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Thema: Ist das Steuerhinterziehung?

  1. #1
    TP-Junior dos-santos77 macht alles soweit korrekt
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    Ist das Steuerhinterziehung?

    Hallo liebe Boardmitglieder,
    ich habe folgendes Problem.

    Ich habe ein Kleingewerbe seit Mai 2009 und habe oft aus China Konsolenzubehör und Spiele importiert. Diese Spiele und das Zubehör sind oft durchgekommen beim Zoll ohne das ich Steuern gezahlt habe auch als der Wert der Waren ab und zu über 22 €uro lag. Einige male wurde ich zum Zollamt gerufen und musste das Packet abholen und die Steuern 19% drauf Zahlen. Bei den Bestellungen handelt es sich um Waren die manchmal einen Wert von 22€ übersteigen und manchmal nicht.

    Nun meine Frage:
    Wenn ich die Steuererklärung abgebe wird ersichtilich das ich Waren importiert habe die manchmal den Warenwert von 22 Euro übersteigen. Muss ich jetzt für alle Waren die den Freibetrag übersteigen eine Nachzahlung leisten oder nicht ?
    Was kann ich machen ? Oder soll ich das erstmal so lassen würde ich ärger mit dem Finanzamt bekommen ? Zählt das als Steuerhinterziehung ?

    Ein herzlichen Dankeschön schon einmal !!!

  2. #2
    TP-Specialist ThomasMo hilft, wo's geht ThomasMo hilft, wo's geht ThomasMo hilft, wo's geht
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    Du führst gewerblich Ware ein, weißt offenbar bescheid darüber dass Du Einfuhrumsatzsteuer zahlen musst und fragst ob es Steuerhinterziehung ist wenn Du das nicht machst. Alles klar

    Sofort zum zuständigen Hauptzollamt gehen (in diesem Fall ist nicht das FA zuständig), alle Unterlagen mitnehmen und nachverzollen! (Die 19% musst Du als Gewerbetreibender m. E. auch für alles abführen was unter 22 Euro Warenwert war).

    Und in Zukunft mit jeder Sendung sofort nach Erhalt zum zuständigen Zollamt gehen. Wenn Du so regelmäßig einführt solltest Du dir darüber hinaus eine Zollnummer zulegen.

  3. #3
    TP-Junior dos-santos77 macht alles soweit korrekt
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    alles klar danke für die rasche antowort.
    ich bin mir da nicht sicher das ich alles nachverzollen muss was unter einem warenwert unter 22 euro lag!!1
    kann mir da jemand sagen ob das stimmt ?
    mfg

  4. #4
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    Die Einfuhrumsatzsteuer im Normalfall schon. Aber wie gesagt, das Hauptzollamt hilft Dir weiter. Bitte denen aber unbedingt mitteilen, dass Du gewerblich handelst und als Kleinunternehmer nicht Vorsteuerabzugsberechtigt bist.

  5. #5
    TP-Junior dos-santos77 macht alles soweit korrekt
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    Danke für die Antworten,.
    An wen kann ich mich denn wenden für die Frage ob ich den ganzen rRest der über 22 euro war versteuern musss ??
    ich habe gestern mit dem Zollbeamten gespcochen er meinte zu mir das ich auch als unternehmer keine steuern zahlen brauch wenn der warenwert nicht die 22 euro übersteigt.
    Dannn hat er mir noch etwas mit der EUST erklärt er meinte iwas mit wenn der der zu zahlende Einfuhrumsatzzoll wenn der nicht über 10 euro ist dann soll das auch frei sein aber nur für die die vorsteuerabzugsberechtigt sind.

  6. #6
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    Zitat Zitat von dos-santos77 Beitrag anzeigen
    Dannn hat er mir noch etwas mit der EUST erklärt er meinte iwas mit wenn der der zu zahlende Einfuhrumsatzzoll wenn der nicht über 10 euro ist dann soll das auch frei sein aber nur für die die vorsteuerabzugsberechtigt sind.
    Da hast Du Deine Antwort doch schon. Bist Du vorsteuerabzugsberechtigt? Wenn Kleingewerbe heißt, dass Du die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nimmst, bist Du es nicht, also hast Du auf alle Sendungen die Einfuhrumsatzsteuer nachzuzahlen. Was Dir nun hier schon gesagt wurden und auch vom Zollbeamten, von daher verstehe ich die weitere Nachfrage nicht, die Sache ist doch offensichtlich eindeutig

  7. #7
    TP-Junior dos-santos77 macht alles soweit korrekt
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    Also ich bin nicht Vorsteuerabzugsberechtigt, der Zöllner meinte zu mir alle artikel die den Warenwert über 22 euro nicht übersteigt brauch ich nicht zahlen !!
    Also muss ich nur die Sachen nachversteuern die den Warenwert von 22 euro übersteigen! Muss ich die auch nachversteuern wenn auf der Verpackung steht Zollamtlich abgefertigt ??
    Vielen DANK

  8. #8
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    Die Zollgebühren musst Du dann nicht zahlen. Die 19% Einfuhrumsatzsteuer wie Du aber doch selbst schreibst und schon gesagt bekommen hast doch:
    Dannn hat er mir noch etwas mit der EUST erklärt er meinte iwas mit wenn der der zu zahlende Einfuhrumsatzzoll wenn der nicht über 10 euro ist dann soll das auch frei sein aber nur für die die vorsteuerabzugsberechtigt sind.
    Und auch die Einfurhumsatzsteuer ist beim Zoll zu entrichten.

  9. #9
    TP-Supporter Sven0 macht alles soweit korrekt
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    da du das gewerblich machst würde ich auch die Einfuhr-USt. nachzahlen. Das ganze fliegt sonst sowieso bei der nächsten Steuerprüfung auf. Die USt. wird rückwirkend für 4 Jahre nachgeschaut.

  10. #10
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    Davon reden wir doch die ganze Zeit

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