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Thema: Wechsel von Bilanzierung zu EÜR

  1. #1
    TP-Member gobetta macht alles soweit korrekt
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    Wechsel von Bilanzierung zu EÜR

    Hi,
    ich habe zufällig mitgekriegt, dass man seit Ende Mai unter bestimmten Voraussetzungen von der Bilanzierung zur EÜR wechseln kann. Ich habe hier noch keinen Thread dazu gefunden.

    Bin am Nachdenken, ob das was für uns wäre.
    Wir sind ein kleiner Handwerksbetrieb, ein Meister, 4 Minijobber, Umsatz ca. 130.000 €, Gewinn ca. 30.000 €

    Ich weiß nur, daß bei der EÜR nur Zahlungsströme erfasst werden. Da ich die gesamte Buchhaltung - bis auf den Jahresabschluss - vorbereite (ich arbeite mit dem PC-Kaufmann von Sage), sehe ich die hohen Steuerberaterkosten nicht so ganz ein, weil die nur die Jahresabschlußerklärungen erstellen müssen und die Abschreibungs- und Anlagenbuchungen, die aber keinen großen Aufwand darstellen, ich traue mich nur nicht alleine ran.

    Wäre unter diesen Bedingungen die EÜR für uns besser? Könnte "sojemand wie ich" mit buchhalterischem Halbwissen da besser zurecht?

    Bitte um Praxis-Tipps.

    Vielen Dank im voraus.

    Gruß

    Anja

    PS
    Für ebenfalls interessierte hier ein Link mit Infos:

    http://www.akademie.de/fuehrung-orga...hfuehrung.html

  2. #2
    TP-Insider fitheach hilft, wo's geht fitheach hilft, wo's geht Avatar von fitheach
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    Ja, das BilMoG hat wirklich einige Veränderungen gebracht.

    Anhand deiner Kennzahlen würdet ihr weder nach HGB noch nach AO bilanzierungspflichtig.

    Grds. ist EÜR günstiger. Zum einen ist die Buchhaltung nicht so komplex. Bilanzieren bedeutet auch, dass ihr den Gewinn durch Betriebsvermögensvergleich ermittelt (§ 4 I o. 5 I EStG) Daher musst ihr schon Forderungen und Verbindlichkeiten mit Entstehung berücksichtigen und dann noch einmal bei Zahlungsfluss (das kennst du ja schon)

    Bei der Überschussrechnung nach 4 III EStG ist das nicht notwendig. Du buchst nur die Zahlungsströme. D.H. wenn eure Kunden zahlen oder ihr eine Rechnung eines eurer Lieferanten begleicht.

    Wenn man es einmal verstanden hat, ist eine 4 III Rechnung geringfügig einfacher.

    Es fallen auch so Sachen wie Rechnungsabgrenzungen, Aufteilung der Rechnung, z.T. Rückstellungen weg, was die Sache weiter vereinfacht.

    Steuerlich ist die 4 III Rechnung grds. geringfügig günstiger. Der Gewinn fällt nicht mit Fälligkeit der Forderung, sondern mit Zahlung an.
    Z.B.: Du stellst deinem Kunden Ende November 08 eine Rechnung. Anfang Januar 09 zahlt er. Die Rechnung hast du bei 4 I, 5 direkt gewinnwirksameingebucht und versteuerst den Gewinn schon in 08. Bei 4 III wäre das erst mit Zahlung in 09.

    In soweit hättest du einen kleinen Stundungseffekt.

    Ein großer Nachteil ist allerdings, dass du keine offenen Posten mehr sehen kannst. Bei 4 I, 5 reicht ein Ausdruck dieser Opos-Konten um sich einen Überblick über die säumigen Kunden oder offenen Eingangsrechnungen zu verschaffen. Jetzt muss hier eine Nebenbuchführung gefahren werden. Dies kann insbesondere bei Ratenzahlung nervig werden.

    Beim Bilanzieren hast du also definitiv die bessere Übersicht über den Ist-Zustand deines Unternehmens.

    Eine Gewinnermittlung muss bei 4 III auch verfasst werden (Durch den StB). Sei daher vorsichtig, dass dieser für die Gewinnermittlung am Ende nicht mehr Zeit braucht, als du vorher bei der vereinfachten Buchhaltung eingespart hast. Frage ihn auch mal direkt, ob und um wie viel er günstiger würde. Wenn er bisher nur den Abschluss macht, wird das nicht viel sein.

    Der Wechsel der Gewinnermittlungsart erfordert -einmalig- eine Gewinnberichtigung. Das machst du nicht alleine, daher wird der StB noch einmal die Hand aufhalten.

    Soweit was mir adhoc eingefallen ist. Kein Anspruch auf Vollständigkeit.

    VG fith

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