Hallo Oliver,
zur Anerkennung als Ausgabe reicht das Mail (Erklärung, wofür gezahlt wurde) aus, wenn Du auch noch den Zahlungsbeleg (Kontoauszug als Beweis, dass gezahlt wurde) aufbewahrst.
- Jürgen -
Hallo,
hab schon etwas gestöbert, bin aber auf keine passende Antwort gestoßen. Bin Kleinunternehmer und weise keine Umsatzsteuer aus. Nun zu meinen Fragen:
Beziehe manchmal digitale Downloadprodukte von überall her. Mir ist klar, dass ich darauf dann die Einfuhrumsatzsteuer zu entrichten habe. Kann sie mir allerdings, da ich keine Umsatzsteuer ausweise, nicht zurück holen. So richtig?
Wie machen das dann Privatleute? Ich glaube kaum, dass jemand die Steuer für einen Download abführen wird...
Jetzt zu meiner eigentlichen Frage. Erhalte nach einem Download meist eine Rechnung per Email. Also nicht als pdf, sondern als reinen Text in einer Email. Da stehen z.B. bei Rechnungen aus den USA nicht besonders viele Daten drauf. Welche sind denn zwingend notwendig? (http://bundesrecht.juris.de/ustdv_1980/__33.html ???).
Da ich sowieso keine Vorsteuer geltend machen kann (was bei so einer Email-Rechnung wahrscheinlich sowieso nicht geht), würde mich nur interessieren, wie es mit der Anerkennung als Ausgabe aussieht? Wenn ich schon Umsatzsteuer abführen muss, möchte ich wenigstens den gesamten Betrag als Ausgabe geltend machen können.
Werde demnächst wohl einen Steuerberater aufsuchen, aber mich würde trotzdem eure Meinung interessieren.
Danke!
Oliver
Hallo Oliver,
zur Anerkennung als Ausgabe reicht das Mail (Erklärung, wofür gezahlt wurde) aus, wenn Du auch noch den Zahlungsbeleg (Kontoauszug als Beweis, dass gezahlt wurde) aufbewahrst.
- Jürgen -
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