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Thema: Finanzamt Kontopfändung obwohl Steuererklärung per Elster eingereicht?

  1. #1
    TP-Junior MarioP macht alles soweit korrekt
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    Finanzamt Kontopfändung obwohl Steuererklärung per Elster eingereicht?

    Hallo,

    hab ein Brief von meiner Bank vorliegen, das das Finanzamt eine Kontopfändung in Höhe von 525 Euro vornehmen möchte, obwohl ich meine Steuererklärung/Einkommenssteuererklärung -fristgemäß- abgegeben habe? Was kann man da machen? Hat jemand Erfahrungen?

    grüße

  2. #2
    TP-Veteran Guin ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE Guin ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE Guin ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE Guin ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE Guin ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE Avatar von Guin
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    Hallo,
    auf jeden Fall schnellst moeglich mit dem FA in Kontakt treten.
    Hast du per Elster zertifiziert abgeschickt oder normal? Wenn normal, musst du noch deine Unterschift nachreichen.
    Gruss Guin
    Mein Blog

  3. #3
    TP-Lady-Mod dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User
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    Und sonst... du hast keine weitere Post vom FA bekommen?
    Was kam denn bei deiner EkSt.-Erklärung raus?
    Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.

  4. #4
    TP-Greis SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User
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    hab ein Brief von meiner Bank vorliegen, das das Finanzamt eine Kontopfändung in Höhe von 525 Euro vornehmen möchte, obwohl ich meine Steuererklärung/Einkommenssteuererklärung -fristgemäß- abgegeben habe?
    weshalb soll denn gepfändet werden? Welche Steuern und welche Jahre sind betroffen. Für eine Kontopfändung dürfte bereits eine schriftliche Steuerfestsetzung vorliegen, aus der der Betrag hervorgeht.

    Gruß
    Sven
    Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
    Immer informativ: Linkliste Steuerrecht | Steuerlexikon | Die EÜR | Steuerinfothread | Googlebedienung

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