Hast du dir keine geben lassen oder hattest du überhaupt keine Kosten? Naja, egal, denn:
Nein.Darf ich jetzt in der Steuererklärung die Übernachtungen pauschal abrechnen?
"Übernachtungskosten
Für Kosten der Unterbringung und Übernachtung muss der Unternehmer Rechnungen, Quittungen oder Belege vorweisen. Eine pauschale Abrechnung für Übernachtungskosten gibt es bei der Übernachtung weder im Inland noch im Ausland.
http://www.betriebsausgabe.de/reisekosten-32.html
Juchu! Ich schreibe es heute zum dritten Mal:Ich habe mal gehört, es gäbe da Sonderregelungen für Kleinunternhemer(im vgl. zu "normalen" Unternehmern).
Die Kleinunternehmerregelung ist ausschließlich umsatzsteuerlich relevant.
Mit anderen Worten: Nein, es gibt da keine Sonderregelungen ...
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