Hi!
Kenne nur die Art wie es dir die Dame gesagt hat.
Hi,
eine kurze Frage da ich gerade verunsichert wurde:
Wenn das Unternehmen eine Essensrechnung über 150 € erhält, dann muss diese meiner Meinung nach die Punkte einer "ordentlichen Rechnung" erfüllen damit sie anerkannt wird.
http://www.rechtsanwaltdrach.de/serv...ussetzunge.htm
Ein Punkt ist, dass dort auch unser Firmenname und unsere Anschrift drauf stehen muss. Ich habe mir das so auch von unserem Steuerberater bestätigen lassen. (Der ist der selben Meinung)
Jetzt wollte ich von dem Restaurant halt eine korrigierte Rechnung haben, daraufhin hat mich die Dame von dem Restaurant angerufen und sich gewundert, sowas wäre ja noch nie vorgekommen. Ihrer Meinung nach würde es genügen wenn man per Firmenkreditkarte bezahlt da man dann ja die Abbuchung als Beleg hätte. (Der Beleg über die Kartenzahlung hängt mit dran an der Rechnung)
Was ist richtig?
Mit freundlichen Grüßen
Sven W.
Hi!
Kenne nur die Art wie es dir die Dame gesagt hat.
ist aber falsch. Es ist eine ordnungsgemäße Rechnung auszustellen mit allen Punkten die dazugehören.
Gruß
Sven
Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
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