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Thema: Umzug

  1. #1
    TP-Newbie Alien303FM macht alles soweit korrekt
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    Umzug

    Hallo,

    ich bin freiberuflich tätig (keine nichtselbstständigen Einnahmen) und letztes Jahr umgezogen. Es hat sich um einen privaten Umzug gehandelt, wobei ich wesentlich näher an meinen Hauptauftraggeber herangezogen bin, bei dem ich sehr oft vor Ort tätig war.

    Die einfache Frage:
    Soll ich die Umzugskosten (Makler, Transportkosten) in meine Gewinn- und Verlustrechnung aufnehmen oder in die Werbungskosten? Bisher habe ich sonst nichts in den Werbungskosten aufgeführt, da sich diese ja auf nichtselbstständige Tätigkeiten beziehen, wenn ich das richtig sehe?!

    Vielen Dank,

    Alien

  2. #2
    TP-Moderator MaWeSol hilft, wo's geht MaWeSol hilft, wo's geht MaWeSol hilft, wo's geht Avatar von MaWeSol
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    Moin,

    also da du ja, wie du selber geschrieben hast, keine Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit hast, kannst du auch keine Werbungskosten geltend machen.

    Wäre der Umzug beruflich veranlasst, dann wären es in deinem Fall Betriebsausgaben. Ich habe es allerdings noch nicht gesehen, dass bei einer selbstständigen Tätigkeit Umzugskosten als Betriebsausgaben geltend gemacht wurden.

    Ich denke das FA, oder spätestens eine Betriebsprüfung, würden diese Aufwendungen streichen.

    Gruß,
    Matthias
    Dieser Beitrag stellt keine individuelle rechtliche Beratung dar, sondern gibt lediglich die Meinung des Verfassers wieder.
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  3. #3
    TP-Newbie Alien303FM macht alles soweit korrekt
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    Hallo MaWeSol,

    danke für Deine Antwort! Die Steuer habe ich jetzt schon abgegeben.

    Ich habe dem Finanzamt eine Gewinn-und Verlustrechnung mit beigelegt, wo die Umzugskosten bei den Betriebsausgaben aufgeführt sind. In der EÜR sind ja die einzelnen Posten nicht erkennbar. Also war ich sehr ehrlich, und wenn es dem Finanzamt nicht passen sollte, können sie das ja streichen.
    Oder läuft man bei solchen "Falschangaben" quasi Gefahr, eine Strafe zu zahlen? Ich war mir ja wirklich nicht sicher, ob ichs angeben "darf" oder nicht. Im Zweifelsfalle führt man es dann ja natürlich doch auf...

    Viele Grüße Zak

  4. #4
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    Ich vermute, dass das jetzt nicht im Detail angeschaut wird, es dann bei einer Buchprüfung aber zur Nachzahlung kommt.

  5. #5
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    Zitat Zitat von Alien303FM Beitrag anzeigen
    Ich war mir ja wirklich nicht sicher, ob ichs angeben "darf" oder nicht. Im Zweifelsfalle führt man es dann ja natürlich doch auf...
    Unwissenheit schützt bekanntlich nicht vor Strafe... Aber wie ThomasMo schon geschrieben hat...
    Zitat Zitat von ThomasMo Beitrag anzeigen
    Ich vermute, dass das jetzt nicht im Detail angeschaut wird, es dann bei einer Buchprüfung aber zur Nachzahlung kommt.
    Das vermute ich auch... es sei denn du hast einen Beamten erwischt der trotz der Arbeitsüberlastung Zeit findet sich jede Kleinigkeit anzuschauen.

    Gruß,
    Matthias
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  6. #6
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    Der aufmerksame Bearbeiter sollte eigentlich bei der Veranlagung schon Rückfragen stellen sofern die Kosten für den Umzug in der Gewinnermittlung entsprechend kenntlich gemacht wurden.

    Gruß
    Sven
    Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
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  7. #7
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    Nun ja, wenn die Umzugskosten als einer von 100 Posten irgendwo versteckt drinstehen muss man schon genau schauen, um das zu merken.

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