Ich bin Arbeitnehmer. Da ich im Rahmem einer Einsatzwechseltätigkeit schon länger als 3 monate auf der selben Baustelle beschäftigt war kann ich in der Steuererklärung nicht mehr die günstigen Verpflegungspauschalen von 24€ ab den 3 Monat angeben. Nun bekam ich von meiner firma im Februar 2008 einen Überleitungsvertrag in eine neue Firma. Die Baustelle blieb aber weiterhin durchweg.Fängt die 3 Monatsfrist ab Februar dann von neuen an zu zählen. Wer weiss das?
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