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Thema: Firmenwagen Anschaffung und Privatnutzung

  1. #1
    TP-Junior 16hoch9 macht alles soweit korrekt
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    Firmenwagen Anschaffung und Privatnutzung

    Hallo...

    ich bin Selbstständig und möchte möchte mir gern ein Auto kaufen. Dieses soll ein Firmenwagen werden, welches ich aber auch privat nutzen möchte.

    Darf ich die Umsatzsteuer bei der Umsatzsteuervoranmeldung geltend machen?

    Und kommt als nächstes - ich habe hier von einer 1% Regel gelesen. Würde das auf mich zutreffen?

    Das Auto ist übrigens gebraucht und kostet 27500 EUR.

    Ich würde mich freuen, wenn ihr mir helfen könnt. Vielen Dank.

  2. #2
    TP-Specialist copy ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE copy ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE copy ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE copy ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE
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    Zitat Zitat von 16hoch9 Beitrag anzeigen
    Darf ich die Umsatzsteuer bei der Umsatzsteuervoranmeldung geltend machen?
    Ja.

    Und kommt als nächstes - ich habe hier von einer 1% Regel gelesen. Würde das auf mich zutreffen?
    Entweder das oder die Fahrtenbuch-Methode.

    Das Auto ist übrigens gebraucht und kostet 27500 EUR.
    Bei der 1%-Regelung ist der Listen-Neupreis maßgeblich.

    Ich würde mich freuen, wenn ihr mir helfen könnt. Vielen Dank.
    Wobei konkret helfen? Du musst dich zunächst mal selbst intensiv mit dem Thema befassen, es gibt hier ja zahlreiche Threads, aus denen du Informationen entnehmen kannst. In der Linkliste Steuerrecht http://www.traum-projekt.com/forum/1...ht-and-co.html findest du auch einiges an Informationen.

    copy

  3. #3
    TP-Junior 16hoch9 macht alles soweit korrekt
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    Hallo Copy,

    vielen Dank für den Link.

    Wenn ich das richtig verstanden habe, dann darf ich nur 50% der MwSt. bei der Umsatzsteuervoranmeldung angeben, weil ich das Auto auch privat nutze - richtig?

    Und wenn ich den Neupreis, des Autos nehme, dann muss ich die 1% auf mindestens 60.000 EUR rechnen.

    Also müsste ich 7200 EUR als zusätzlichen Gewinn versteuern.

    Unterm Strich ist das ja ein absolutes Minusgeschäft. Oder habe ich hier noch einen Denkfehler?

  4. #4
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    Zitat Zitat von 16hoch9 Beitrag anzeigen
    Wenn ich das richtig verstanden habe, dann darf ich nur 50% der MwSt. bei der Umsatzsteuervoranmeldung angeben, weil ich das Auto auch privat nutze - richtig?
    Nein voll, weil die Anschaffung des Pkw ja eine Betriebsausgabe darstellt, aber du musst dann im Gegenzug auf den privaten Anteil Umsatzsteuer bezahlen.

    Und wenn ich den Neupreis, des Autos nehme, dann muss ich die 1% auf mindestens 60.000 EUR rechnen.

    Also müsste ich 7200 EUR als zusätzlichen Gewinn versteuern.
    Tja.

    Wobei: Das Auto scheint schon etwas älter zu sein? Dann kommt noch die 'Kostendeckelung' ins Spiel. Ich zitiere dazu mal Sven:

    "Es kann ja sein, dass der PKW schon 100 Jahre alt ist und die AfA längst verbraucht ist und nur sehr geringe Kosten entstanden sind. Der Bruttolistenpreis war aber wesentlich höher, so dass die mit dieser Methode ermittelte private Nutzung um eines mehr beträgt als die tatsächlichen Kosten. Dies wäre aber ungerecht, so dass maximal die tatsächlichen Kosten ertragsteuerlich berücksichtigt werden."

    http://www.traum-projekt.com/forum/1...atzsteuer.html

    Unterm Strich ist das ja ein absolutes Minusgeschäft. Oder habe ich hier noch einen Denkfehler?
    Rechne halt mal durch, ob du mit der Fahrtenbuchmethode günstiger wegkommst. Oder auf die Anschaffung eines 'Firmenwagens' nicht besser ganz verzichtest und die pauschalen 30 Cent je mit dem Privatwagen gefahrenen Kilometer ansetzt ...

    copy

  5. #5
    TP-Junior 16hoch9 macht alles soweit korrekt
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    Hi Copy,

    ich habe mir das Auto nun privat gekauft und rechne es dann einfach ab.

