Hallo,
nein, das darfst du nicht.
Gruss
MrMurphy
Hallo alle zusammen,
ich habe eigentlich eine einfache Frage, habe aber bislang im Netz noch keine eindeutige Antwort erhalten. Hoffe das mir hier jemand helfen kann.
Ich bin Kleinstunternehmer, aber Vorsteuerabzugsberechtigt. Quartalsweise gebe ich eine Umsatzsteuervoranmeldung per Elster an das FA. Bislang überhaupt keine Schwierigkeiten (2,5 Jahre) gehabt.
Nun habe ich bei Ebay ein Laptop bei einem Leihhaus gekauft. Auf der Rechnung steht: Rechnung ohne ausgewiesene MwSt. nach § 25a UStG. Dieser § ist natürlich mit vielen anderen §§ verbunden, sodass mir zur zeit ein wenig der Überblick fehlt. Meine Frage: kann ich die Vorsteuer nun ansetzen oder nicht?
Wär schön wenn ich heute noch eine Antwort bekommen könnte, da ich Morgen alles zum FA schicken wollte (Quartal ist zu Ende).
Vielen Dank schon im Voraus.
Hallo,
nein, das darfst du nicht.
Gruss
MrMurphy
Hallo MrMurphy,
danke für die schnelle Antwort. Ist mir aber ein bischen wenig. Warum darf ich das nicht? Schließlich ist das Laptop doch auch mit Steuer belegt. Da fehlt mir die Logik.
Sorry, bin ein Typ der immer alles genau wissen will. Ich muss die Dinge verstehen können. Sonst quälen mich wochenlang noch die Fragen dazu.
Oder könnte ich vielleicht eine neue Rechnung beantragen mit ausgewiesener MWSt? würde das Sinn machen? Oder besteht da garkeine Hoffnung?
Danke schon im Voraus.
Ich denke nicht das der Verkäufer dir eine Rechnung mit USt. ausstellt. Der wendet ja nicht ohne Grund die Differenzbesteuerung an.
Du bist regelbesteuert - wenn du eine Rechnung nach der Kleinunternehmerregelung oder wegen der Diff.besteuerung ohne ausgewiesene MwSt. bekommst, kannst du logischerweise keine Vorsteuer ziehen. Punkt. Aus, fertig. Da gibt es nichts zu begründen, außer das Vorsteuer eben ausgewiesen sein muss um abzugsfähig zu sein. Deshalb kauft man als Regelbesteuerter bspw. auch nur bei einem Kleinunternehmer was, wenn dieser mind. 19 % günstiger ist.
Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.
Weil die Umsatzsteuer nicht ausgewiesen ist.
Nicht ausgewiesene USt wird nicht eingenommen, nicht angemeldet nicht abgeführt - kann also auch nicht als Vorsteuer gezogen werden.Schließlich ist das Laptop doch auch mit Steuer belegt. Da fehlt mir die Logik.
Da besteht keine Hoffnung (weil der Verkäufer die USt nicht ausweisen darf). Solche Dinge sollte man vor dem Kauf klären.Oder könnte ich vielleicht eine neue Rechnung beantragen mit ausgewiesener MWSt? würde das Sinn machen? Oder besteht da garkeine Hoffnung?
copy
Hallo Dorintia,
vielen Dank für Deine Antwort. Jetzt ist es mir auch logisch. Muss gestehen das sich dieser Gedanke auch schon bei mir breit gemacht hat, aber ich hatte halt immer noch die Hoffnung das es da eine Möglichkeit gibt.
Das gekaufte Laptop ist 43 % günstiger als im Laden und hat nicht nur Gewährleistung sondern auch noch Garantie das es erst Ende März vom 1. Käufer zugelegt wurde. Also auf der ganzen Linie ein Schnäppchen. Ich sollte eigentlich glücklich sein.
Nochmals herzlichen Dank für Deine hilfreiche Antwort.
Viele Grüße
Hallo Copy,
jetzt bin ich ganz verwirrt. Ich habe das Laptop geschäftlich als Unternehmer erworben. Damit bin ich, außer in diesem speziellen Fall, Vorsteuerabzugsberechtigt.
Wenn ich so eine Anschaffung mache, habe ich aber doch Garantie darauf. Das Gerät kann ja unabhängig ob ich selbstständig bin oder nicht, einen technischen, nicht von mir verursachten Fehler aufweisen. Dann habe ich doch die Möglichkeit zu reklamieren!?!?!?!?!? Und da ich die Originalrechnung vorliegen habe von Ende März 2009, dürfte das doch eigentlich kein Problem sein, oder?
