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Thema: Belege bei Internetverkäufen

  1. #1
    TP-Supporter screamfine macht alles soweit korrekt
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    Belege bei Internetverkäufen

    Hallo zusammen,

    was für eine Art Beleg kann ich erstellen, wenn ich über das Web ein Script verkaufe und ich vom Käufer keine Adresse etc. habe? Bin ich dabei in der Pflicht nachzuweisen, dass der Käufer aus den USA kommt und deshalb keine Ust. fällig wird? Wie macht ihr das?! Kann man eine Rechnung an Unbekannt schreiben?

  2. #2
    TP-Supporter screamfine macht alles soweit korrekt
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    Und gleich noch eine Frage dazu:

    Muss man beim Verkauf virtueller Güter in Kleinstbeträgen (1 EUR, 2 EUR, 5 EUR) auch Rechnungen schreiben oder genügt eine Art Quittung?

  3. #3
    TP-Member tom76 kann nur besser werden
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    > was für eine Art Beleg kann ich erstellen, wenn ich über das Web ein Script
    > verkaufe und ich vom Käufer keine Adresse etc. habe?

    Dann haste Pech gehabt. Aber selbst wenn du die Adresse hast und eine saubere Rechnung druckst heißt das noch lange nicht, dass das Finanzamt das anerkennt...denn:

    http://www.frag-einen-steuerprofi.de...-__f29272.html

  4. #4
    TP-Supporter screamfine macht alles soweit korrekt
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    Ah, sehr guter Link! Danke für dein Antwort. Das Finanzamt meinte, dass man nicht verpflichtet ist, überhaupt eine Rechnung auszustellen. Natürlich muss ich dann trotzdem Umsatzsteuer zahlen. Mir genügt, dass ich keine Rechnung schreiben muss

  5. #5
    TP-Member tom76 kann nur besser werden
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    Zitat Zitat von screamfine Beitrag anzeigen
    Ah, sehr guter Link! Danke für dein Antwort. Das Finanzamt meinte, dass man nicht verpflichtet ist, überhaupt eine Rechnung auszustellen. Natürlich muss ich dann trotzdem Umsatzsteuer zahlen. Mir genügt, dass ich keine Rechnung schreiben muss
    Wie viele deiner Umsätze wären denn steuerfrei ?

  6. #6
    TP-Lady-Mod dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User
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    Zitat Zitat von screamfine Beitrag anzeigen
    Das Finanzamt meinte, dass man nicht verpflichtet ist, überhaupt eine Rechnung auszustellen. Natürlich muss ich dann trotzdem Umsatzsteuer zahlen. Mir genügt, dass ich keine Rechnung schreiben muss
    Gegenüber Endkunden soweit ich weiss. Geht es hier um Endkunden?
    Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.

  7. #7
    TP-Member tom76 kann nur besser werden
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    Ggü. Unternehmern muss man immer eine Rechnung schreiben und ggü. Endkunden muss man es, wenn eine verlangt wird. So oder so würde ich es allein schon der Sauberkeit halber immer tun. Alles sollte möglichst penibel aufgezeichnet werden.

  8. #8
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    Ja, es geht um Endkunden. Wenn diese eine Rechnung verlangen, stelle ich eine aus. Aber die meisten Kunden möchten keine Rechnung, weil sie es bevorzugen anonym zu bleiben...

  9. #9
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    Hmmm, ich dachte mal gelesen zu haben das man denen aber USt. für solche Leistungen berechnen muss, da die ja keine USt.-Erklärung abgeben.
    Aber vielleicht weiss ja ein Fachmann was genaues...
    Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.

  10. #10
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    Also hier mal die Antwort des Bundeszentralamt für Steuern:

    gemäß § 14 Absatz 2 Nr. 2 Umsatzsteuergesetz sind Sie in diesen Fällen ja
    nicht verpflichtet eine ordnungsgemäße Rechnung auszustellen. Eine
    ordnungsgemäße Be- und Versteuerung muß natürlich erfolgen.


    Das Umsatzsteuergesetz finden Sie unter dem direkten Link

    http://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/index.html

  11. #11
    TP-Member tom76 kann nur besser werden
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    Nein wenn du an einen US Kunden ein Script verkaufst ist es §3a Abs. 3 ivm Abs 4 Nr. 1. Leistungsort USA und somit keine MwSt.

    Ist auch logisch, denn die MwSt ist ja eine Verbrauchersteuer und wieso sollte ein Amerikaner deutsche Verbrauchersteuer zahlen müssen. Dem darfst du keine MwSt berechnen. Er könnte diese sogar zurück klagen.

    Gleichzeitig musst du dem Finanzamt seinen Sitz im Ausland beweisen können. Das erzeugt eine ziemlich verkackte Situation.

    Ich bin natürlich kein Experte und dafür alle Angaben ohne Gewähr. Frag ruhig mal auf www.frag-einen-steuerprofi.de selber nach. Dass deine Leistung nicht steuerbar ist da bin ich relativ sicher.

  12. #12
    TP-Supporter screamfine macht alles soweit korrekt
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    Ich rede auch von deutschen Kunden, das mit den USA ist mir klar. Ich wollte nur wissen, ob man eine Rechnung ausstellen muss oder nicht, wenn der entsprechende Kunde keine verlangt.

  13. #13
    TP-Member tom76 kann nur besser werden
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    Zitat Zitat von screamfine Beitrag anzeigen
    Ich rede auch von deutschen Kunden, das mit den USA ist mir klar. Ich wollte nur wissen, ob man eine Rechnung ausstellen muss oder nicht, wenn der entsprechende Kunde keine verlangt.
    Wenn er Unternehmer ist ja. Wenn er privat ist nein. Ich würde es aber immer machen. Damit du eine saubere Buchhaltung mit Belegen hast.

  14. #14
    TP-Supporter screamfine macht alles soweit korrekt
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    Ich würde es auch immer machen. Leider habe ich aufgrund meiner Internetverkäufe nicht immer eine Adresse. Ich kann ja keine Rechnung auf einen Nickname ausstellen.

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