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Thema: Portokosten als durchlaufender Posten?

  1. #1
    TP-Member Steuerkrise macht alles soweit korrekt
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    Cool Portokosten als durchlaufender Posten?

    http://www.steuertipps.de/?menuID=8&...softCache=true


    Nach vielen hin und her lese ich nun, das Portokosten:
    • wenn Sie nicht als Versandkosten benannt wurden
    • 1zu1 an den Kunden weitergegeben werden
    • Keine Vorsteuer beinhalten (DHL)

    als durchlaufende Kosten angesehen werden koennen.

    Steuerfrei bleiben.

  2. #2
    TP-Lady-Mod dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User
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    Und? Wen soll das jetzt irre machen?

    Edit: Ich hab noch keinen Brief bekommen auf dem ich als Absender stand.
    Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.

  3. #3
    TP-Member Steuerkrise macht alles soweit korrekt
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    Zitat Zitat von dorintia Beitrag anzeigen
    Und? Wen soll das jetzt irre machen?
    Die vielen Unternehmen die auf das DHL Porto z.B. 6,90 Porto.

    noch 19% U-St aufgeschlagen haben und diese dann an das Finanzamt abgeführt haben.

    6,90 = 100% da Umsatzsteuerbefreit.(Post Filiale)

    8,21 = 119%

    1,31 Euro an das Finanzamt.

  4. #4
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    Und? Du hast schon verstanden das das nur relativ wenige als durchlaufenden Posten deklarieren können und das die fehlende MwSt. nur ein Kriterium ist?
    Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.

  5. #5
    TP-Member Steuerkrise macht alles soweit korrekt
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    Bei Verkauf eines Artikel per Versand.

    100 Euro Warenwert.

    Portokosten 6,90 DHL Paketmarke.

    Ich stelle dem Kunden in Rechnung

    100 + 19% U-St. = 119Euro.

    Portokosten nehme ich 6,90 Euro ein und kaufe davon eine DHL Paketmarke zu 6,90 (Umsatzsteuerbefreit ) bei der Post.

    Ich bestätige diese Portoeinnahme / Ausgabe einzeln, nicht auf der Rechnung.

  6. #6
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    Tja, so geht das leider nicht. Lies den Beitrag in deinem Link nochmal....

    Ich nutze nicht umsonst Alternativen zur Post.
    Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.

  7. #7
    TP-Member Steuerkrise macht alles soweit korrekt
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    Zitat Zitat von dorintia Beitrag anzeigen
    Tja, so geht das leider nicht. Lies den Beitrag in deinem Link nochmal....

    Ich nutze nicht umsonst Alternativen zur Post.


    Eine Behandlung als durchlaufender Posten ist nur möglich, wenn der Kunde mit der Deutschen Post AG in Rechtsbeziehungen tritt.
    Nach den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Deutschen Post AG (AGB PostAG) bestehen Rechtsbeziehungen zwischen der Deutschen Post AG und dem auf dem Brief genannten Absender.



    Das würde in meinem Fall ja zutreffen.
    Ich stehe als Absender auf dem Paket.
    Als Käufer eine DHL Marke trete ich auch in eine Rechtsbeziehung.


    erfolgt die Zahlung des Portos im Namen und für Rechnung des Auftraggebers, sofern dieser bei der Einlieferung als Absender angegeben wird. Die Briefe erhalten dann den Vermerk "Gebühr bezahlt".



    Ich bin der Auftraggeber.

  8. #8
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    Macht nix, du bist nicht der erste der das Thema falsch versteht. Da waren schon 100.000 vor dir dran.

    DHL erbringt gegenüber einer Agentur eine Dienstleistung (Verschicken von Paketen) und die Agentur eine Dienstleistung an dich (meinetwegen Organisation von Briefsendungen etc.). Somit ist das verauslagte Porto der Agentur bei dieser ein durchlaufender Posten. Das steht dort.

    Dort steht nicht, dass ein durchlaufender Posten vorliegt wenn du mit DHL Geschäfte abschließt.

