Begründung sieht so aus:so klage ich mittlerweile vor dem finanzgericht und benötige dringendst tips, wie ich meine klage begründen kann. vielen dank für zahlreiche antworten
"Sorry für die gemachte Arbeit, ich habe Unrecht und nehme meine Klage zurück."
§ 10d Abs. 1 Satz 5 + 6 EStG gilt ausschließlich für den Verlustrücktrag. Für den Vortrag ist eine antragsgemäße Herabsetzung nicht vorgesehen und auch nicht gewollt.
Ich sehe da auch keine verfassungsrechtlichen Bedenken, die man als einziges anbringen könnte. Die Klage wird jedenfalls als unbegründet zurückgewiesen. Nimm die Klage zurück bevor dir noch mehr unnötige Kosten entstehen.
Gruß
Sven


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