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Thema: Zinsabschlagsteuer unterhalb von Freibetrag bezahlt - Sparbuch vernichtet

  1. #1
    TP-Member dyaislic macht alles soweit korrekt
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    Zinsabschlagsteuer unterhalb von Freibetrag bezahlt - Sparbuch vernichtet

    Hallo,

    besteht bei folgender Situation die Möglichkeit einen geringen Betrag zu viel bezahlte Zinsabschlagsteuer (Freistellungsauftrag zu niedrig) zurückzuerhalten?
    - Ein vernichtetes Sparbuch auf dem man Zinsen bekommen hat, allerdings keine Zinsabschlagsteuer bezahlt wurde
    - 2 Konten auf denen Zinsabschlagsteuer bezahlt wurde und alle Belege vorhanden sind
    - Die Gesamtstumme und damit auch die Summe der für das Sparbuch erhaltenen Zinsen ist bekannt, allerdings nicht nachweisbar (Höchstens durch Ausdruck der Anzeige im Onlinebanking )

  2. #2
    TP-Moderator MaWeSol hilft, wo's geht MaWeSol hilft, wo's geht MaWeSol hilft, wo's geht Avatar von MaWeSol
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    Moin,

    deine Bank muss dir über die Zinseinkünfte eine Steuerbescheinigung ausstellen, soweit Kapitalertragsteuer / Zinsabschlagsteuer einbehalten wurden.

    Ohne eine Steuerbescheinigung wird das Finanzamt weder Kapitalertragsteuer noch SolZ erstatten.

    Gruß,
    Matthias
    Dieser Beitrag stellt keine individuelle rechtliche Beratung dar, sondern gibt lediglich die Meinung des Verfassers wieder.
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    Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Zahlenmüssen. Die Kenntnis aber häufig schon.

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  3. #3
    TP-Member dyaislic macht alles soweit korrekt
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    Zitat Zitat von MaWeSol Beitrag anzeigen
    Moin,

    deine Bank muss dir über die Zinseinkünfte eine Steuerbescheinigung ausstellen, soweit Kapitalertragsteuer / Zinsabschlagsteuer einbehalten wurden.

    Ohne eine Steuerbescheinigung wird das Finanzamt weder Kapitalertragsteuer noch SolZ erstatten.

    Gruß,
    Matthias
    Von den Konten bei denen ich Steuern bezahlt habe, habe ich auch eine Steuerbescheinigung. Muss ich das Sparbuch nicht mit angeben? Also das Finanzamt muss doch die Gesamtsumme der Zinsen kennen, um feststellen zu können, wie viele Steuern man (nicht) bezahlen muss?

  4. #4
    TP-Moderator MaWeSol hilft, wo's geht MaWeSol hilft, wo's geht MaWeSol hilft, wo's geht Avatar von MaWeSol
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    Grnds. musst du auch diese Einnahmen mit erklären.

    Deine Bank kann dir über deine gesamten Zinseinkünfte einen Ausdruck machen, die sog. "Jahresaufstellung". Hieraus kannst du dann alle nötigen Angaben entnehmen.

    Wichtig ist jedoch, das auch die Steuerbescheinigung beim FA eingereicht wird, da sonst die KapSt / ZASt und der SolZ nicht erstattet werden.

    Gruß,
    Matthias
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  5. #5
    TP-Member dyaislic macht alles soweit korrekt
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    Zitat Zitat von MaWeSol Beitrag anzeigen
    Grnds. musst du auch diese Einnahmen mit erklären.

    Deine Bank kann dir über deine gesamten Zinseinkünfte einen Ausdruck machen, die sog. "Jahresaufstellung". Hieraus kannst du dann alle nötigen Angaben entnehmen.

    Wichtig ist jedoch, das auch die Steuerbescheinigung beim FA eingereicht wird, da sonst die KapSt / ZASt und der SolZ nicht erstattet werden.

    Gruß,
    Matthias
    Will das Finanzamt die Jahresaufstellung denn auch haben? Denn was in der stehen würde, weiß ich ja, ich kann es nur nicht dem Finanzamt vorzeigen.

    Die Steuerbescheinigungen habe ich beide, das ist nicht das Problem.

  6. #6
    TP-Greis SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User
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    Nur die Steuerbescheinigung ist für das Finanzamt entscheidend. Den Rest würde ich mir als Finanzbeamter gar nicht anschauen, da die Jahresbescheinigungen nach § 24c EStG in den meisten Fällen fehlerhaft sind.

    Gruß
    Sven
    Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
    Immer informativ: Linkliste Steuerrecht | Steuerlexikon | Die EÜR | Steuerinfothread | Googlebedienung

  7. #7
    TP-Moderator MaWeSol hilft, wo's geht MaWeSol hilft, wo's geht MaWeSol hilft, wo's geht Avatar von MaWeSol
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    Zitat Zitat von Sven Beitrag anzeigen
    [...], da die Jahresbescheinigungen nach § 24c EStG in den meisten Fällen fehlerhaft sind.
    Besonders was die Zahlen zur Anlage AUS angeht... da nervt die DATEV Software dann immer mit dollen Meldungen
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  8. #8
    TP-Member dyaislic macht alles soweit korrekt
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    Die Bank behauptet, dass die Jahresbescheinigungen an alle Kunden verschickt worden wären (Ich und andere haben aber auch in den Vorjahren nie eine bekommen ^^) und ich für eine zustzliche bezahlen soll. Ich werde das jetzt einfach mal angeben, als wenn ich die Jahresbescheinigungen hätte und wenn sich das Finanzamt dafür doch interessieren sollte, streite ich mich mit der Bank weiter.

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