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Thema: Wirtschaftsgut über 1000 € bei nur 80% betr. Nutzung

  1. #1
    TP-Junior moritzschmidt macht alles soweit korrekt
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    Wirtschaftsgut über 1000 € bei nur 80% betr. Nutzung

    Hallo liebe Forum-Mitglieder!

    Ich habe im Mai einen neuen Laptop gekauft, Kostenpunkt 1190 Euro netto. Die Anschaffung möchte ich nun in die Umsatzsteuervoranmeldung Quartal 2/2009 einfließen lassen.

    FRAGE:

    Schreibe ich den Rechner per angesetzter Nutzungsdauer (3 Jahre) ab, weil die Anschaffung 1000 Euro netto übersteigt, auch wenn ich ihn – beispielhaft –*nur zu 80% betrieblich nutze

    oder

    falle ich wegen beispielhafter betrieblicher Nutzung von nur 80% auf eine rechnerische Anschaffung von 1190 * 0,80 = 952 Euro, so dass die Abschreibung per Poolverfahren (5 Jahre pauschal) verläuft?

    Herzlichen Dank für eure Anmerkungen hierzu!

    Gruß,

    Moritz

  2. #2
    TP-Supporter eugenie ist auf einem guten Weg
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    AK = über 1000,-- - kommt ins Anlageverzeichnis - AfA am Jahresende und Eigenverbrauch + 19% für Privatanteil am Jahresende.

    Die AK`s werden nicht gemindert, es könnte ja z.B. sein, dass im 2. Jahr die Privatnutzung anders ist.

    Vorsteuer Mai 100%!

    E.

  3. #3
    TP-Junior moritzschmidt macht alles soweit korrekt
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    Danke für die schnelle Antwort!

    Dann fasse ich noch mal zusammen, in der Hoffnung, dass ich alles korrekt verstehe:

    Bei 80% betrieblicher Zugehörigkeit schreibe ich also 1190 * 0,80 = 952 Euro über 3 Jahre ab Kaufdatum ab. Die 20% Privatnutzung verbuche ich als „Einnahme“ ( respektive Eigenverbrauch).

    Als Umsatzsteuer, die ich an andere Unternehhmen abführe, kann ich für meine Quartalsmeldung 19% von 1190 Euro als Ausgabe angeben.

    Alles richtig so?

    Vielen Dank im Voraus und freundliche Grüße,

    Moritz

  4. #4
    TP-Supporter eugenie ist auf einem guten Weg
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    nein, das haben Sie falsch verstanden:

    Es werden 1000,-- als AK ins Anlagevermögen erfasst, dann die normale AfA gerechnet zu 100%! Die USt 190,-- ist Vorsteuer im Monat der Anschaffung.

    Beim Abschluss: AfA von 1000,-- und 20% des AfA-Betrages + 19% als Eigenverbrauch als Einnahme!
    Im nächsten Jahr... genauso bis Restwert 0,--

    E.

  5. #5
    TP-Junior moritzschmidt macht alles soweit korrekt
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    Jetzt hab ich´s kapiert. 1000 Dank!

    Gruß,

    Moritz

  6. #6
    TP-Lady-Mod dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User
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    Dran denken oder um's nochmal deutlicher zu machen, du musst deinen 20%igen Eigenverbrauch als Einnahme buchen und darauf auch die 19% an's FA zahlen.
    Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.

  7. #7
    TP-Junior moritzschmidt macht alles soweit korrekt
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    Danke ebenfalls für die Hilfe, dorintia.

    Zum kompletten Nachvollziehen meines Gedankenkonstrukts, das nun hoffentlich stimmt:

    Ende Mai Laptop gekauft.
    AK beispielhaft 1000.- netto.
    Betrieblicher Nutzungsgrad 80%.

    Als Mehrwertsteuer, die ich an andere Unternehmen abführe, kann ich in der USt-Voranmeldung Quartal 2/2009 die vollen 190.- angeben, auch wenn ich den Rechner nur zu 80% betrieblich nutze, richtig?

    Als Afa-Zeitraum setze ich 3 Jahre an. Für 2009 beträgt die AfA also:
    AK 1000.- netto : 3 Jahre Nutzungsdauer * 7/12 (Juni–Dezember) = 194,25 Euro AfA

    Hinzu kommt eine Einnahme durch privaten Eigenverbrauch in Höhe von 20% der AfA, also 194,25 * 0,20 = 38,85 + 19% MwSt = 46,23 Euro Einnahme durch Eigenverbrauch. Wann verbuche ich denn diese Einnahme? Erst im das Quartal 4/2009?

    Falls es zu komplex wird, ziehe ich natürlich einen Steuerberater hinzu.

    Vielen Dank für Ihre Geduld und Unterstützung!

  8. #8
    TP-Greis SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User
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    da die AfA zum 31.12. gebucht wird erfolgt auch die Korrektur der Privatnutzung zum 31.12.

    Gruß
    Sven
    Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
    Immer informativ: Linkliste Steuerrecht | Steuerlexikon | Die EÜR | Steuerinfothread | Googlebedienung

  9. #9
    TP-Junior moritzschmidt macht alles soweit korrekt
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    Danke, euch allen. Habt mir prima geholfen.

    Gruß,

    Moritz

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