Moin,
also da du ja, wie du selber geschrieben hast, keine Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit hast, kannst du auch keine Werbungskosten geltend machen.
Wäre der Umzug beruflich veranlasst, dann wären es in deinem Fall Betriebsausgaben. Ich habe es allerdings noch nicht gesehen, dass bei einer selbstständigen Tätigkeit Umzugskosten als Betriebsausgaben geltend gemacht wurden.
Ich denke das FA, oder spätestens eine Betriebsprüfung, würden diese Aufwendungen streichen.
Gruß,
Matthias


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