Auch so eine Alle-drei-Tage-Antwort: Wenn du unter dem Steuerfreibetrag von 7664,- Euro [für 2008] bist, musst du überhaupt keine Steuererklärung machen - es sei denn das FA fordert dich dazu auf. Dann musst du. Und da du ein Gewerbe angemeldet hast, ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass es dich auffordert. Also kannst du sie auch gleich machen.
Offenbar nicht, sonst hättest du sie schon. Hol' dir die Formulare selbst ab oder lade sie aus dem Web herunter (-> www.google.de)Bekomme ich hierfür Unterlagen vom Finanzamt zugeschickt?
Es gibt keine 'private' und getrennt davon eine 'betriebliche' Steuererklärung, eine "Kleinunternehmersteuererklärung" gibt es gar nicht.Muss ich für diese Kleinunternehmersteuererklärung eine private Steuerklärung mit einreichen, auch wenn ich noch ALGII beziehe?
Du musst in deiner Steuererklärung Angaben zu deinem gesamten Einkommen machen, egal woher es stammt. Denn dein Gesamteinkommen wird besteuert.
Deine Aufzeichnungen hebst du auf, die reichst du nicht mit ein. Du musst die Formulare ausfüllen - Mantelbogen, Anlage G, weitere Anlagen nach deiner individuellen Situation (Kinder, Kapitaleinkünfte etc.), Umsatzsteuererklärung und die EÜR beilegen. EÜR kann formlos sein, du kannst aber auch das amtliche Formular benutzen.Reicht die tabellarische Form der Einnahmen und Ausgaben zur Aufzeichnung der einfachen Buchführung und das Führen eines Fahrtenbuches für die geschäftlichen Fahrten mit dem Privatwagen und die Aufbewahrung aller Rechnungen/Kontoauszüge oder sollte ich noch andere Sachen beachten?
So ausführlich wie nötig, als Hilfe zur Selbsthilfe. Sich auch mit diesem Thema zu befassen, gehört halt zur Selbstständigkeit dazu.Es wäre schön, wenn ich hier ausführliche Antworten auf meine Fragen bekommen könnte,
Individuelle Steuerberatung in Foren ist ohnehin nicht erlaubt. Die Forensuche liefert die wertvolle Hinweise. Und vielleicht legst du dir ein günstiges Steuerprogramm zu.
copy


LinkBack URL
About LinkBacks
Zitieren