    Gruß
    Sven
    Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
    Immer informativ: Linkliste Steuerrecht | Steuerlexikon | Die EÜR | Steuerinfothread | Googlebedienung

  9. #9
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    Ok das erklärt auch dies hier

    Deutsche Post verlangt Umsatzsteuer von Geschäftskunden
    vom 06. Oktober 2008 (aktualisiert am 02. November 200

    Nach einem Gesetzentwurf dürfen Privatkunden bei der Deutschen Post AG weiterhin Briefe und Pakete ohne Mehrwertsteuer verschicken. Geschäftskunden dagegen müssen vom 1. Januar 2010 an den vollen Umsatzsteuersatz von 19 Prozent bezahlen - genauso wie bei der Konkurrenz der Deutschen Post. Bis 2010 sind Unternehmen noch von der Umsatzsteuer auf Dienstleistungen der Deutschen Post befreit.

    Nun ja dann werd ich brav die Portokosten versteuern.

    In meinem Fall 45 Euro DHL Paket.(Ungarn)

    45 Euro + 19% (8,55 €)

    = 53,55 Euro.

    Ganz schön fett.
    Und ich Hornochse dachte noch DHL ist ja gar nicht so teuer.

  10. #10
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    Zitat Zitat von Sven Beitrag anzeigen
    Macht nix, du bist nicht der erste der das Thema falsch versteht. Da waren schon 100.000 vor dir dran.
    Gruß
    Sven
    Jetzt habe ich noch eine bescheidene Frage.

    Ich kaufe einen gebrauchten Artikel von Privat zu 100 Euro + 10 Euro Porto.
    Diesen verkaufe ich für 200 Euro Porto und 45 Euro Porto weiter nach Ungarn.

    Ich wende in diesen Fall die Differenzbesteuerung an.


    EKP 110 Euro (inkl. Porto)
    VKP 200 Euro (ohne Porto)


    BMG 090 Euro (90€ /119*19) = 14,37€ U-St.

    zzgl. Versandkosten Ungarn 45 Euro zzgl. U-St. auf einer gesonderten Rechnung.


    45*1,19= 53,55€ anteilig 19% (8,55 €)

    An das Finanzamt abzuführen:

    14,37 Euro aus der Differenzbesteuerung einzutragen unter Steuerpflichtige Umsätze zu 19% (81)

    8,55 Euro DHL Porto U-St.- einzutragen unter Steuerpflichtige Umsätze zu 19% (81)



    Gesamt 22,92 Euro.


    >>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>ODER ????

    Ich wende in diesen Fall die Differenzbesteuerung an.


    EKP 110 Euro (inkl. Porto)
    VKP 245 Euro (inkl. Porto)

    ==========================

    BMG 135 Euro (135€ /119*19) = 21,56€ U-St.


    Gesamt 21,56.

  11. #11
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    Zitat Zitat von Steuerkrise Beitrag anzeigen


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    Das würde in meinem Fall ja zutreffen.
    Ich stehe als Absender auf dem Paket.
    Als Käufer eine DHL Marke trete ich auch in eine Rechtsbeziehung.
    Die meinen mit Kunde aber den Empfänger, also deinen Kunden. Ich hab ja oben nicht umsonst das mit dem Brief geschrieben.
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  12. #12
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    Zitat Zitat von dorintia Beitrag anzeigen
    Die meinen mit Kunde aber den Empfänger, also deinen Kunden. Ich hab ja oben nicht umsonst das mit dem Brief geschrieben.
    Das würde heißen, der Kunde müßte selbst den Auftrag erteilen.
    Er schickt mir eine auf seinen Namen adressierte freigemachte Paketmarke.


  13. #13
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    Dann hat er die ja auch gekauft und du kannst/wirst die ihm ja sowieso nicht in Rechnung stellen.
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  14. #14
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    Danke für die Info,

    Kann mir jemand damit noch weiterhelfen?

    http://www.traum-projekt.com/forum/1...tml#post920277

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