Hallo,
m.E. bleibt Euch nichts Anderes übrig als die drei Eingangsrechnungen zu splitten und einen Teil als Wareneinkauf (für Kunden) und den anderen Teil als ein Anlagengut in den Sammelpool zu buchen. Wenn Ihr eine Rechnung an Euch selbst schreibt, würdet Ihr ja den Umsatz künstlich erhöhen und das ist nicht erlaubt!
- Jürgen -

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