Aus deiner Mitteilung werde ich nicht schlau. Sind es nun "Spenden" oder Spenden.
Was dir klar ist, ist mir sehr unklar.
Schreibe einfach, was du machst und wofür deine GbR das Geld erhält.
Hallo zusammen.
Wir sind eine kleine GbR (mit EÜR) die in den nächsten Monaten "Spenden" (uns ist klar das es keine wirklichen Spenden sind) über PayPal erhalten wird. Dabei kommen die Spenden aus verschiedenen Ländern (u.a. USA, Kanada, Österreiche aber auch Deutschland).
Nun ist uns nicht ganz klar wie wir diese Einnahmen verbuchen müssen. Wir haben für diese "Spenden" ja keine Rechnung oder sonstigen Belege ausgestellt. Der einzige Beleg den wir haben ist der Geld Eingang auf dem PayPal Konto. Und auch hier ist uns nicht 100% klar ob die "Kontoauszüge" (wenn man sie so nennen kann) überhaupt vom Finanzamt aktzeptiert werden. (wir haben dazu schon verschiedene Meinungen gelesen)
Nun wäre für uns interessant zu wissen wie dieser Fall abzuhandeln ist? Was wir bisher gelesen haben muss jede Spende einzeln, sobald sie auf dem PayPal Konto ankommt, verbucht werden. (da wir dann Verfügung darüber haben)
Es wäre super wenn ihr eure Gedanken zu dem Thema schreiben könntet. Alles was wir bisher gelesen hatten drehte sich um die Verbuchung von über PayPal bezahlten Leistungen. (wo auch eine Rechnung ausgestellt wurde) Dies ist aber bei uns, wie oben beschrieben, nicht der Fall. Es wäre auch interessant ob es irgendwelche Besonderheiten zu beachten gibt, da das Geld auch aus dem Ausland kommt. (aber keine Mwst berechnet wird)
Vielen Dank schon im vorraus für eure Antworten.
Viele Grüße
Aus deiner Mitteilung werde ich nicht schlau. Sind es nun "Spenden" oder Spenden.
Was dir klar ist, ist mir sehr unklar.
Schreibe einfach, was du machst und wofür deine GbR das Geld erhält.
Der Wert eines guten Abkommens beruht auf seiner Dauer.
Dschuang Dsi (370-302 v.Chr.), chin. Weiser
Naja wir haben im Moment eine mobile Anwendung die sehr gut läuft. Diese möchten wir aber free halten. Nun haben uns viele angesprochen ob sie uns nicht etwas "spenden", ich würde es schenken nennen, können.
Aus diesem Grund ist es auch keine Spende, da wir kein gemeinnütziger Verein sind. (oder ähnliches)
Wenn du nur wie eine Katze um den heißen Brei herumschleichst, wirst du kaum eine brauchbare Antwort erhalten.
Der Wert eines guten Abkommens beruht auf seiner Dauer.
Dschuang Dsi (370-302 v.Chr.), chin. Weiser
Ehrlich gesagt habe ich keine Ahnung was ich dir noch mehr an Fakten liefern könnte.![]()
- Gbr mit EÜR
- Wir bekommen Geldgaben per PayPal als Dank für Entwicklung einer mobilen Anwendung (sie werden sich wohl im 1-5€ Bereich bewegen)
- Geld kommt aus verschiedenen Ländern
Nun war die Frage wie das ganze richtig verbucht wird, da wir keinen Beleg für die Einnahmen außer dem PayPal "Kontoauszug" haben.
Vielen Dank schon mal für die Antworten.
Sag doch ganz einfach, was du machst. Damit kannst du nebenbei Werbung machen. Was wendest du denn mobil an? Wo bekommt man dein Produkt?
Irgendwo musst du deine Kontonummer genannt haben, sonst würdest du kein Geld erhalten. Hast du zu kleinen Beiträgen aufgefordert? Ist das nur Nettigkeit deiner Kunden oder hätten sie Nachteile, wenn sie keinen Obulus entrichten würden?
Mein Verlangen ist simpel, nenne Details.
Der Wert eines guten Abkommens beruht auf seiner Dauer.
Dschuang Dsi (370-302 v.Chr.), chin. Weiser
Naja ich dachte nicht das es so schwer ist.![]()
Ich glaube du kennst PayPal ( http://www.paypal.de/de ) nicht. Was für ein mobiles Produkt es genau ist spielt doch überhaupt keine Rolle.![]()
Die Kunden kommen über einen DONATE Button in der Anwendung auf die PayPal Seite und können dann auf unser PayPal Konto einen kleinen Obulus übertragen. Von dort gelangt es dann auf das Geschäftskonto.
