Hallo,
leider finde ich zu folgender Fragestellung keine Antwort, weder im Internet noch in der Fachliteratur:
Bei Anwendung der Einzeldifferenzbesteuerung sind Umsätze, die ich bei Lieferung/Erfüllung in ein(em) Drittland mache, in jedem Fall nicht steuerbar, und sei es, daß ich für diese Lieferungen auf die Differenzbesteuerung verzichte.
Aber wie verhält es sich bei Anwendung der Gesamtdifferenzbesteuerung? Laut UStG müssen bei Wahl dieser Veranlagung ausnahmslos alle Umsätze, deren EK unter 500,- Euro liegen, einbezogen werden. Eine Ausnahme ist bei der Gesamttfifferenzbest. nicht möglich.
Sollte das bei Lieferungen in ein Drittland nicht gelten, wie verfahre ich dann bei der Veranlagung - indem ich den EK von diesem Gegenstand von den Ausgaben abziehe? Oder stehenlasse (wäre wohl nicht ganz gerecht)?
Vielen Dank und Grüße,
floman
Geändert von floman (15.07.2009 um 19:23 Uhr)
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