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Thema: Umzug, Provision, absetzbar(?) und wo nachfragen? Ust?

  1. #1
    TP-Member Manni Brecht macht alles soweit korrekt
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    Umzug, Provision, absetzbar(?) und wo nachfragen? Ust?

    Hallo zusammen,

    ich habe gelesen, dass man auch als Selbständiger Einzelunternehmer evtl. seinen Umzug und damit verbundene Kosten steuerlich absetzen kann.

    Situation und Frage mit wem man es klärt:
    Ich ziehe 35 km näher an meinen Haputkunde, wo ich sehr oft vor Ort sitze (fast täglich) das spart mir pro fahrt ca. eine Halbe Stunde (weil es zum Teil durch stark befahrene Stadt und volle Bahn geht), also ca. eine Stunde am Tag. Außerdem wohnen in dem Gebiet potenzielle weitere Kunden für die Zukunft.

    Nun habe ich gehört, dass es stark abhängig davon ist, welche Gründe man vorweisen kann. Mit einer Stunde Zeit-sparen scheint schon passend zu sein, aber ich bin mir unsicher ob pro Fahrt oder ingesamt. Außerdem weiß ich nicht, ob nicht jedes Finanzamt da etwas ander entscheidet, da es sich immer etwas um Bemessen handelt. Ob ich nun eine Stunde oder nur eine halbe spare (sind ja "nur" 30 km) ist auch schon bemessens Sache alleine.

    Ich würde das sehr gerne vor dem Umzug fest abklären, ob es ein "beruflich annerkannt begründeter" Umzug ist, damit ich es mit einkalkulieren kann. Klärt man so etwas mit dem Finanzamt? Wenn ja, mit welchem, dem von der Gemeinde wo man momentan wohnt oder dem, wo man hin zieht? Denn die Est-Erklärung bekommen am Ende ja die, wo man hin zieht. Kann man sich so etwas vorher überhaupt klären?


    2. Wenn es als "beruflicher Umzug" gilt und steuerlich absetzbar ist, dann...
    - kann man auch die Ust bei der Ust-vorauszahlung abziehen? Oder sind die Ust kosten da nicht verrechenbar?

    3. Kann man auch die Provision die man an den Makler für die Wohnung zahlen muss absetzen?

    4. Hat jemand noch gute Links zu dem Thema? Oder andere Tipps?

    Falls es wichtig ist, ich bin Freiberufler und Umsatzsteuerpflichtig.

    Schönen Dank und viele Grüße
    Manni

  2. #2
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    Zitat Zitat von Manni Brecht Beitrag anzeigen
    Hallo zusammen,

    ich habe gelesen, dass man auch als Selbständiger Einzelunternehmer evtl. seinen Umzug und damit verbundene Kosten steuerlich absetzen kann.
    Den Thread http://www.traum-projekt.com/forum/1...057-umzug.html hast du schon entdeckt?

    Nun habe ich gehört, dass es stark abhängig davon ist, welche Gründe man vorweisen kann. Mit einer Stunde Zeit-sparen scheint schon passend zu sein, aber ich bin mir unsicher ob pro Fahrt oder ingesamt.
    Bei Arbeitnehmern pro Fahrt.

    Außerdem weiß ich nicht, ob nicht jedes Finanzamt da etwas ander entscheidet, da es sich immer etwas um Bemessen handelt. Ob ich nun eine Stunde oder nur eine halbe spare (sind ja "nur" 30 km) ist auch schon bemessens Sache alleine.
    Kaum. Die FAs wissen meist, wie lange ein Arbeitnehmer von A nach B braucht, die sitzen ja schließlich selbst vor Ort. Im großstädtischen Ballungsraum kann es schon sein, dass 30 Kilometer einer Stunde entsprechen, auf dem Land kaum.

    Ich würde das sehr gerne vor dem Umzug fest abklären, ob es ein "beruflich annerkannt begründeter" Umzug ist, damit ich es mit einkalkulieren kann. Klärt man so etwas mit dem Finanzamt?
    Sicher. Aber _fest_ klären wird das vmtl. niemand. Du kannst höchstens versuchen, eine Tendenz abzufragen. Dabei würde ich allerdings nicht mit "potenziellen Kunden" argumentieren.

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  3. #3
    TP-Member Manni Brecht macht alles soweit korrekt
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    Danke für den Link, passt zum Teil auch zu meinen Fragen. Aber Punkte 2-4 werden da auch gar nicht angesprochen. Leider geht auch aus dem Thread nicht hervor, wann dies bei Selbständigen meistens erlaubt wird und wann nicht. :-( Also wenn jemand noch Fälle kennt, gerne her damit.

  4. #4
    TP-Member Manni Brecht macht alles soweit korrekt
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    Ich trau mich einfach nochmal zu fragen, sonst hat niemand Erfahrung zu dem Thema?

    Danke und Grüße
    Manni

  5. #5
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    2. Wenn es als "beruflicher Umzug" gilt und steuerlich absetzbar ist, dann...
    - kann man auch die Ust bei der Ust-vorauszahlung abziehen? Oder sind die Ust kosten da nicht verrechenbar?
    richtig, ist seit 2006 oder 2007 möglich.

    3. Kann man auch die Provision die man an den Makler für die Wohnung zahlen muss absetzen?
    auch das sind Betriebsausgaben wenn der Umzug als beruflich / betrieblich veranlasst angesehen wird.

    Die Zeitersparnis alleine sollte nicht dein einziges Argument sein. Pauschal würde ich es jedenfalls streichen.

    Gruß
    Sven
    Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
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  6. #6
    TP-Member Manni Brecht macht alles soweit korrekt
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    Danke dir.

    Scheint ja schwer begründtbar zu sein. Es ist ja von mir auch nicht geschwindelt, ich ziehe da in eine ganz andere Stadt, 30km weg, wo ich nie hingezogen wäre wenn die beruflichen Gründe "zeitersparnis Weg zum Kunde" und "positive Lage potenziellen Kunden" nicht da wären.

    Mit Potenziellen Kunden meine ich wirklich Firmen, bei denen ich schon führende Mitarbeiter kenne die sagten dass man in zukunft zusammen kommen kann, und die ich auch schon etwas besser kenne.

    Also von meiner persönlichen Sichtweise, ist es auf jeden Fall ein beruflicher Umzug. Man könnte natürlich sagen, die Zeitersparnis ist privat. Der Weg zur Arbeit (zum Kunde) ist aber nicht privat, den setze ich ja auch beispielsweise von der Steuer ab.

    Ich wohne derzeit auch in einer WG (habe also nur ein Zimmer), da ich zum Teil ja zu Hause arbeite, also betriebliche Sachen und für meine/n Kunde/n, kommt in der aktuellen Wohnung auch ein Platzproblem zu Stande. Das ist noch ein Grund, wieso ich hier generell ausziehen will. Ist auch nicht an den Haaren herbei gezogen, ich brauche wirklich mehr Platz für meine Arbeit, alles in einem Zimmer lagern und arbeiten geht nicht wirklich vernünftig, da man auch immer mehr Unterlagen bekommt.

    Ansonsten fällt mir aber nichts ein. Ich werde mir die nächsten Wochen einfach mal noch ein paar Gründe "ausdenken" die das ganze dann noch bestätigen. Vielleicht fällt mir ja zusätzlich noch etwas ein. Für mich steht es fest, dass es beruflich ist, da ich ansonsten ja hier in der Wohnung bleiben würde. Das muss ich dann wohl nur etwas besser erklären.

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