Das ist alles.![]()
Geändert von Netz_so (13.05.2009 um 19:08 Uhr)
Es scheint nicth nur schwer, sondern sogar unmöglich zu sein. Dir mal Informationen aus der Nase zu ziehen.
Es ist deine Entscheidung, meine Fragen nicht zu beantworten, sondern auch noch zu lästern
Meine, es dir nachzutun.![]()
Der Wert eines guten Abkommens beruht auf seiner Dauer.
Dschuang Dsi (370-302 v.Chr.), chin. Weiser
Im Ernst ich habe keine Ahnung was du noch an Informationen brauchst.(Nebenbei gesagt ich wollte nicht lästern ich bin nur ein bischen ratlos)
Hallo Leute,
habe mich gerade angemeldet und wurde natürlich in der begrüßungsmail gleich mal darauf aufmerksam gemacht, dass me-too-beiträge nicht erwünscht sind..
aber ich kann gerdade nicht abschätzen, ob das thema hier abgehakt ist oder ob da wohl noch was kommen wird. daher wollte ich doch mal sagen, dass ich genau die gleiche frage habe und wirklich seeeehr an einer antwort interessiert wäre. vielleicht kann sich nochmal jemand diesem "alten" beitrag widmen.
würde mich sehr über reaktionen freuen. danke!
Hi,
diese ganzen Spender verzichten natürlich auf eine Absetzbarkeit in ihren Ländern da sie keine Rechnung von dir erhalten.
Du selbst hingegen musst natürlich diese Spenden in der EÜR als Einnahmen angeben (auch wenn du keine Rechnungen schreibst!). Dabei gelten bzgl. der USt. folgende Regeln:
Kannst du anhand der Paypal-Adressen nachweisen das Spender aus der Nicht-EU stammen brauchst du für diese Spenden keine 19% USt. ans Finanzamt abzuführen. Für EU-Spender musst du 19% USt. ans Finanzamt abführen.
Falls dir die Unterscheidung zwischen EU und Nicht-EU Spenden nicht gelingt (oder du zu faul dazu bist) musst du für alle Spenden 19% USt. abführen.
Die Berechnung wäre dann Spende (Bruttobetrag) minus 19% USt.
danke sven!
aber bist du dir sicher, dass das mit den 19% USt bei paypal gilt?
es handelt sich ja nicht wirklich um eine spende im sinne gemeinnützigkeit usw. paypal nennt das ja nur "spende". eigentlich ist es ja ehr eine art schenkung. spenden dürfte ich ja auch gar nicht annehmen (wieder: weil ich keine gemeinnützige organisation bin)
wenn meine eltern mir 500 Euro für das unternehmen einzahlen würden würde ich doch auch keine USt darauf zahlen, oder?!
und wie du schon geschrieben hast - der spender/schenker holt sich ja auch keine steuer beim finanzamt zurück...
Hi,
nein es ist keine Schenkung, denn bei einer Schenkung gibt es keine Gegenleistung. Du bekommst Die Zahlung für eine Leistung (die Software), der Unterschied ist nur der, dass der Erwerber die Höhe der Zahlung selbst bestimmt.
Die sind mit eher Trinkgeld vergleichbar:
www.steuerlexikon-online.de/Trinkgeld.html
Erhalten selbstständige Chefs (z.B. Handwerker) Trinkgelder, so sind diese im vollen Umfang steuerpflichtige Betriebseinnahmen, die auch der Umsatzsteuer unterliegen.
Grüße aus dem Odenwald
Thomas
ui jetzt hab ich verwirrung gestiftet - sorry
ich habe das gleiche prinzipielle problem, das netz_so schon beschrieben hatte mit buchung, beleg, ust usw.
aber die tätigkeit ist eine andere. wir wollen ein projekt realisieren und leute die das gut finden können uns per paypal finanziell unterstützen. sie bekommen dafür aber keine gegenleistung - ok...außer dass wir sie in einer dankesliste auf der homepage aufführen, aber sie bekommen oder kaufen nichts
paypal bezeichnet das aus den usa-kommend ja als donation. was aber mit dem steuer-, gemeinnützigkeits- und rechtshintergrund in deutschland eben nicht einfach mit dem begriff "spende" übertragen werden kann.
Aber dennoch ist es imho eine Betriebseinnahme... Ihr seid eben nicht gemeinnützig, und ich denke, ihr habt auch keine Berechtigung, Spenden für irgendwas zu sammeln. Ergo müsste jede Zahlung an Euch sehr wohl als Einnahme gewertet werden...
Aber ich bin da kein Experte, würde ich jetzt nur mal logisch für mich so sehen. Ich denke, andere Mitglieder hier können Dir da kompetenter zu antworten, einfach mal etwas abwarten...
Have a nice day,
Swen...
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