kommst du darauf?

    Ich sitze nämlich nicht in den USA und versende auch keine Waren in die EU. Folglich ist die 'European Union Value Added Tax' für mich kein Thema.

    Was soll eigentlich die Anmache?

  10. #10
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    Diese EU-Nr. ist eine Registrierungsnummer für Unternehmen, die am Besteuerungsverfahren des § 18 Abs. 4c UStG teilnehmen. Sie ist keine UStID-Nr. wie vielfach behauptet wird. Insofern kann die EU-Nr. auch nicht auf der von copy genannten Internetseite geprüft werden.

    Die betroffenen Unternehmen bieten auf elektronischem Wege Dienstleistungen an Privatpersonen in der EU an und haben ihren eigenen Unternehmenssitz außerhalb der EU. Grundsätzlich wäre es dann so, dass sich diese Unternehmen in jedem einzelnen Mitgliedstaat umsatzsteuerlich registrieren müssen und die jeweilige Landesumsatzsteuer für die Geschäfte aus dem Land abdrücken müssen (Ort der Leistung wird nach § 3a Abs. 3a UStG bestimmt). Der oben genannte Paragraph erlaubt es den Firmen sich in einem EU-Land zu registrieren und die USt in diesem Land abzuführen.
    Es handelt sich hierbei um deutsche USt, da die Leistung im Inland erbracht wird (§ 3a Abs. 3a UStG), sofern der Leistungsempfänger eine Privatperson ist. Das ist hier aber nicht der Fall, so dass ich mal nachhaken würde und dem leistenden Unternehmen mitteilen würde, dass ich selbst Unternehmer und keine Privatperson bin.

    Gruß
    Sven
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  11. #11
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    Sven,

    Danke für die ausführliche Antwort.

    Du bestätigst damit Teile, die ich auch schon rausfand: Daß sich das Unternehmen noch bei der deutschen Behörde reg. müßte und dann eine DE-Nummer dafür bekommt, die es auf der Re. angeben müßte.

    Das heißt, mit dem was sie bisher haben, fordern sie die Steuer wohl ungerechtfertigt von mir und anderen EU-Kunden ein.

    Bei der Bestellung sahen sie auch vor, daß ich ihnen meine Steuer-ID mitteile, dann hätten sie vermutlich die Steuer nicht auf der Re. erhoben. Aber das erschien mir zu umständlich. Zumal bin ich mir gar nicht sicher, ob ich dafür die richtige Nr habe, denn ich habe nur eine USt-ID. Kannst Du mir noch sagen, welche Nummer man angibt, wenn man zw. Unternehmen die USt gleich unterdrückt?

    Viele derer Kunden sind auch Privatpersonen, so daß sie auf jeden Fall den Murks in Ordnung bringen sollten. Mal sehen, wie ich denen das vermitteln kann.

    Auf jeden Fall hast du mich schon viel weiter gebracht. Ich hatte schon eine Anfrage bei anwalt.de eingebracht, aber die wollten 25€ dafür. Ich bin dir wohl ein paar Bierchen schuldig.

  12. #12
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    Zumal bin ich mir gar nicht sicher, ob ich dafür die richtige Nr habe, denn ich habe nur eine USt-ID. Kannst Du mir noch sagen, welche Nummer man angibt, wenn man zw. Unternehmen die USt gleich unterdrückt?
    es muss für den leistenden Unternehmer erkenntlich sein, dass du Unternehmer bist. Bloße mündliche Äußerungen sind ja schön und gut, aber da kann ja jeder kommen und meinen er wäre Unternehmer wenn die Rechnung dafür billiger ausfällt. Die UStID-Nr. ist ein geeignetes Mittel die Unternehmereigenschaft nachzuweisen und wahrscheinlich auch die einfachste Lösung.

    Gruß
    Sven

    EDIT: Hier wird der ganze Mist genau erläutert
    http://www.bzst.de/003_menue_links/0...ces/index.html
    http://www.bzst.de/003_menue_links/0...faq/index.html
    Geändert von SvenWeb (24.03.2009 um 20:05 Uhr)
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  13. #13
    TP-Junior tempolo macht alles soweit korrekt
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    Zitat Zitat von Sven Beitrag anzeigen
    es muss für den leistenden Unternehmer erkenntlich sein, dass du Unternehmer bist. ... Die UStID-Nr. ist ein geeignetes Mittel die Unternehmereigenschaft nachzuweisen und wahrscheinlich auch die einfachste Lösung.
    Ist das tatsächlich so einfach, also daß es nur im "irgendeinen" glaubhaften Nachweis der Unternehmereigenschaft geht? Ich nahm an, daß die USt-ID (oder sonstige beim FA bekannte Unternehmer-ID) als Quer-Referenz benutzt wird: So teilt der Verkäufer dem FA mit, wer da die USt. einspart. Aber das sind vielleicht auch viel zu viele Daten, die das FA gar nicht haben will, weil es die eh nicht auswerten kann (oder darf?).

    Auf jeden Fall macht's das einfacher, das kapier sogar ich

    Danke nochmal, auch für die Links.

    Wenn ich mich doch nun auch noch für die Hilfe revanchieren könnte...
    Aber im Web/Grafik-Designbereich bin ich ne totale Niete.

  14. #14
    TP-Greis SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User
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    Ist das tatsächlich so einfach, also daß es nur im "irgendeinen" glaubhaften Nachweis der Unternehmereigenschaft geht?
    jepp, so einfach ist die Sache.

    So teilt der Verkäufer dem FA mit, wer da die USt. einspart. Aber das sind vielleicht auch viel zu viele Daten, die das FA gar nicht haben will, weil es die eh nicht auswerten kann (oder darf?).
    USLO überträgt meines Wissens nur im Warenverkehr die UStID-Nr. des Leistungsempfängers an das Finanzamt, sofern die zusammenfassenden Meldungen richtig erstellt wurden (ich bin schon länger raus aus der Praxis, aber damals passten die Daten nie mit den Jahresabschlüssen der Unternehmen überein).

    Wenn ich mich doch nun auch noch für die Hilfe revanchieren könnte...
    passt schon

    Aber im Web/Grafik-Designbereich bin ich ne totale Niete.
    das ist auch nicht meine Baustelle. Ich spiele eher mit Equinox und der UNO-API herum.

    Gruß
    Sven
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  15. #15
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    Zitat Zitat von Sven Beitrag anzeigen
    jepp, so einfach ist die Sache.
    Hmm, da kommt mir jetzt aber doch noch ein spitzfindiger Gedanke:

    Die US-Firma könnte doch behaupten, daß all ihre EU-Kunden Unternehmer seien, und diese Unternehmer hätten das auch alle glaubhaft versichert. So spart sich die Firma dann den ganzen Aufwand mit der Steuererklärung an ein EU-Land.

    Wundere mich eh, was die Firma dazu zwingt, die USt einzubehalten und abzuführen. Ist das ein US-EU-Abkommen, oder ist das nur ne EU-Forderung? Wenn letzteres, wie setzen die das durch, die können ja schlecht US-Firmen verklagen, wenn diese keine USt für die EU erheben, oder?

    Also, ich finde das ja faszinierend, was die EU da einfordert, und US-Firmen sich auch dran halten :-D

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