Umsatzsteuer hat nichts mit KFZ Steuer zu tun.
guten morgen
ich habe folgendes problem ich habe ein gewerbe als kleinunternehmer übersteige aber die grenze von 17500 € und gebe daher monatlich meine umsatzsteuervoranmeldung ab ...
nun aber zu frage wo trage ich die kfz steuer für mein fahrzeug ein in der umsatzsteuervoranmeldung das fahrzeug wurde für mein geschäft gekauft und auch nur dafür genutzt
danke für die antwort im vorraus
gruss tanja
ach und noch eine frage wo trage ich einnahmen ein ohne steuer (post gebühren)
Geändert von zaubermaus31 (08.06.2009 um 09:24 Uhr)
Umsatzsteuer hat nichts mit KFZ Steuer zu tun.
wenn ich doch ein gewerbe habe und das fahrzeug ausschliesslich für das geschäft genutzt wird kann ich doch auch die kfz steuer mit in meine umsatzsteuer nehmen ODER ????
Nein. Du kannst zwar die Kosten des Fahrzeuges als Ausgaben geltend machen, also von deinen Einnahmen abziehen, die KFZ-Steuer bekommst du aber nicht erstattet wie andere USt.-Vorauszahlungen.
Im Übrigen solltest du für dich den Begriff Kleinunternehmer überhaupt nicht verwenden.
Verschickst du etwas an deine Kunden das da Postporto anfällt?
Hast du dich auch mal näher damit beschäftigt wie man genau ein Fahrzeug "geltend" macht?
Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.
nein genau das ist das problem ich habe das erste mal ein fahrzeug über das geschäft laufen .. von daher bin ich damit noch ein wenig überfordert
versicherung und kfz steuer wie diese genau zu verbuchen sind
sprich wenn ich 1000 euro einnahme habe ziehe ich die kfz steuer davon ab und schreibe dann nur den restlichen ertrag in meine steuer richtig ?
Überlege dir mal, wie das kommt: Nach einem Monat meldest du dich wieder, fragst,was längst erklärt ist, erneut und wirfst neben der Großschreibung (die in Foren als Brüllen aufgefasst wird) wird, mit Satzzeichen um dich.
Fragen werden nicht fragender, wenn man ein Leer- und vier Fragezeichen dahinter ballert. Je mehr Mühe du dir beim Formulieren gibst, desto höher sind die Chancen auf sinnvolle Antworten.
Einfach so als Ausgabe verbuchen kannst du die erst mal gar nicht. Du musst dich intensiver mit dem Thema befassen, sonst geht das in die Hose.meine frage war wohl nicht ganz klar wenn ich die kfz steuer nicht in meine umsatzsteuer mit einbringen kann .. wo muss ich dann dies als ausgabe verbuchen ?
Gehört das Fahrzeug zum Betriebsvermögen? Wendest du die 1%-Methode oder das Führen eines Fahrtenbuches an? Hast du schon mal die Suche benutzt? Kennst du die Linksammlung von Sven, festgepinnt als FAQ?
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