Richtig!
400 €-Job und Unterhalt zählen nicht zum zu versteuernden Einkommen.
Hallo zusammen!
Großes Kompliment für dieses Forum!
Ich habe eine Frage zum Grundfreibetrag. 2009 soll der ja 7834,- Euro betragen.
Aber welche Art von Einnahmen werden auf den Grundfreibetrag angerechnet?
Ich erhalte Unterhaltszahlungen v. meinem Vater (400,- Euro mtl.) und habe einen 400,- Euro Job.
Ich habe gehört, dass weder der Unterhalt noch der 400,- Euro-Job auf den Grundfreibetrag angerechnet werden. Stimmt das wirklich???
Seit 2008 betreibe ich einen gewerblichen Ebay-Handel (Kleinunternehmer)
Dieses Jahr werde ich knapp unter der 17500 Euro Umsatzgrenze bleiben.
Ich werde einen Reingewinn von ca. 6500,- Euro erzielen.
Dieser Gewinn wäre ja vom Grundfreibetrag noch abgedeckt, aber nur wenn der Unterhalt und der 400,- Euro-Job nicht angerechnet werden.
Wer kann mir dazu etwas sagen?
Vielen Dank!
Richtig!
400 €-Job und Unterhalt zählen nicht zum zu versteuernden Einkommen.
Gruß aus dem Rheinland
Vielen Dank für die Info, Gert 3!
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