na, wenn ein STB nach dem ober-mittleren gesetzlichen gebührensatz abrechnet muss man mit unqualifizierter arbeit rechnen, oder was soll das heissen ???erwartest auch nicht, dass jemand für 2500,- EUR gründliche Arbeit abliefert
das sollten STBs mal an ihre haustür nageln und dann mal schauen wer da noch hingeht ;-)
sag sowas also besser nicht !
ich habe mich jetzt beim FA erkundigt.
die haben mir erklärt, daß alles so korrekt wäre wie es ist.
ich brauche die stammeinlage nirgends als ausgabe oder anschaffung zu buchen.
ist ca. das selbe, als würde ich etwas von meinem betriebsvermögen auf ein konto einzahlen, o.ä. das muss ich ja auch nicht für die steuer buchen.
weil die GmbH & CoKG eine personengesellschaft ist kann ich im falle von verkauf, auflösung oder insolvenz dann die differenz zur stammeinlage auch betrieblich als einnahme, bzw. ausgabe verbuchen. eventuell nach teilverfahren, aber das muss man dann im fall der fälle prüfen.
muss mir also keine sorgen machen ;-)
beste grüße,
foh


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