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Thema: Export in die USA und Norwegen

  1. #1
    TP-Junior sobr macht alles soweit korrekt
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    Export in die USA und Norwegen

    Hallo an Alle!
    nachdem ich hier seit Tagen am lesen bin und sehr viele nützliche Informationen gefunden habe, möchte ich auch einige Fragen stellen.

    Es geht um mein Gewerbe hier in der BRD, mit dem Ziel des Absetzens in den USA und Norwegen - und zwar ausschließlich dorthin + nur an Privat.

    Soweit ich informiert bin wäre dieser Absatz steuerfrei und wenn ich kein Kleinunternehmer bin, kann ich natürlich auch die Vorsteuer geltend machen.
    Aber was genau habe ich beim Export zu beachten.
    • Landesumsatzsteuer - muss ich diese auf die Ware drauf schlagen? Wenn ja, wer zahlt die und vorallem wie hoch ist die?
    • Zoll - fällt Zoll an? Wenn ja, an welcher Stelle der "Belieferungskette" und in welcher Form muss ich (oder der Kunde?) die Zollgebühren entrichten?

      Hierzu: http://www.usitc.gov/tata/hts/bychapter/index.htm
      Ist chapter 85 richtig für computer komponenten und ähnliches oder muss ich woanders gucken?
    • Incoterms - welchen muss ich angeben wenn ich z.B. über GLS o.ä. versende?

    Gibt es noch weitere Tücken und Probleme, die ich nicht kenne?
    Wäre um Aufklärung sehr dankbar!

  2. #2
    TP-Senior Woko ist auf einem guten Weg
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    Hallo,

    Gibt es noch weitere Tücken und Probleme, die ich nicht kenne?
    Wäre um Aufklärung sehr dankbar!
    Als Importeur in die USA hast du immer das Risiko der Produkthaftpflicht. Da werden unsinnige Haftpflichtfälle von gierigen Anwälten konstruiert und Millionenklagen eingereicht. Das bedeutet den Ruin. Hierüber solltest du dir klar sein.

    Gruß Woko

  3. #3
    TP-Junior sobr macht alles soweit korrekt
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    DAnke für deine Antwort!

    In der Zwischenzeit habe ich mich noch ein wenig informiert und bin von der Exportidee in den Vereinigten Staaten abgelehnt und konzentriere mich vorallem auf Norwegen.

    Nun meine Frage: Was genau ist an einer Ausfuhrlieferung steuerfrei?

    Laut §6 UStG:

    (1) 1Eine Ausfuhrlieferung (§ 4 Nr. 1 Buchstabe a) liegt vor, wenn bei einer Lieferung
    1.
    der Unternehmer den Gegenstand der Lieferung in das Drittlandsgebiet, ausgenommen Gebiete nach § 1 Abs. 3, befördert oder versendet hat oder

    2.
    der Abnehmer den Gegenstand der Lieferung in das Drittlandsgebiet, ausgenommen Gebiete nach § 1 Abs. 3, befördert oder versendet hat und ein ausländischer Abnehmer ist oder

    3.
    der Unternehmer oder der Abnehmer den Gegenstand der Lieferung in die in § 1 Abs. 3 bezeichneten Gebiete befördert oder versendet hat und der Abnehmer
    a) ein Unternehmer ist, der den Gegenstand für sein Unternehmen erworben hat, oder
    b) ein ausländischer Abnehmer, aber kein Unternehmer ist und der Gegenstand in das übrige Drittlandsgebiet gelangt.

    2 Der Gegenstand der Lieferung kann durch Beauftragte vor der Ausfuhr bearbeitet oder verarbeitet worden sein.

    (2) Ausländischer Abnehmer im Sinne des Absatzes 1 Nr. 2 und 3 ist

    1.
    ein Abnehmer, der seinen Wohnort oder Sitz im Ausland, ausgenommen die in § 1 Abs. 3 bezeichneten Gebiete, hat, oder
    Und so weiter...
    • Als NICHT-Kleinunternehmer, bin ich bei einer Ausfuhrlieferung zum Vorsteuerabzug berechtigt, richtig?

    • Und da die Lieferung in ein Drittland erfolgt, muss ich auch keine USt ans FA abführen - und abgesehen davon brauche ich auch keine USt-ID, richtig?

      Gott sei Dank ist Norwegen im EEA, heißt also dass vieles Zoll-technisch einfach ist. Für mein Exportprodukt habe ich mich grade durch die norwegisch geschriebene Tabelle geschlagen und es fallen 0% Zoll an - auch schön!
    • Was komm noch hinzu? Landessteuersatz evtl. oder wars das?
    Der Verkauf geht ausschließlich an Privatpersonen und ausschließlich auf dem Postweg!

  4. #4
    TP-Greis Sven lebt für das TP und seine User Sven lebt für das TP und seine User Sven lebt für das TP und seine User Sven lebt für das TP und seine User Sven lebt für das TP und seine User Sven lebt für das TP und seine User Sven lebt für das TP und seine User
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    Als NICHT-Kleinunternehmer, bin ich bei einer Ausfuhrlieferung zum Vorsteuerabzug berechtigt, richtig?
    richtig, § 15 Abs. 3 Nr. 1 UStG

    Und da die Lieferung in ein Drittland erfolgt, muss ich auch keine USt ans FA abführen - und abgesehen davon brauche ich auch keine USt-ID, richtig?
    richtig, die Lieferung ist steuerfrei. Eine UStID-Nr. ist nur im innergemeinschaftlichen Warenverkehr entscheidend und für bestimmte Dienstleistungen.

    Gruß
    Sven
    Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
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  5. #5
    TP-Junior sobr macht alles soweit korrekt
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    Danke für deine Antwort Sven!

    Allerdings ist die wichtigste Frage unbeantwortet gebliegen:
    • Was muss ich noch beachten? Landessteuersatz oder ähnliches?

    Beispiel:

    Einkauf DE: 119€

    Verkauf NO: 150 € (enthält keine USt, also quasi netto)

    vom FA: 19€ Vorsteuer

    = 150 + 19 - 119 = 50€ Gewinn

    Frage: wären 150€ der Endpreis oder zB. (175€ da noch xx% No Steuern) ?

  6. #6
    TP-Junior sobr macht alles soweit korrekt
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    Kann mir niemand denn sagen ob die Landesumsatzsteuer anfällt wenn ich die Ware per Post direkt zum Konsumenten schicke?

    Ich bitte um schnelle Antwort - ich kann sonst nicht weiterarbeiten wenn ich das nicht weiß.

  7. #7
    TP-Lady-Mod dorintia ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE dorintia ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE dorintia ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE dorintia ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE dorintia ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE dorintia ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE
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    Bei Lieferung von Waren in Drittländer fällt für den Empfänger (u.U.) ab bestimmten Beträgen Zoll und Einfuhrumsatzsteuer an.

    Das sollte man aber selbst in Erfahrung bringen können...
    Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.

  8. #8
    TP-Member petit macht alles soweit korrekt
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    Hallo zusammen,
    der Empfänger der Ware muss bei seiner Zollbehörde die EUSt bezahlen, das ist die Höhe wie die Umsatzsteuer in seinem Land. Damit ist er dann steuerlich gleichgestellt wie bei einem bei ihm inländischen Einkauf. Wenn kein Zoll anfällt, um so besser, ansonsten müsstest Du beim Export über die Incoterms steuern, ob das der Empfänger oder du als Absender bezahlen sollst. "unfrei / frei dt. Grenze / frei Haus unverzollt / frei Haus verzollt / ..."

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