Das muss man nicht nachfragen, das kann man nachlesen:
http://www.amazon.de/gp/help/custome...86601#ausnahme
Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.
Bisher gilst Du wohl bei Ebay als Privatperson. Da er Leistungsort von Ebay Deutschland ist sind richtigerweise 19% USt in Rechnung gestellt worden.
Als Unternehmer bist Du "Nettorechnungsberechtigt", dazu benötigst Du eine USt-ID-Nr. die Du hier erhälst:
Kontakt
Bundeszentralamt für Steuern
Dienstsitz Saarlouis
Ahornweg 1-3
66740 Saarlouis
Referat Q 6
Tel.: +49-(0)228-406-1222
Fax: +49-(0)228-406-3801, -3753
Am besten dein Finananzamt anrufen und um eine Bestätigung bitten, das Du da Umsatzsteuerlich geführt wirst (schicken die Dir auch per Fax)
Liegt Dir diese Bestätitung vor, eine Fax an BZST mit der Bitte um Vergabe einer UST-ID-Nr. mit der Bestätigung vom FA zu BZST faxen.
Wenn Dir die UST-ID-Nr. vorliegt, kannst Du diese bei Ebay in den Persönlichen Daten hinterlegen. Somit erhälst Du dann Nettorechnungen.
Die gezahlten Ebay gebühren musst du aber in deiner UST-VA anmelden. Da Du als Steuerschuldner nach § 13b Abs.1 Nr. 1 USt gilst. D.h. Nettobetrag in Zeiel 52, darauf entfallende Steuer in Zeile 53, die USt aus Zeile 53 als Vorsteuer in Zeile 67.
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