    Vielen Dank für deine Hilfe.

  6. #6
    TP-Supporter junimond ist auf einem guten Weg Avatar von junimond
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    Dabei möchte ich aber wie so oft darauf hinweisen, das der Wagen ins Betriebsvermögen zu überführen ist, wenn man mehr als 50% der gefahrenen Kilometer beruflich zurücklegt.
    Da gibt es keine Wahlfreiheit!
    Nicht das dann im nachhinein das böse Erwachen kommt, wenn das Finazamt rückwirkend eine Einstellung ins Betriebsvermögen verlangt und die angesetzten Kilometerpauschalen nicht mehr akzeptiert, weil der Wagen zwingend ins BV gehört...

  7. #7
    Elena86
    Guest
    Hallo erstmal.

    Ich habe da zum Themavorsteueranmeldung im Bezug auf die Anschaffung eines Firmenwagens mal ne Frage.

    Ich habe mir im Apri eine Firmenwagen zugelegt, allerdings über Finanzierung.
    Was kann ich jetzt geltend machen? 19% von meinen Raten oder wie oder was????

    Und wie kann ich in meiner Einkommenssteuererklärung den Wagen absetzen, welches Formular, wo gebe ich Benzinkosten an, ich verzweifel an diesem thema total...
    ich finden nicht nur hier auch auf anderen Seiten immer nur stücken für stücken was, was aber wiederum andere Fälle sind und ich bin ein kompletter Steuerneuling und muss sagen, das es die nervigste und beschissenste Erfindung ist. Aber zwang....ich weiß......

    Wäre super wenn Ihr mir helfen könntet.....

    Liebe Grüße,
    Elena



    Zum Thema Fahrtenbuch:

    Reicht der Name der Firma/Kunden + Anspr.-partner oder muss ich jedes mal die Adresse eintragen?

  8. #8
    TP-Supporter junimond ist auf einem guten Weg Avatar von junimond
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    Finanzierung oder Leasing?
    Finanzierung heisst, der Wagen wurde gekauft und ist in der AfA linear über 6 Jahre abzuschreiben.
    Dafür gibt es kein extra Steuerformular sondern das gehört in deine Buchführung.
    Die Finazierungsraten tauchen nirgendwo auf. Einzig die jährlich anfallenden Zinsen des Darlehens (Hausbank oder Autohausbank) fallen als BA an. Darüber braucht man dann eine Zinsbescheinigung der finanzierenden Bank.
    Fahrtenbuch sind alle Angaben für betriebliche Fahrten zu machen, also Firma/Kunde, Adresse, Fahrzeit, Kilometerstand Anfang und Ende, Veranlassung der Fahrt. So ist das halt beim Fahrtenbuch...
    Und man vergesse auch nicht den privaten Nutzunganteil und die Berücksichtigung der Fahrten zwischen WHG. und Betriebsstätte.
    Aber da kann man hier genügend Ausführungen zu finden. einfach mal die Suchfunktion bemühen.
    Zum Thema AfA, Vorsteuer etc. ist hier auch alles schon vielfach durchgekaut worden...

  9. #9
    Elena86
    Guest
    JA, habe ihn über Finanzierung gekauft.

    "Finanzierung heisst, der Wagen wurde gekauft und ist in der AfA linear über 6 Jahre abzuschreiben.
    Dafür gibt es kein extra Steuerformular sondern das gehört in deine Buchführung."


    Was ist "AfA linear"?
    Also, ich bin Promoterin schreibe Rechnungen für meine Einsätze und führe die MwSt ab.
    Mache monatl. meine Umsatzsteuervoranmeldung, wo ich alles an betrieblichen Ausgaben (die 19%) abziehe.....
    mehr Buchhaltung mache ich nicht...
    Wo soll ich meinen Wagen mit aufführen..... ???
    Ich habe auch noch nie eine Steuererklärung gemacht....

