Hallo,
die Anlage N muss auch abgegeben werden, da ja Steuern über die Steuerkarte und nicht pauschal abgerecnet wurden.
Gruß Woko
Hallo liebe Community,
ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen, denn das Finanzamt erzählt mir ständig etwas anderes und hilft mir nicht wirklich weiter.
Es geht um meine Einkommensteuererklärung 2008.
Ich habe im Mai 2008 als Schüler ein Kleingewerbe (Umsatzsteuerbefreit) angemeldet und verdiene im Monat ca 200-300 Euro, liege also unter der Bruttoeinnahmen Grenze von 17 500 €.
Des weiteren habe ich im letzten Jahr als geringfügig Beschäftigter gearbeitet (400 Euro Basis mit Steuerkarte).
Nun meine Fragen,
welche konkreten Formulare benötige ich? Soweit ich weiß benötige ich die Formulare:
ESt 1 A 2008 (Einkommensteuererklärung 2008 Mantelbogen für unbeschränkt steuerpflichtige Personen)
Anlage S 2008 (Einkünfte aus selbstständiger Arbeit)
eine formlose Einnahmen - Überschuss - Rechnung
sowie eine Umsatzsteuererklärung
benötige ich ausserdem noch das Formular Anlage N 2008 für Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit (da geringfügig beschäftigt)???
Benötige ich wirklich eine Umsatzsteuererklärung? Ich bin doch Umsatzsteuerbefreit oder will das Finanzamt trotzdem Informationen darüber haben?
Muss ich die Einnahmen aus meiner geringfügigen Beschäftigung in die EÜR einbringen?
Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen...stecke wirklich in einer Sackgasse![]()
MFG
Patrick
Hallo,
die Anlage N muss auch abgegeben werden, da ja Steuern über die Steuerkarte und nicht pauschal abgerecnet wurden.
Gruß Woko
da sich das anscheinend festbrennt in den Köpfen. Kleinunternehmer sind nicht von der Umsatzsteuer befreit. Bei Kleinunternehmern wird die Umsatzsteuer für bestimmte Leistungen nur nicht erhoben. Das gilt nicht für alle Leistungen. Beispielsweise muss auch ein Kleinunternehmer Einfuhrumsatzsteuer bzw. die Steuer auf innergemeinschaftliche Erwerbe mit UStID-Nr. zahlen.Benötige ich wirklich eine Umsatzsteuererklärung? Ich bin doch Umsatzsteuerbefreit oder will das Finanzamt trotzdem Informationen darüber haben?
Muss ich die Einnahmen aus meiner geringfügigen Beschäftigung in die EÜR einbringen?
nein, nur in der Anlage NMuss ich die Einnahmen aus meiner geringfügigen Beschäftigung in die EÜR einbringen?
Gruß
Sven
Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
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