jupp, wenn mit ESt-Erklärung unter 3. der Ansatz als Werbungskosten aus nichtselbstständiger Tätigkeit gemeint ist.Die obigen Punkte sind vermutlich io?
nein, die Entnahme erfolgt immer zum Teilwert (Marktwert).Bestimmt damit nicht die Abschreibung selbst den Kaufpreis um das Fahrzeug aus dem Firmenvermögen zu entnehmen?
wie schon geschrieben, der Marktwert ist entscheidend. Ein niedrigerer Preis kann damit natürlich begründet werden, wobei man in den Vorjahren bereits eine außergewöhnliche Abschreibung hätte vornehmen sollen in denen die Schäden verursacht wurden.Oder kann der Kaufpreis auch niedriger angesetzt werden, weil beispielsweise kleinere Schäden etc. aufgetreten sind bzw. marktbedingt der Wert deutlich niedriger liegt?
Gruß
Sven


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