Du musst gegenüber dem Endkunden die Mehrwertsteuer auf die Portokosten aufschlagen.
Ein Beispiel:
ich kaufe gebraucht von Privat eine Stereoanlage zu 100 Euro über das Internet.
10 Euro kommen noch als Porto dazu.
10 Euro für ein neues Kabel muessen investiert werden.
10 Euro für eine neue Nadel am Plattenspieler.
Meine Gesamtausgaben belaufen sich dann auf 130Euro.
Nun verkaufe ich die Anlage über das Internet nach Dubai für 230 Euro.
Versandkosten DHL kommen noch 100 Euro dazu.
330 Euro - 130 Euro = 200 Euro Differenz.
200 Euro = 38 Euro Steuern.
Da die DHL keine Steuer ausweist kann ich Sie nicht über die Vorsteuer reinholen.
Also mache ich doch einen Verlust`? oder liege ich da falsch.?
Die Rechnungen für die
10 Euro für ein neues Kabel
10 Euro für eine neue Nadel
reiche ich ein und lasse mir die Mehrwertsteuer erstatten, die ich zuvor bezahlt habe.
Du musst gegenüber dem Endkunden die Mehrwertsteuer auf die Portokosten aufschlagen.
Geändert von Steuerkrise (08.06.2009 um 19:49 Uhr)
Und, wo ist Dein Problem? Du stellst sie dem Kunden in Rechnung und führst sie an das FA ab, für Dich ein Nullsummenspiel.
Ich habe Rechnungen von anderen Unternehmen an mich durchgesehen.
Dort wird immer das Porto ohne 19% angegeben.
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Oder kann man bei der Differenzbesteuerung nur den eigentlich Verkaufspreis angeben von 230 Euro ohne Porto?
230-130 = 200
Geändert von Steuerkrise (08.06.2009 um 20:15 Uhr)
Zumindest für Kabel und Plattennadel dürftest Du ja eine Rechnung mit Mehrwertsteuer haben, oder nicht?
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