Kannst du aber beantragen auch wenn du von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch machst.
Sowieso. Entweder die britische, oder - mit der USt-ID – die deutsche.meinte der Verkäufer, müsste ich trotzdem Umsatzsteuer bezahlen.
Ist das richtig so?
Gar nicht. Weil du von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch machst. Du bekommst sie ja auch von niemandem wieder, wenn du in Deutschland einkaufst.Wenn ja bekomme ich die dann wieder und von wem?
Siehe oben. In diesem Fall fährst du günstiger, wenn du die britische bezahlst.Muss ich dann die deutschen 19% bezahlen oder die englischen 17,5 %?
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