Hallo,
ich mache jetzt das erste mal eine EÜR für das Jahr 2008.
Habe mit dem Kleingewerbe weit unter 17.500 € verdient, weswegen eine formlose Gewinnermittlung ja ausreicht.
Jetzt ist meine Frage, muss der Verdienst von der Lohnsteuerkarte auch auf die Gewinnermittlung des Kleingewerbes mit drauf?
Nein nein.. ich habe kaum Ausgaben, daher ist Gewinn und Umsatz fast identisch und beides weit unter den 17.500.
Trotzdem wichtiger Punkt, danke!
Musste für Promotion ein Kleingewerbe anmelden. Habe es dann gleichzeitig für Design-Tätigkeiten angemeldet wofür es in diesem Jahr hauptächlich genutzt wird.
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