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Thema: Ankauf von Privat-Verkauf gewerblich

  1. #1
    TP-Member Der Frager macht alles soweit korrekt
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    Ankauf von Privat-Verkauf gewerblich

    Hallo

    Ich habe die Möglichkeit regelmäßig gebrauchte oder neue Geräte von verschiedenen Privatleuten anzukaufen und diese dann via Ebay etc wieder zu veräußern. Ist das steuerrechtlich wie ein Kauf bei bei einem Gewerbetreibenden der Kleinunternehmer ist und ich muss vom Verkauf die volle UST. abgeben? Oder muss ich wie bei einem Kauf im Ausland noch die MWST entrichten? Reicht zum Nachweis des Kaufes der Screenshot der Überweisung aus? Ich habe zwar immer Garantiebelege, die jedoch dann nicht auf den Namen des Käufers ausgestellt sind..

    Gruß

  2. #2
    TP-Member Der Frager macht alles soweit korrekt
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    up..frage besteht noch

  3. #3
    TP-Moderator MaWeSol hilft, wo's geht MaWeSol hilft, wo's geht MaWeSol hilft, wo's geht Avatar von MaWeSol
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    Moin,

    es ist egal wo du kaufst, ein Einkauf bleibt ein Einkauf.

    Ich unterstelle jetzt, dass du von der Kleinunternehmerregelung gem. §19 UStG keinen Gebrauch machst, da du schreibst, dass du USt abführst.

    Bei einem Einkauf von einer Privatperson hast du keinen Anspruch auf VoSt-Abzug, da der Verkäufer kein Unternehmer ist. Der von dir gezahlte Betrag ist somit in voller Höhe Aufwand (Wareneingang).

    Verkaufst du nun diese Ware, so musst du bei der Preiskalkulation nicht nur deinen Gewinnaufschlag berücksichtigen, sondern auch die von dir zu entrichtende USt.


    Beispiel:

    - Ankauf von privat für 100,-

    Die 100,- sind als Wareneingang zu verbuchen. Kein Vorsteuerabzug möglich.

    Buchungssatz:
    -Wareneingang an Kreditor/Kasse/Bank 100,-



    - Beim Verkauf der Ware möchtest du 100% Gewinn machen.

    100,- x 100% = 200,- x 19% USt = 238,- Verkaufspreis.

    Buchungssätze:
    - Kasse/Bank/Debitor an Erlöse 200,-
    - Kasse/Bank/Debitor an USt 38,-



    Als Beleg für den Wareneingang reicht die Überweisung aus, wenn zu erkennen ist was du gekauft hast. Im Zweifel solltest du einen Eigenbeleg schreiben. Die Vorschriften des § 14 Abs.4 UStG greifen hier nicht.

    Die Garantiebelege spielen für die Buchhaltung keine Rolle. Ob dein Kunde jedoch die Garantie in Anspruch nehmen kann wenn nicht sein Name auf dem Garantiebeleg steht kann ich nicht beurteilen.

    Gruß,
    Matthias
    Dieser Beitrag stellt keine individuelle rechtliche Beratung dar, sondern gibt lediglich die Meinung des Verfassers wieder.
    ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
    Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Zahlenmüssen. Die Kenntnis aber häufig schon.

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  4. #4
    TP-Insider fitheach hilft, wo's geht fitheach hilft, wo's geht Avatar von fitheach
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    Zitat Zitat von MaWeSol Beitrag anzeigen
    Bei einem Einkauf von einer Privatperson hast du keinen Anspruch auf VoSt-Abzug,
    nicht ganz richtig...

    Wenn du Waren ohne ausgewiesene USt einkaufst, um sie weiter zu verkaufen, kannst du evtl. die Differenzbesteuerung für dich in Anspruch nehmen. Benutze die SuFu für weiteres.

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