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Thema: Steuererklärung - Anlage EÜR oder reicht Anlage G

  1. #1
    TP-Junior capricorn macht alles soweit korrekt
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    Steuererklärung - Anlage EÜR oder reicht Anlage G

    Hallo,

    Ich bin zwar nun schon einige Zeit Kleinunternehmer (bis 17.500 Ruro Umsatz).
    Bis 2007 war es ja so, das mit der Einkommenssteuer die EÜR abgegeben werden konnte. Das habe ich einfach mal so gemacht und es sind keine Beschwerden bekommen.

    Nun mache ich gerade die Steuererkl. für meinen "ganz normalen Job" - nichtselbstständige Arbeit. Das EÜR Formular kann ich nun mit ELSTER nicht mehr direkt einbinden, sondern soll gesondert gesendet werden.
    Muss ich das überhaupt oder genügt es, das Formular Anlage G auszufüllen, d.h. da den Gewinn aus selbständiger Arbeit einzutragen ?

    Wenn ja, würde dies doch bedeuten, das ich die Abschreibungen, geringwertigen Wirtschaftsgüter, Aufwendungen f. Arbeitszimmer usw. vom Umsatz abziehe und das Finanzamt mir das einfach glaubt !!??

    Um das ganze zusammenzufassen ... Muss ich die EÜR einreichen oder genügt die Anlage G ???

    Danke schonmal !!!

  2. #2
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    In die Anlage G trägst du deine Einkünfte (den Gewinn) aus dem Gewerbe ein. Und für diese Gewinnermittlung ist die EÜR notwendig. Du kannst dazu die Anlage EÜR nutzen - musst du als KU aber nicht, da reicht auch eine formlose EÜR. Bestandteil ist sie trotzdem.

    Erstmal "glaubt" dir das FA, allerdings musst du ja alles mindestens 10 Jahre lang aufheben und eine Betriebsprüfung kann jederzeit erfolgen.
    Das es für die Geltendmachung von Arbeitszimmern ganz strenge Regeln gibt ist dir bekannt?

    Hast du für 2007 keine komplette Steuererklärung gemacht? Nur die EÜR eingereicht?
    Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.

  3. #3
    TP-Junior capricorn macht alles soweit korrekt
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    Danke für die schnelle Hilfe .... das bringt mich schon viel weiter.

    Ich habe für 2007 eine vollständige Steuererklärung gemacht, da konnte man ja noch die EÜR direkt mit anhängen.

    Muss ich in der vereinfachten EÜR die AFA's und die geringwertigen Wirtschaftsgüter einzeln auflisten ?

    Das mit dem Arbeitszimmer ist mir bewusst. Da es sich um einen Lagerraum (der ausschliesslich für das Gewerbe so genutzt wird) handelt, stellt dies allerdings kein Problem dar.

    Danke :-))

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