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Thema: Mini-Job-Abrechnung 2009

  1. #1
    TP-Member Jenny2009 macht alles soweit korrekt
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    Mini-Job-Abrechnung 2009

    Hallo zusammen,

    habe wieder mal eine Frage und hoffe, dass auch diese mir hier beantwortet wird.


    Für mich wird ein Minijobber arbeiten. Ich würde gern wissen, was er mich kosten würde.

    Beispiel:

    Meine Angestellte auf 400 Euro-Basis arbeitet im Monat April 2009
    in der Zeit von 22 - 6 Uhr und an 1-3 Tagen der Woche, insgesamt
    39,00 Stunden. Abgesprochen ist ein Stundenlohn von 5,50 Euro, zzgl. 25 % Nachtzuschläge.

    Ich würde mich freuen, wenn jemand mir ein Rechenbeispiel geben könnte, wie hoch meine Abgaben sind und was abgeführt werden muss an die Minijobzentrale.

  2. #2
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    moin auch,

    du zahlst 30% auf den Nettolohn an die Minijobzentrale an pauschalen Abgaben.

    39 Std. x 6,88 € (inkl. 25% Nachtzulage) = 268,32 €

    davon 30% = 80,50 €

    Gesamtlohnkosten: 348,82 €

  3. #3
    TP-Member Jenny2009 macht alles soweit korrekt
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    Zitat Zitat von Thomas Beitrag anzeigen
    moin auch,

    du zahlst 30% auf den Nettolohn an die Minijobzentrale an pauschalen Abgaben.

    39 Std. x 6,88 € (inkl. 25% Nachtzulage) = 268,32 €

    davon 30% = 80,50 €

    Gesamtlohnkosten: 348,82 €


    Danke für die Antwort aber das war bis zum 31.12.2008 so. Ab dem 1.1.2009 kommen noch zusätzlich Umlagen U1, U2 und U3 dazu und ausserdem kommen auf Nachtzuschläge keine Abgaben drauf.

  4. #4
    TP-Special Mod TP-Sponsor Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Avatar von Thomas
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    Zitat Zitat von Jenny2009 Beitrag anzeigen
    Ab dem 1.1.2009 kommen noch zusätzlich Umlagen U1, U2 und U3 dazu und ausserdem kommen auf Nachtzuschläge keine Abgaben drauf.
    ok, von Änderungen hat mir mein Stb. nix erzählt, scheinen nicht gravierend zu sein.

    Umlagen sind stolze 0,67% auf Netto laut dieser zufällig gefundenen Info-Site

    Falls Nachtzuschläge wirklich komplett (???) abgabefrei sind, ergibt sich folgende Rechnung:

    39 Std. x 5,50 € = 214,50 €

    darauf inkl. Umlage dann 30,67% = 65,79 € Abgabe an die Minijobzentrale

  5. #5
    TP-Senior Woko ist auf einem guten Weg
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    Hallo Jenny,

    Meine Angestellte auf 400 Euro-Basis arbeitet im Monat April 2009
    der Vollständigkeit wegen und zur Vermeidung von Missversatändnissen: Arbeitet der Minijobber nur im April und danach nicht mehr, dann liegt keine geringfügige, sondern kurzfristige Beschäftigung vor. Diese wäre vollkommen sozialversicherungs- und umlagefrei.

    Steuern sind entweder pauschal mit 25% abzuführen oder eine Steuerkarte vorlegen lassen.

    BG-Umlagen sind sowohl bei geringfügiger Beschäftigung als auch kurzfristiger Beschäftigung abzuführen. Meines Wissens wird bei der Umlage der BG auch der Nachtarbeitzuschlag einbezogen.

    Gruß Woko

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