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Thema: Wechsel des Umsatzsteuervoranmeldezeitraumes

  1. #1
    TP-Member tschekowski macht alles soweit korrekt
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    Wechsel des Umsatzsteuervoranmeldezeitraumes

    Hi,

    Ich habe eine Frage zum Zeitraum der Umsatzsteuervoranmeldung:
    Bislang musste ich die Voranmeldungen immer jährlich machen, nun wurde das auf vierteljährlich abgeändert mit dem Hinweis, dass die erste Voranmeldung zum zweiten Quartal erfolgen soll.
    Gebe ich dann im zweiten Quartal auch gleich die Voranmeldung für das erste Quartal mit ab oder wird dieser Zeitraum erst bei der endgültigen Umsatzsteuererklärung berücksichtigt?

    Vielen Dank für eure Hilfe....

  2. #2
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    mit dem Hinweis, dass die erste Voranmeldung zum zweiten Quartal erfolgen soll.
    dann sind bis zum 10.07. die Voranmeldungen für Quartal I und II einzureichen

    Gruß
    Sven
    Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
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  3. #3
    TP-Supporter eugenie ist auf einem guten Weg
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    die Antwort von Sven ist falsch! Es wird das 2. Quartal angefordert und nicht das 1. ! Die Zahlen für I/09 kann man erst in der jahreserklärung erfassen!

    E.

  4. #4
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    jupp. Sorry, my fault.

    Wer lesen kann ist klar im Vorteil. Da steht die erste Voranmeldung 09 und nicht die Voranmeldung des 1. Quartals 09.

    Sorry,
    Sven
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