5.000 EUR Bemessungsgrundlage für USt => Zeile 27
Gegen die USt ist die in den 4.000 EUR enthaltene USt als Vorsteuer gegenzurechnen. Natürlich nur die USt, die in den Rechnungen auch tatsächlich ausgewiesen wurde. => Zeile 55
Gruß
Sven
Hallo,
bin neu und brauche Hilfe.
Ich betreibe einen Internetschreibservice und muss jetzt vierteljährliche Voranmeldung abgeben.
Das Problem was ich habe ist bestimmt ganz simpel aber ich will lieber auf Nummer sicher gehen. Ich habe NETTOEINNAHMEN von ca. sagen wir mal 5000€ im vierteljahr gemacht. Diese 5000€ habe ich aber nicht alleine gemacht sondern mit Mitarbeitern wo ich nur einen Bonus dran verdiene. Das heisst von den 5000€ gebe ich ca. sagen wir mal 4000€ weiter. Das sind meine NETTOAUSGABEN.
Was muss ich denn jetzt in Zeile 27 eintragen? Muss ich da jetzt bei diesem Beispiel 1000€ eintragen (sprich der reine Gewinn) oder muss ich da 5000€ rein und die 4000€ Nettoausgaben woanders rein?
Die Mitarbeiter sind KEINE Angestellte sondern auf freiberuflicher Basis und schreiben mir aber eine Rechnung. Teilweise mit und teilweise ohne Ust.
Wäre echt lieb wenn ihr mir helft.
Geändert von andi1976 (01.04.2009 um 19:01 Uhr)
5.000 EUR Bemessungsgrundlage für USt => Zeile 27
Gegen die USt ist die in den 4.000 EUR enthaltene USt als Vorsteuer gegenzurechnen. Natürlich nur die USt, die in den Rechnungen auch tatsächlich ausgewiesen wurde. => Zeile 55
Gruß
Sven
Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
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nein, die Summe der USt, die in den Eingangsrechnungen steckt.Müssen da jetzt die 4000€ rein in Zeile 55 oder wie meinst das?
Gruß
Sven
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