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Thema: KFZ Steuer

  1. #1
    TP-Newbie zaubermaus31 macht alles soweit korrekt
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    KFZ Steuer

    guten morgen
    ich habe folgendes problem ich habe ein gewerbe als kleinunternehmer übersteige aber die grenze von 17500 € und gebe daher monatlich meine umsatzsteuervoranmeldung ab ...
    nun aber zu frage wo trage ich die kfz steuer für mein fahrzeug ein in der umsatzsteuervoranmeldung das fahrzeug wurde für mein geschäft gekauft und auch nur dafür genutzt
    danke für die antwort im vorraus

    gruss tanja




    ach und noch eine frage wo trage ich einnahmen ein ohne steuer (post gebühren)
    Geändert von zaubermaus31 (08.06.2009 um 09:24 Uhr)

  2. #2
    TP-Junior form2plus macht alles soweit korrekt
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    Umsatzsteuer hat nichts mit KFZ Steuer zu tun.

  3. #3
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    Zitat Zitat von zaubermaus31 Beitrag anzeigen
    nun aber zu frage wo trage ich die kfz steuer für mein fahrzeug ein in der umsatzsteuervoranmeldung
    Nirgends. Du fragst hier ja nach der Umsatzsteuervoranmeldung und wie form2plus schon schrieb, hat die Kfz-Steuer damit gar nichts zu tun.

    ach und noch eine frage wo trage ich einnahmen ein ohne steuer (post gebühren)
    Auch nirgends. Umsatzsteuervoranmeldung.

    copy

  4. #4
    TP-Newbie zaubermaus31 macht alles soweit korrekt
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    wenn ich doch ein gewerbe habe und das fahrzeug ausschliesslich für das geschäft genutzt wird kann ich doch auch die kfz steuer mit in meine umsatzsteuer nehmen ODER ????

  5. #5
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    Nein. Du kannst zwar die Kosten des Fahrzeuges als Ausgaben geltend machen, also von deinen Einnahmen abziehen, die KFZ-Steuer bekommst du aber nicht erstattet wie andere USt.-Vorauszahlungen.

    Im Übrigen solltest du für dich den Begriff Kleinunternehmer überhaupt nicht verwenden.

    Verschickst du etwas an deine Kunden das da Postporto anfällt?

    Hast du dich auch mal näher damit beschäftigt wie man genau ein Fahrzeug "geltend" macht?
    Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.

  6. #6
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    Zitat Zitat von zaubermaus31 Beitrag anzeigen
    ODER ????
    Warum schreist du jetzt so? Und was sollen vier Fragezeichen bewirken?

    Nein, kannst du nicht. Was genau kapierst du denn daran nicht, dass es in der Umsatzsteuererklärung nur um die Umsatzsteuer geht?

    copy

  7. #7
    TP-Newbie zaubermaus31 macht alles soweit korrekt
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    Zitat Zitat von copy Beitrag anzeigen
    Warum schreist du jetzt so? Und was sollen vier Fragezeichen bewirken?

    Nein, kannst du nicht. Was genau kapierst du denn daran nicht, dass es in der Umsatzsteuererklärung nur um die Umsatzsteuer geht?

    copy
    sorry das du dich irgendwie angegriffen fühlst .. so kommt es mir auf jedenfall vor

    meine frage war wohl nicht ganz klar wenn ich die kfz steuer nicht in meine umsatzsteuer mit einbringen kann .. wo muss ich dann dies als ausgabe verbuchen ?

  8. #8
    TP-Newbie zaubermaus31 macht alles soweit korrekt
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    Zitat Zitat von dorintia Beitrag anzeigen
    Nein. Du kannst zwar die Kosten des Fahrzeuges als Ausgaben geltend machen, also von deinen Einnahmen abziehen, die KFZ-Steuer bekommst du aber nicht erstattet wie andere USt.-Vorauszahlungen.

    Im Übrigen solltest du für dich den Begriff Kleinunternehmer überhaupt nicht verwenden.

    Verschickst du etwas an deine Kunden das da Postporto anfällt?

    Hast du dich auch mal näher damit beschäftigt wie man genau ein Fahrzeug "geltend" macht?
    nein genau das ist das problem ich habe das erste mal ein fahrzeug über das geschäft laufen .. von daher bin ich damit noch ein wenig überfordert

    versicherung und kfz steuer wie diese genau zu verbuchen sind

    sprich wenn ich 1000 euro einnahme habe ziehe ich die kfz steuer davon ab und schreibe dann nur den restlichen ertrag in meine steuer richtig ?

  9. #9
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    Zitat Zitat von zaubermaus31 Beitrag anzeigen
    sprich wenn ich 1000 euro einnahme habe ziehe ich die kfz steuer davon ab und schreibe dann nur den restlichen ertrag in meine steuer richtig ?
    Könntest du dir bitte etwas mehr Mühe beim Formulieren geben? Danke.

    Wohin willst du was schreiben?
    Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.

  10. #10
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    Zitat Zitat von zaubermaus31 Beitrag anzeigen
    sorry das du dich irgendwie angegriffen fühlst .. so kommt es mir auf jedenfall vor
    Überlege dir mal, wie das kommt: Nach einem Monat meldest du dich wieder, fragst,was längst erklärt ist, erneut und wirfst neben der Großschreibung (die in Foren als Brüllen aufgefasst wird) wird, mit Satzzeichen um dich.

    Fragen werden nicht fragender, wenn man ein Leer- und vier Fragezeichen dahinter ballert. Je mehr Mühe du dir beim Formulieren gibst, desto höher sind die Chancen auf sinnvolle Antworten.

    meine frage war wohl nicht ganz klar wenn ich die kfz steuer nicht in meine umsatzsteuer mit einbringen kann .. wo muss ich dann dies als ausgabe verbuchen ?
    Einfach so als Ausgabe verbuchen kannst du die erst mal gar nicht. Du musst dich intensiver mit dem Thema befassen, sonst geht das in die Hose.

    Gehört das Fahrzeug zum Betriebsvermögen? Wendest du die 1%-Methode oder das Führen eines Fahrtenbuches an? Hast du schon mal die Suche benutzt? Kennst du die Linksammlung von Sven, festgepinnt als FAQ?

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