moin auch,
du zahlst 30% auf den Nettolohn an die Minijobzentrale an pauschalen Abgaben.
39 Std. x 6,88 € (inkl. 25% Nachtzulage) = 268,32 €
davon 30% = 80,50 €
Gesamtlohnkosten: 348,82 €
Hallo zusammen,
habe wieder mal eine Frage und hoffe, dass auch diese mir hier beantwortet wird.
Für mich wird ein Minijobber arbeiten. Ich würde gern wissen, was er mich kosten würde.
Beispiel:
Meine Angestellte auf 400 Euro-Basis arbeitet im Monat April 2009
in der Zeit von 22 - 6 Uhr und an 1-3 Tagen der Woche, insgesamt
39,00 Stunden. Abgesprochen ist ein Stundenlohn von 5,50 Euro, zzgl. 25 % Nachtzuschläge.
Ich würde mich freuen, wenn jemand mir ein Rechenbeispiel geben könnte, wie hoch meine Abgaben sind und was abgeführt werden muss an die Minijobzentrale.
moin auch,
du zahlst 30% auf den Nettolohn an die Minijobzentrale an pauschalen Abgaben.
39 Std. x 6,88 € (inkl. 25% Nachtzulage) = 268,32 €
davon 30% = 80,50 €
Gesamtlohnkosten: 348,82 €
ok, von Änderungen hat mir mein Stb. nix erzählt, scheinen nicht gravierend zu sein.
Umlagen sind stolze 0,67% auf Netto laut dieser zufällig gefundenen Info-Site
Falls Nachtzuschläge wirklich komplett (???) abgabefrei sind, ergibt sich folgende Rechnung:
39 Std. x 5,50 € = 214,50 €
darauf inkl. Umlage dann 30,67% = 65,79 € Abgabe an die Minijobzentrale
Hallo Jenny,
der Vollständigkeit wegen und zur Vermeidung von Missversatändnissen: Arbeitet der Minijobber nur im April und danach nicht mehr, dann liegt keine geringfügige, sondern kurzfristige Beschäftigung vor. Diese wäre vollkommen sozialversicherungs- und umlagefrei.Meine Angestellte auf 400 Euro-Basis arbeitet im Monat April 2009
Steuern sind entweder pauschal mit 25% abzuführen oder eine Steuerkarte vorlegen lassen.
BG-Umlagen sind sowohl bei geringfügiger Beschäftigung als auch kurzfristiger Beschäftigung abzuführen. Meines Wissens wird bei der Umlage der BG auch der Nachtarbeitzuschlag einbezogen.
Gruß Woko
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