Hallo,
ja, das ist richtig, wenn du ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch geführt hast.
Du erhöhst deine Betriebseinnahmen über den Punkt "unentgeltliche Wertabgaben". Gleichzeitig musst du auch die USt erhöhen und die zuviel abgezogene Vorsteuer wieder zu korrigieren.
Solltest du kein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch geführt haben, musst du die sog. 1%-Regelung anwenden.
Gruß,
Matthias


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