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Thema: Entnahme Firmenwagen aus Betriebsvermögen

  1. #1
    TP-Junior Unplugged macht alles soweit korrekt
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    Entnahme Firmenwagen aus Betriebsvermögen

    Hallo liebe Unternehmer,

    ich habe mir anfang letzten Jahres einen Firmenwagen (gebraucht) gekauft und musste wegen Krankheit zur Sicherheit mein Gewerbe nahezu stilllegen und eine Festanstellung annehmen. Damit falle ich dann zeitnah auch unterhalb der 10% und muss das KfZ zwingend aus dem BV entfernen.

    Hierzu folgende Überlegungen des Vorgehens:

    1. Die Abschreibung erfolgt anteilig bis zum Stichtag der Entnahme
    2. Die Entnahme erfolgt via Rechnung an mich inkl. MwSt zu einem angemessenen Zeitwert (die MwSt wird dann ans FA abgeführt)
    3. Gleichzeitig beginnt dann ab dem Stichtag der Zeitraum, wo ich bei der Einkommenssteuererklärung dann die Kilometer ansetzen kann

    Die obigen Punkte sind vermutlich io?
    Jetzt kommt aber noch eine problematischer Frage:
    Die Abschreibung des Fahrzeugs läuft derzeit ja noch. Bestimmt damit nicht die Abschreibung selbst den Kaufpreis um das Fahrzeug aus dem Firmenvermögen zu entnehmen? Oder kann der Kaufpreis auch niedriger angesetzt werden, weil beispielsweise kleinere Schäden etc. aufgetreten sind bzw. marktbedingt der Wert deutlich niedriger liegt?

    Vielen Dank und steuerfreien Sonntag ;-)

  2. #2
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    Die obigen Punkte sind vermutlich io?
    jupp, wenn mit ESt-Erklärung unter 3. der Ansatz als Werbungskosten aus nichtselbstständiger Tätigkeit gemeint ist.

    Bestimmt damit nicht die Abschreibung selbst den Kaufpreis um das Fahrzeug aus dem Firmenvermögen zu entnehmen?
    nein, die Entnahme erfolgt immer zum Teilwert (Marktwert).

    Oder kann der Kaufpreis auch niedriger angesetzt werden, weil beispielsweise kleinere Schäden etc. aufgetreten sind bzw. marktbedingt der Wert deutlich niedriger liegt?
    wie schon geschrieben, der Marktwert ist entscheidend. Ein niedrigerer Preis kann damit natürlich begründet werden, wobei man in den Vorjahren bereits eine außergewöhnliche Abschreibung hätte vornehmen sollen in denen die Schäden verursacht wurden.

    Gruß
    Sven
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  3. #3
    TP-Junior Unplugged macht alles soweit korrekt
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    Jetzt habe ich doch nochmal eine Frage zu dem Thema und zwar bezogen auf die Abschreibungen. Ist das Fahrzeug aus dem Betriebsvermögen entnommen worden, gibt es ja faktisch keine Abschreibungen mehr. Wenn ich am mich selbst eine Rechnung schreibe, erziele ich durch den Verkauf an mich aber einen Gewinn in Höhe des Zeitwertes.

    Wird die offene Abschreibungssumme bei der Entnahme komplett angerechnet? Andernfalls würde ich ja einen Verkaufsgewinn voll angerechnet bekommen ohne vorher den Einkaufspreis steuermildernd anwenden zu können.

  4. #4
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    wenn der Verkaufspreis / Entnahmewert in voller Höhe als Einnahme gebucht wird ist der Restbuchwert auch entsprechend als Ausgabe zu buchen. Saldieren sollte man nicht.

    Gruß
    Sven
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  5. #5
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    Ok, dann ergibt das natürlich Sinn. Mit Saldieren ist Verrechnung gemeint, oder?

    Grüße und schönes Wochenende,
    Unp

  6. #6
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    ja
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