Und gleich noch eine Frage dazu:
Muss man beim Verkauf virtueller Güter in Kleinstbeträgen (1 EUR, 2 EUR, 5 EUR) auch Rechnungen schreiben oder genügt eine Art Quittung?
Hallo zusammen,
was für eine Art Beleg kann ich erstellen, wenn ich über das Web ein Script verkaufe und ich vom Käufer keine Adresse etc. habe? Bin ich dabei in der Pflicht nachzuweisen, dass der Käufer aus den USA kommt und deshalb keine Ust. fällig wird? Wie macht ihr das?! Kann man eine Rechnung an Unbekannt schreiben?
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Und gleich noch eine Frage dazu:
Muss man beim Verkauf virtueller Güter in Kleinstbeträgen (1 EUR, 2 EUR, 5 EUR) auch Rechnungen schreiben oder genügt eine Art Quittung?
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> was für eine Art Beleg kann ich erstellen, wenn ich über das Web ein Script
> verkaufe und ich vom Käufer keine Adresse etc. habe?
Dann haste Pech gehabt. Aber selbst wenn du die Adresse hast und eine saubere Rechnung druckst heißt das noch lange nicht, dass das Finanzamt das anerkennt...denn:
http://www.frag-einen-steuerprofi.de...-__f29272.html
Ah, sehr guter Link! Danke für dein Antwort. Das Finanzamt meinte, dass man nicht verpflichtet ist, überhaupt eine Rechnung auszustellen. Natürlich muss ich dann trotzdem Umsatzsteuer zahlen. Mir genügt, dass ich keine Rechnung schreiben muss![]()
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Ggü. Unternehmern muss man immer eine Rechnung schreiben und ggü. Endkunden muss man es, wenn eine verlangt wird. So oder so würde ich es allein schon der Sauberkeit halber immer tun. Alles sollte möglichst penibel aufgezeichnet werden.
Ja, es geht um Endkunden. Wenn diese eine Rechnung verlangen, stelle ich eine aus. Aber die meisten Kunden möchten keine Rechnung, weil sie es bevorzugen anonym zu bleiben...
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Hmmm, ich dachte mal gelesen zu haben das man denen aber USt. für solche Leistungen berechnen muss, da die ja keine USt.-Erklärung abgeben.
Aber vielleicht weiss ja ein Fachmann was genaues...
Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.
Also hier mal die Antwort des Bundeszentralamt für Steuern:
gemäß § 14 Absatz 2 Nr. 2 Umsatzsteuergesetz sind Sie in diesen Fällen ja
nicht verpflichtet eine ordnungsgemäße Rechnung auszustellen. Eine
ordnungsgemäße Be- und Versteuerung muß natürlich erfolgen.
Das Umsatzsteuergesetz finden Sie unter dem direkten Link
http://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/index.html
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Nein wenn du an einen US Kunden ein Script verkaufst ist es §3a Abs. 3 ivm Abs 4 Nr. 1. Leistungsort USA und somit keine MwSt.
Ist auch logisch, denn die MwSt ist ja eine Verbrauchersteuer und wieso sollte ein Amerikaner deutsche Verbrauchersteuer zahlen müssen. Dem darfst du keine MwSt berechnen. Er könnte diese sogar zurück klagen.
Gleichzeitig musst du dem Finanzamt seinen Sitz im Ausland beweisen können. Das erzeugt eine ziemlich verkackte Situation.
Ich bin natürlich kein Experte und dafür alle Angaben ohne Gewähr. Frag ruhig mal auf www.frag-einen-steuerprofi.de selber nach. Dass deine Leistung nicht steuerbar ist da bin ich relativ sicher.
Ich rede auch von deutschen Kunden, das mit den USA ist mir klar. Ich wollte nur wissen, ob man eine Rechnung ausstellen muss oder nicht, wenn der entsprechende Kunde keine verlangt.
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Ich würde es auch immer machen. Leider habe ich aufgrund meiner Internetverkäufe nicht immer eine Adresse. Ich kann ja keine Rechnung auf einen Nickname ausstellen.
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