In die Anlage G trägst du deine Einkünfte (den Gewinn) aus dem Gewerbe ein. Und für diese Gewinnermittlung ist die EÜR notwendig. Du kannst dazu die Anlage EÜR nutzen - musst du als KU aber nicht, da reicht auch eine formlose EÜR. Bestandteil ist sie trotzdem.
Erstmal "glaubt" dir das FA, allerdings musst du ja alles mindestens 10 Jahre lang aufheben und eine Betriebsprüfung kann jederzeit erfolgen.
Das es für die Geltendmachung von Arbeitszimmern ganz strenge Regeln gibt ist dir bekannt?
Hast du für 2007 keine komplette Steuererklärung gemacht? Nur die EÜR eingereicht?


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