    Danke für deine Antwort..........

    ELena

  10. #10
    TP-Lady-Mod dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User
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    Du wirst am Jahresende minimum eine Gewinnermittlung (Einnahmen-Überschuss-Rechnung, kurz EÜR) und deine Steuererklärung machen müssen. Und in die EÜR kommen u.a. deine gewerblichen Ausgaben.
    Bitte beschäftige dich in deinem eigenen Interesse mit dem Thema Buchhaltung eines Einzelunternehmers.
    Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.

  11. #11
    Elena86
    Guest

    Hilfe

    da ich, egal ob hier im forum oder anderswo im Netz nur bahnhof zum Thema Steuern, Absetzung etc verstehe:

    Kenn jemand von Euch einen Steuerberater in Hamburg, der keine 800 € nimmt und mich zudem auch nicht escheisst oder irgendwelchen anderen Mist baut.......??????

    Danke & Gruß,

    Elena

  12. #12
    TP-Supporter junimond ist auf einem guten Weg Avatar von junimond
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    Manchmal reicht auch eine Beratung durch einen Steuerberater aus.
    Bevor man dahin geht, würde ich dir den Besuch eines Buchladens empfehlen. Dort kaufst du dir einmal ein Buch, das das Thema Einnahme Überschuss Rechnung erklärt und schreibst dir nach dieser Lektüre alle entstandenen Fragen auf.
    DANN besuchst du den Steuerberater und machst ein Beratungsgespräch und stellst ihm die entsprechenden offenen Fragen.
    Das kostet meist nicht mehr als max. 100€ (wenn man vorbereitet ist).
    Danach solltest du schon deutlich mehr Überblick haben.
    Wenn du einen steuerberater deine USt und deine EÜR machen lässt, wirst du i.d.R. immer bei 600-800€ landen.
    Für mich reichten in meiner Laufbahn zwei Beratungsgespräche aus, um letztendlich alles zu klären.
    Mit Steuerberatern, denen ich mich anvertraut hatte, habe ich persönlich leider nur schlechte Erfahrungen gemacht...

  13. #13
    Elena86
    Guest
    Hallo Junimond,

    grundsätzlich bin ich nicht auf den Kopf gefallen und werde auch erstmal mit nem Buch versuchen, ich wage nur zu bezweifeln ober ich dieses Bürokratendeutsch verstehe.....aber das hatte ich eh noch vor bevor ich zum Berater gehe..... Danke Dir für Deine Antwort.....

    LG Elena

  14. #14
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    Zitat Zitat von Elena86 Beitrag anzeigen
    Hallo Junimond,

    grundsätzlich bin ich nicht auf den Kopf gefallen und werde auch erstmal mit nem Buch versuchen, ich wage nur zu bezweifeln ober ich dieses Bürokratendeutsch verstehe.....aber das hatte ich eh noch vor bevor ich zum Berater gehe..... Danke Dir für Deine Antwort.....
    Vielleicht solltest du auch an deiner Einstellung arbeiten, du gehst extrem negativ an die Sache heran. Bürokratendeutsch, Zwang, Steuerberater bescheissen, Mist, nervig, beschissen usw.

    So wird das vermutlich nichts. Akzeptiere, dass das alles eben zu deiner Selbstständigkeit gehört.

    copy

  15. #15
    Elena86
    Guest
    Ich hab nochmal eine Frgae zum Fahrtenbuch.....

    Darf ich dort eine Kerrektur vornehmen oder muss ich ich alles in ein neues übertragen?

    Ich würde diesen Teil einfach einmal gerade durchstreichen und die korrektur direkt darunter.......

    LG Elena

    Ps: @ Copy

    Das hat nichts mit meiner Einstellung zu tun, nur ist es so, das ich mit diesem Thema überfordert bin und mir keinen Steuerberater leisten kann, dem ensprechend muss ich das alleine machen und die tatsache das ich noch nie was mit Steuererklärung zu tun hatte und keinen Fehler machen möchte, da ich oft genug von anderen zu hören bekomme, dass wenn jemand ganz schnell deine ZUkunft zerstören kann dann ist es das Finanzamt, macht es für mich noch schwerer.......

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