Gruß
Hekate
Naja, da müsstest du schon die Garantiebedingungen des Herstellers lesen, ob der Unterschiede zwischen privater und gewerblicher Nutzung macht. Einfach davon ausgehen das es keine gibt sollte man nicht, es gelten nunmal andere "Spielregeln" zwischen Gewerblichen.
Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.
hallo Dorintia,
ja, da hast Du Recht. Es herschen andere Spielregeln. Werd mich gleich mal schlau machen.
Ganz lieben Dank für Deine Hilfe.
Viele Grüße
Hekate
Dann gilt die gesetzliche Gewährleistung nicht, denn die gilt nur für den gewerblichen Verkauf an private Endverbraucher. Du bist kein privater Endverbraucher.
Wie kommst du darauf? 'Garantie' ist eine rein freiwillige Leistung.Wenn ich so eine Anschaffung mache, habe ich aber doch Garantie darauf.
Kannst du bitte weniger Satzzeichen verwenden. Soll das eine Frage sein oder ein besonders energisch vorgetragener Ausruf?Das Gerät kann ja unabhängig ob ich selbstständig bin oder nicht, einen technischen, nicht von mir verursachten Fehler aufweisen. Dann habe ich doch die Möglichkeit zu reklamieren!?!?!?!?!?
Bei wem willst du denn reklamieren? Du hast einen Vertrag mit einem Wiederverkäufer, der die Differenzbesteuerung anwendet. Nur bei dem könntest du "reklamieren" und das höchstwahrscheinlich vergeblich.
Doch, denn die Originalrechnung ist ja offensichtlich nicht auf dich ausgestellt – du bist überhaupt nicht Vertragspartner, was diese Rechnung angeht.Und da ich die Originalrechnung vorliegen habe von Ende März 2009, dürfte das doch eigentlich kein Problem sein, oder?
copy
Hallo Copy,
est einmal zu den Satzzeichen: es ist kein energischer Ausruf sondern eine Mischung aus Frage und meinem bisherigen Wissen. Was natürlich nicht richtig sein muss.
Eine Garantie besteht auf dieses Gerät. Die Garantie fängt mit Kaufdatum an zu laufen. Wenn ein unverschuldeter Defekt auftritt, kann ich doch als Käufer reklamieren. Der Hersteller wird sich das Gerät genauestens ansehen und bei gerechtfertigter Reklamation mir ein Neues zukommen lassen bzw. das defekte Gerät reparieren. Aber ich muss beweisen, das das Gerät est ab einem bestimmten Tag in Gerauch genommen worden ist. Und dafür brauche ich die Rechnung mit dem Kaufdatum.
Bei den anderen Punkten hast Du selbstverständlich Recht.
Viele Grüße
Hekate
Multiple Satzteichen sind in erster Linie nervig ...
Von wem denn und gegenüber wem?Eine Garantie besteht auf dieses Gerät.
Hast du meinen letzten Beitrag gelesen? Reklamieren kannst du so viel du willst, einen Rechtsanspruch hast du im Zweifelsfall keinen.Die Garantie fängt mit Kaufdatum an zu laufen. Wenn ein unverschuldeter Defekt auftritt, kann ich doch als Käufer reklamieren.
Genau das wird er im Zweifelsfall nicht tun, weil du weder derjenige bist, auf den die (Original)Rechnung ausgestellt wurde, noch ein Endverbraucher, gegenüber dem eine Gewährleistungspflicht des Herstellers überhaupt besteht.Der Hersteller wird sich das Gerät genauestens ansehen und bei gerechtfertigter Reklamation mir ein Neues zukommen lassen bzw. das defekte Gerät reparieren.
Und Garantien gelten in aller Regel auch nicht über eine Anzahl x von Verkäufen hinweg. Von daher bezweifle ich, dass du mit einer Garantie, die der Hersteller mal freiwillig demjenigen eingeräumt hat, der das Notebook als Endverbraucher gekauft hat, irgendetwas anfangen kannst.
copy
ich merke schon, meine bisherigen reellen Erfahrungen, im Bereich Garantieleistung des Herstellers, waren dann wohl nur Wunschdenken oder Träume.
Nunja, man kann sich ja auch mal irren.
Meine ursprüngliche Frage ist beantwortet worden und das ist mir wichtig.
Vielen Dank für die klärenden Worte.
Viele Grüße
Hekate
PS: hatte ich eigentlich auch erwähnt das ich zusätzlich zu der Rechnung noch den Kassenbon habe, wo keinerlei Namen auftaucht?
Rein rechtlich ist es nunmal so. Auch im Falle eines Defektes kann das für dich völlig problemlos laufen, aber es muss eben nicht. Im Streitfall gelten dann u.U. die Regeln zwischen B2B.
Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.
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