Das kommt in den " Pool"--Sie können ihn nur über 5 Jahre abschreiben, unabhängig davon, wie lange er hält.
Hallo,
ich bin neu hier und befasse mich zum ersten Mal mit dem Thema
Abschreibung.
Folgender Sachverhalt: Ich bin Kleinunternehmer und habe am
01.04.2009 mein Gewerbe angemeldet. Jetzt muss ich für jeden Monat
eine Umsatzsteuervoranmeldung machen. Das klappt so weit ganz gut,
das einzige was ich nicht genau weiss:
Wie schreibe ich meinen Laptop ab, den ich dafür gekauft habe?
Der Wert beträgt 486,90 Euro mit Mehrwertsteuer. Da er ja über 150 Euro
liegt muss ich ihn ja jeden Monat abschreiben.
Mache ich das jetzt auf drei oder fünf Jahre. Man liest überall was
anderes...
Danke für eure Antworten.
LG Jo1982
Das kommt in den " Pool"--Sie können ihn nur über 5 Jahre abschreiben, unabhängig davon, wie lange er hält.
Gruß aus dem Rheinland
Hallo,
danke für die Antwort. Ist es auch möglich den Lapto nur über drei Jahre
abzuschreiben? 5 Jahre ist ja ziemlich lang...
LG Jo1982
Wie ist das eigentlich mit "Pool" zuverstehen?
Hab ich noch nie gehört....
Nein, auf 3 Jahre ist ein geringwertiges Wirtshaftsgut bei Unternehmern nicht abzuschreiben.
G...geln Sie mal hierzu!
Gruß aus dem Rheinland
Ahja okay, mh das Finanzamt meinte eben, das drei Jahre auch okay sind...
Nimmt man dann bei der Abschreibung den Nettowert oder den Endbetrag?
Sorry muss mich das erstemal damit befassen.
Danke
Das kommt jetzt darauf an: Schreiben Sie Rechnungen mit Mehrwertsteuerausweis oder sind Sie Kleinunternehmer i.S. des § 19 UStG.
Im ersten Fall wird von dem Betrag ohne MWSt abgeschrieben, andernfals:als echter KU schreiben Sie vom Gesamtbetrag ab.
Pro Jahr 20vH.
Sie sollten sich wirklich etwas kundig machen. Ein Erstgespräch bei einem StB kostet nicht die Welt und kann Ihnen viel Geld und Ärger sparen.
Gruß aus dem Rheinland
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