Kleiner Unternehmer vielleicht aber nicht Kleinunternehmer.Dadurch bin ich notgedrungen Kleinunternehmer geworden.
Als Kleinunternehmer brauchst du keine USt an das Finanzamt zahlen, kannst aber auch keine Vorsteuer aus Eingangsrechnungen ziehen sofern du unter den Gesamtumsatzgrenzen bleibst.
gar nicht. Wieso wurde denn so spät die USt-Voranmeldung 2008 eingereicht. Wäre diese Anfang Januar abgegeben worden, wäre die Erstattung innerhalb der ersten 10 Tage im Januar erfolgt und einkommensteuerlich noch dem alten Jahr zugerechnet worden.Wie kann ich diesen Unsinn jetzt noch vermeiden?
Danach ist aber der Zug abgefahren.
Gruß
Sven


LinkBack URL
About LinkBacks
Zitieren