Du meldest ein Gewerbe an und machst dann von der Kleinunternehemerregelung Gebrauch.
Berechnungsgrundlage für die EInkommensteuer ist immer das gesamte Einkommen, du musst eine Steuererklärung abgeben, mit allen notwendigen Formularen.- Ich verzichte auf Ust-ID
- Ich kaufe bei dem EU-Ausland-Hersteller Waren mit dem dort geltenden Mwst-Satz
- Ich verkaufe in D die Ware und Weise in meinen Rechnungen keine Mwst aus.
- Steuer muss ich dann nur mit dem Lohnsteuerjahresausgleich für den gemachten Gewinn bezahlen,
Vergiss am besten gleich das Wort "absetzen", für das Geltendmachen von Betriebsausgaben gibt es Regeln. Das geht nicht einfach so und unbegrenzt.kann aber auch für das Geschäft notwendige Anschaffungen absetzen.
Einkaufen schon, aber:Was wäre die Alternative: wenn ich Ust-ID habe könnte ich die Ware zum Nettopreis einkaufen?
Nein, du müsstest die Ware hier versteuern, zum hier gültigen Umsatzsteuersatz. Ausweisen tust du trotzdem nicht und als Vorsteuer ziehen kannst du sie auch nicht.Dann wäre ich aber gezwungen in D die Mwst auszuweisen und abzuführen?
Gerade zu dem Thema gab es etliche Threads in den letzten Tagen, bitte auch die Suche benutzen.


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