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Thema: Überführung ins Privatvermögen

  1. #1
    TP-Junior Jameson macht alles soweit korrekt
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    Nov 2007
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    10

    Überführung ins Privatvermögen

    Hi,

    Sitze gerade an meiner Steuererklärung und bin grad ein bisschen ratlos.
    Habe meine freiberufliche Tätigkeit November letzen Jahres aufgrund einer Festanstellung aufgegeben und dies dem Finanzamt mitgeteilt.
    Das heißt für mich dass ich meine dieses Jahr erworbenen Arbeitsmittel Computer, Drucker ect. bis zum November abschreiben kann und dann ins Privatvermögen überführen muss.
    Nun fällt ja für den Restbuchwert die entsprechend nachzuzahlende Umsatztseuer an.
    Soweit klar.
    Ich erstelle meine Einkommens- und Umsatzsteuererklärung mit Quicksteuer Deluxe da ich Buchhalterisch keine Leuchte bin.
    Den Gewinn ermittle ich aufgrund meiner geringen Einkünfte über die EÜR.
    Ich habe die Arbeitsmittel über den Arbeitsmittelrechner in Quicksteuer eingegeben und suche nun eine Möglichkeit bei der Afa anzugeben daß die Arbeitsmittel zum November entnommen wurden.

    Bedeutet die Überführung ins Privatvermögen eigentlich eine Gewinnsteigerung in der Einkommenssteuer?
    Ich habe die Anschaffungen ja in diesem Jahr getätigt und mit meinem Privatvermögen bezahlt. (Wie gesagt UST Nachzahlung für den Restwert ist klar, findet aber in der UST Erklärung statt oder?)

    Mir wurde darüber hinaus gesagt ich müsse eine Abschlussbilanz erstellen, stimmt das? Muss man diese tatsächlich bilanzieren oder kann man auch eine formlose Gewinnermittlung zum Abschluss erstellen.

    Danke schon mal für euere Antworten,
    Jameson.

  2. #2
    TP-Senior Alberich macht alles soweit korrekt Avatar von Alberich
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    Zitat Zitat von Jameson Beitrag anzeigen
    Hi,

    Sitze gerade an meiner Steuererklärung und bin grad ein bisschen ratlos.
    Habe meine freiberufliche Tätigkeit November letzen Jahres aufgrund einer Festanstellung aufgegeben und dies dem Finanzamt mitgeteilt.
    Das heißt für mich dass ich meine dieses Jahr erworbenen Arbeitsmittel Computer, Drucker ect. bis zum November abschreiben kann und dann ins Privatvermögen überführen muss.
    Nun fällt ja für den Restbuchwert die entsprechend nachzuzahlende Umsatztseuer an.
    Soweit klar.
    Die Entnahme erfolgt nicht mit dem Restbuchwert, sondern mit dem Teilwert (Wiederbeschaffungskosten).

    Zitat Zitat von Jameson Beitrag anzeigen
    Bedeutet die Überführung ins Privatvermögen eigentlich eine Gewinnsteigerung in der Einkommenssteuer?
    Ja.
    Zitat Zitat von Jameson Beitrag anzeigen
    Ich habe die Anschaffungen ja in diesem Jahr getätigt und mit meinem Privatvermögen bezahlt. (Wie gesagt UST Nachzahlung für den Restwert ist klar, findet aber in der UST Erklärung statt oder?)
    Satz 1: Maßgebend ist nicht, womit du bezahlst, sondern wofür du die Gegenstände verwendest. Hast du für die Anschaffungen Vorsteuern geltend gemacht, ist von einer Zuordnung zum Unternehmensvermögen auszugehen; die Entnahme ist mit dem Wiederbeschaffungswert (nicht Restwert) zu versteuern.
    Satz 2: Es findet nicht statt, sondern die Entnahmen werden in einer speziellen Spalte als Umsatz mit ihrem Wiederbeschaffungswert erfasst.

    Zitat Zitat von Jameson Beitrag anzeigen
    Mir wurde darüber hinaus gesagt ich müsse eine Abschlussbilanz erstellen, stimmt das? Muss man diese tatsächlich bilanzieren oder kann man auch eine formlose Gewinnermittlung zum Abschluss erstellen.
    Ich vermute, dass du bisher keine Bilanz abgegeben hast, bzw. noch gar nichts gemacht hast, deine selbständige Tätigkeit erst in 2008 begonnen hat.
    Du erstellst normalerweise eine Einnahmeüberschussrechnung. Bei einer Betriebsaufgabe ist die Erstellung einer Veräußerungsbilanz normalerweise Pflicht. Hieran hast du aufgrund des Arbeitsaufwandes kein Interesse. Die Finanzverwaltung auch nicht, wenn dabei nichts rumkommt. Erläutere also in einigen Sätzen den Verbleib deiner Waren und deiner Arbeitsutensilien und das Finanzamt wird sich vermutlich damit zufrieden geben.
    Der Wert eines guten Abkommens beruht auf seiner Dauer.
    Dschuang Dsi (370-302 v.Chr.), chin. Weiser

  3. #3
    TP-Junior Jameson macht alles soweit korrekt
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    Nov 2007
    Beiträge
    10
    Hallo Alberich,

    Danke für Deine Antwort

    Ich vermute, dass du bisher keine Bilanz abgegeben hast, bzw. noch gar nichts gemacht hast, deine selbständige Tätigkeit erst in 2008 begonnen hat..... Erläutere also in einigen Sätzen den Verbleib deiner Waren und deiner Arbeitsutensilien und das Finanzamt wird sich vermutlich damit zufrieden geben.
    Stimmt ich hab 2008 freiberuflich gearbeitet und lediglich 3 Rechnungen geschrieben und Arbeitsmittel gekauft. Handelswaren habe ich weder ge- noch verkauft. Daher werde ich mich an deine Empfehlung halten und neben der EÜR eine Erläuterung mit Berechnungen abgeben.

    In der EÜR gebe ich die Entnahme in Zeile 14: Veräusserung oder Entnahme von Anlagevermögen den Entnahmebetrag netto an.
    Und in Zeile 34 den Restbuchwert der im Kalender ausgeschienenen Anlagegüter.

    Richig?

    Danke und Grüße,
    Jameson.

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