In Form eines Einzelunternehmens, die Kleinunternehmerregelung ist ausschließlich umsatzsteuerlich relevant ... aber das nur nebenbei.
Wohl für die Einkommensteuer, oder? Steht auf dem Bescheid drauf.Das hat auch bisher einige Jahre wunderbar geklappt.
Am Ende des Jahres habe ich eine einfache EÜR erstellt, die der EST-Erklärung beigefügt - brav meine Sterun bezahlt - fertig.
Jetzt bekomme ich vom FA einen Vorauszahlungsbescheid.
Weder noch:Nur sind die Summen, die ich dort zahlen soll fast so hoch wie mein Gewinn. Das ist gar nicht tragbar.
Habe ich bisher etwas falsch gemacht (mal abgesehen davon, dass ich mich nie wirklich mit den Gesetzen befasst habe), oder hat das FA einen Schnitzer gelandet?
Dein Umsatz spielt hier überhaupt keine Rolle, sondern dein Einkommen. Du sollst ja sicher Einkommensteuervorauszahlungen leisten.Wird bei der Umsatzermittlung auch mein "normales" Gehalt sowie das meiner Frau mit eingeschlossen?
Und ja, bei der Berechnung der Einkommensteuer wird natürlich dein gesamtes Einkommen zugrunde gelegt und bei Zusammenveranlagung auch das deiner Frau.
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), oder hat das FA einen Schnitzer gelandet?
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