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Thema: Umsatzgrenze 17.500 nicht überschreiten, tipps und tricks ?

  1. #16
    TP-Junior Investberlin macht alles soweit korrekt
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    Das ewige Spiel der sich durch alles angegriffen Menschheit geht weiter......



    Zum einen wüsste ich nicht von welchem ebayacc Ihr genau redet, da ich seit Anfang diesen Monats dort nichts verkaufe, wie ich schon sagte bin ich student und männlich, finds also witzig wie ihr nach irgendwem recherchiert der hier nichts schreibt.


    Zum anderen weiß ich nicht warum so ein reges Interesse besteht wenn mal wer was provokantes und absurdes in den raum wirft, nur um zu wissen was das Finanzamt alles kontrolliert. Eben nicht mit der Absicht steuern zu hinterziehen sondern aus Neugier was evtl. legal möglich ist und was nicht!



    Ein einfaches, verlager Geschäfte im Dezember auf nächstes Jahr, alles andere ändert nichts am Gesamtumsatz hätte gereicht.


    Aber das wäre zu einfach, da heizt man lieber die stimmung an und stürzt sich gemeinsam aufs rote Tuch



    So das wär dann erstmal das Abschlusspledoje.

  2. #17
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    Zitat Zitat von Investberlin Beitrag anzeigen
    Das ewige Spiel der sich durch alles angegriffen Menschheit geht weiter......
    Wovon redest du? Kann es sein, dass du dich ein bisschen überschätzt?

    Ein einfaches, verlager Geschäfte im Dezember auf nächstes Jahr, alles andere ändert nichts am Gesamtumsatz hätte gereicht.
    Das hat Guin dir in der allerersten Antwort bereits geschrieben.

    Aber du bist wohl ein Troll, der sich an den Reaktionen weidet, nachdem er "was provokantes und absurdes in den raum wirft" ....

    Tschüss.

    P.S.:

    Zum einen wüsste ich nicht von welchem ebayacc Ihr genau redet, da ich seit Anfang diesen Monats dort nichts verkaufe, wie ich schon sagte bin ich student und männlich,
    Njaja, ist klar:

    @Master_T2

    danke für die private werbung, aber auch ein finanzmitarbeiter wird nun durch diesen forumsbeitrag nicht gleich Stift und Zettel in die Hand nehmen und alles mitschreiben, (bla)
    Geändert von copy (11.07.2009 um 13:06 Uhr)

  3. #18
    TP-Lady-Mod dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User
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    Ich sag ja... eigentlich keiner Antwort würdig...

    und tschüss
    Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.

  4. #19
    TP-Insider astr0naut hilft, wo's geht astr0naut hilft, wo's geht astr0naut hilft, wo's geht astr0naut hilft, wo's geht Avatar von astr0naut
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    Zitat Zitat von Investberlin Beitrag anzeigen
    ...aber auch ein finanzmitarbeiter wird nun durch diesen forumsbeitrag nicht gleich Stift und Zettel in die Hand nehmen und alles mitschreiben, um dann doch nichts beweiskräftiges in der Hand zu haben...
    der nicht, aber Dein(e) mitbewerber vielleicht...

    "Functionless art is simply tolerated vandalism. We are the vandals."


  5. #20
    TP-Member tom76 kann nur besser werden
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    Zu den Umsätzen der Kleinunternehmerregelung zählen nur steuerbare Umsätze. Dienstleistungsexporte zum Beispiel nicht. Hast du 50.000 Euro Dienstleistungsexporte (außerhalb EU) und für 17.000 Euro Warenverkäufe kannst du mit 67.000 Euro Jahresumsatz die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen. In aller Regel wird das aber finanziell nachteilhaft sein da ja der Vorsteuerabzug entfällt.

  6. #21
    TP-Greis SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User
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    Dienstleistungsexporte, so pauschal würde ich es nicht sagen. Dienstleistungen an Privatkunden innerhalb der EU werden in D besteuert und gehören auch zum Gesamtumsatz. § 3a UStG ist entscheidend. Liegt der Ort im Inland gehört die Leistung grundsätzlich auch zum Gesamtumsatz (Ausnahmen sind bestimmte steuerfreie Leistung, siehe § 19 Abs. 3 UStG). Liegt der Ort im Ausland, was hier meistens der Fall ist zählt er nicht.

    Gruß
    Sven
    Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
    Immer informativ: Linkliste Steuerrecht | Steuerlexikon | Die EÜR | Steuerinfothread | Googlebedienung

  7. #22
    TP-Insider Desko hilft, wo's geht Desko hilft, wo's geht Desko hilft, wo's geht Avatar von Desko
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    Zitat Zitat von Investberlin Beitrag anzeigen
    Das ewige Spiel der sich durch alles angegriffen Menschheit geht weiter...
    Sorry, aber der Satz ist doch echt mal geil... Ist das Shakespeare?


    Have a nice day,

    Swen...


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