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Thema: 17500 im Mai erreicht

  1. #1
    TP-Member almrausch macht alles soweit korrekt
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    17500 im Mai erreicht

    Bei Betriebseröffnung gilt ja die Grenze von 17.500 Euro anteilig auf das Jahr bezogen. Wie ist es nun, wenn man schon länger Kleinunternehmer ist und in einem Folgejahr die 17.500 bereits im Mai erreicht und dann für den Rest des Jahres keine Umsätze mehr ausführt? Kann man dann im nächsten Jahr noch Kleinunternehmer sein?

    Oder sollte man das besser so steuern, dass man in jedem Monat Umsätze hat, ohne über die 17.500 zu kommen?

  2. #2
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    Zitat Zitat von almrausch Beitrag anzeigen
    Bei Betriebseröffnung gilt ja die Grenze von 17.500 Euro anteilig auf das Jahr bezogen.
    Jein, die Umsatzgrenze von 17.500 Euro/Jahr gilt natürlich dauerhaft, nicht nur im Gründungsjahr.

    Wer dauerhaft Kleinunternehmer bleiben will, muss dauerhaft unter 17.500 Euro/Jahr bleiben.

    Wie ist es nun, wenn man schon länger Kleinunternehmer ist und in einem Folgejahr die 17.500 bereits im Mai erreicht und dann für den Rest des Jahres keine Umsätze mehr ausführt? Kann man dann im nächsten Jahr noch Kleinunternehmer sein?
    Wenn du unter 17.500 Euro/Jahr bleibst, ja.

    Oder sollte man das besser so steuern, dass man in jedem Monat Umsätze hat, ohne über die 17.500 zu kommen?
    Das ist im Effekt gehüpft wie gesprungen.

    copy

  3. #3
    TP-Member almrausch macht alles soweit korrekt
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    Zitat Zitat von copy Beitrag anzeigen
    Jein, die Umsatzgrenze von 17.500 Euro/Jahr gilt natürlich dauerhaft, nicht nur im Gründungsjahr.
    Das ist mir klar. Mir ging es nur um die anteilige Berechnung, welche im UStG steht:
    Hat der Unternehmer seine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit nur in einem Teil des Kalenderjahres ausgeübt, so ist der tatsächliche Gesamtumsatz in einen Jahresgesamtumsatz umzurechnen. Angefangene Kalendermonate sind bei der Umrechnung als volle Kalendermonate zu behandeln, es sei denn, dass die Umrechnung nach Tagen zu einem niedrigeren Jahresgesamtumsatz führt.
    Das ist in erster Linie für das Eröffnungsjahr gedacht oder wenn man den Betrieb im Jahresverlauf schließt, aber ich war mir nicht sicher.

    Extrembeispiel: 17.500 Euro Umsatz im Januar - danach das ganze Jahr nichts mehr. Im Folgejahr also noch Kleinunternehmer deiner Ansicht nach möglich.

  4. #4
    TP-Supporter eugenie ist auf einem guten Weg
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    [QUOTE=almrausch;912869]Bei Betriebseröffnung gilt ja die Grenze von 17.500 Euro anteilig auf das Jahr bezogen. Wie ist es nun, wenn man schon länger Kleinunternehmer ist und in einem Folgejahr die 17.500 bereits im Mai erreicht und dann für den Rest des Jahres keine Umsätze mehr ausführt? Kann man dann im nächsten Jahr noch Kleinunternehmer sein?


    Ganz eindeutig ist man dann im nächsten Jahr ustpflichtig, wenn die Einnahmen 17.500,-- übersteigen - egal ob bis Mai oder Dezember!!!


    Oder sollte man das besser so steuern, dass man in jedem Monat Umsätze hat, ohne über die 17.500 zu kommen?

    Wenn man es steuern kann, natürlcih, aber man will ja auch von etwas leben und man kann nie wissen, ob die Kunden dann nicht abpringen, wenn man über 6 Monate seine Dienste nicht mehr anbietet - bzw. wenn man so lange keine Rechnungen mehr schreibt, wer garantiert, dass die Kunden die dann auch erst im Folgejahr bezahlen??

    E.

  5. #5
    TP-Member almrausch macht alles soweit korrekt
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    Ich hatte es vielleicht etwas missverständlich ausgedrückt. Es geht ausschließlich darum, dass die Grenze von 17.500 nicht überschritten wird, aber bereits sehr früh im Jahr fast erreicht wird. Im Extremfall bereits im Januar, so dass jeder weitere Umsatz im Folgejahr zur Regelversteuerung führt.

    Es geht auch nicht darum, ob das jemand sinnvoll oder nicht erscheint, sondern lediglich um die rechtliche Würdigung der anteiligen Berechnung, welche im § 19 UStG festgelegt ist.

    Kann das FA sagen: "Sie haben von Februar bis Dezember keine Umsätze ausgeführt, also ist der Januar-Umsatz auf einen Jahresumsatz umzurechnen."

  6. #6
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    Nö, im Folgejahr ist nur der Jahresumsatz relevant, wenn Du den mit einer Buchung am 1.1. erreichst und dann nichts mehr ist das auch egal.

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