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Thema: Kleinunternehmerregelung

  1. #1
    TP-Junior
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    Question Kleinunternehmerregelung

    Hallo zusammen,

    seit März dieses Jahres betreibe ich neben meinem Studium ein Handelsgewerbe und rechne mit Umsätzen unterhalb von 16.000 €, womit die Kleinunternehmerregelung greift und ich keine Vorsteuer abführen muss. Nun weiß ich aber nicht, ob dies automatisch der Fall ist oder ob ich erst eine entsprechende Genehmigung beantragen muss bzw. das Finanzamt darüber informieren sollte.

    Danke für Eure Hilfe.
    Heute ist der Anfang vom Rest Deines Lebens...

  2. #2
    Super Moderator Avatar von Robert
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    Hi Speedy,

    das ist nicht automatisch so.
    Du müßtest bei einem Gewerbeschein einen Antrag vom Finanzamt bekommen ( kann manchmal ein wenig dauern) dort mußt du dann an der entsprechenden Stelle ein Häckchen machen....

    Bitte frag mich jetzt aber nicht an welcher, ist aber leicht zu sehen wenn man sich das Teil durchließt.

    Wenn du das Ding noch nicht bekommen hast, bist du auch noch gar nicht beim Finanzamt registriert. Sowas habe ich schon von vielen gehört, bei denen das Finanzamt irgendwie nix davon mitbekommen hat.... Ja Ja deutsche Bürokratie

    Gruss
    Robert
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    Dann bin ich ja froh, dass nun der erste Teil geschafft ist vom TP Relaunch.

  3. #3
    TP-Junior
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    Hi Robert,

    danke für die Antwort. Allerdings weiß ich aus meinen Unterlagen, dass ich beim Finanzamt als Gewerbetreibender registriert bin. An den von Dir genannten Antrag mit dem Häckchen kann ich mich jedoch nicht erinnern. Ich würde eher sagen, dass ich so etwas noch nicht in den Händen hatte.

    Was soll ich nun tun? Weiterhin munter Rechnungen ohne ausgewiesene MwSt ausstellen und warten bis sich das Finanzamt bei mir meldet oder soll ich mich selbst melden?
    Heute ist der Anfang vom Rest Deines Lebens...

  4. #4
    Super Moderator Avatar von Robert
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    HI Speedy,

    ich würde das mal mit dem Finanzamt klären. Ist wohl besser so.
    Mich wundert es, dass du nix vom Finanzamt bekommen hast...

    Kläre das mit denen und dann bist du auf der sicheren Seite ...


    Gruss
    Robert
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  5. #5
    TP-Senior
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    würde das auch klären, hätte dann ja auch den vorteil, dass du die gezahlte mwst dir wiederholen kannst (firmenessen,...)
    und bei dem kleinen aufwand würde ich das auf alle fälle machen, musst die abrechnung ja nicht monatlich durchführen, wenn du wie geschrieben kleine umsätze hast

  6. #6
    TP-Insider Avatar von stallone
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    Also bei mir sieht das folgendermaßen aus:

    Ich habe bei unserer Gemeinde hier im Rathaus für 20 € eine sog. "Gewerbeanmeldung" bekommen ... vom Finazamt jedenfalls noch gar keine Post und die Anmeldung war am 11.04.02 - was darf ich denn nun machen? Über 16.000 Umsatz werde ich jährlich jedoch auch nicht kommen - ich bin 15 Jahre alt, meine Eltern haben das Gewerbe unterschrieben ...
    "Eine [...] gesellschaftliche NORM ist nichts Greifbares. Sie ist nichts Konkretes oder wissenschaftlich Beweisbares. Sie ist offensichtlich eine geheime Abmachung, an die sich die meisten halten. Sie ist das Drehbuch und wir spielen mit. Wer sich nicht daran hält, fällt auf!"

  7. #7
    Arriva
    Guest

    Finanzamt...das kann dauern

    Hi zusammen,

    das Finanzamt läßt sich mit dem Versenden von Unterlagen und ähnlichem manchmal wirklich seeehr lange Zeit. Ich hatte mein Gewerbe am 1.2.2002 angemeldet und erst im Juni die Formulare zur Anmeldung der Gesellschaft bekommen. In aller Regel aber solltet ihr dort aber mal anrufen, wenn ich das Gefühl habt, vergessen worden zu sein. Das schadet nicht und ich hab die Erfahrung gemacht, daß Finanzbeamte entgegen ihrem Ruf doch ziemlich nett sind.

    Gruß, Arriva

  8. #8
    TP-Insider Avatar von stallone
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    Darf man denn vorher, wenn man noch kein Bescheid vom Finazamt hat, also gar nicht über das Gewerbe arbeiten?
    "Eine [...] gesellschaftliche NORM ist nichts Greifbares. Sie ist nichts Konkretes oder wissenschaftlich Beweisbares. Sie ist offensichtlich eine geheime Abmachung, an die sich die meisten halten. Sie ist das Drehbuch und wir spielen mit. Wer sich nicht daran hält, fällt auf!"

  9. #9
    Arriva
    Guest
    Doch, sobald du einen Gewerbeschein hast, gilt das als offizielle Genehmigung zum Betrieb des Gewerbes. Die Sache mit dem Finanzamt betrifft nicht die Ausübung des Gewerbes an sich, sondern nur die Steuerpflicht, die an diese Tätigkeit geknüpft ist. Und die kann auch im nachhinein erfüllt werden. Es ist also unter Umständen möglich, daß du dann - so wie ich- die Umsatzsteuervoranmeldungen für die Monate Februar bis Juni erst im Juli abgeben kannst (falls Du auf die Kleinunternehmerregelung verzichten willst als Beispiel).

    Gruß, Arriva

  10. #10
    TP-Insider Avatar von stallone
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    Aha, dann weiß ich Bescheid. Was ich noch nicht so ganz verstanden habe: Muss ich denn immer Steuern bezahlen, oder gibt es da eine Begrenzung, wo die dann wegfallen? Was soll ich momentan auf die Rechnungen schreiben (inkl. oder excl. Mwst.) - Soll ich die Mwst. zurücklegen?

    Ich möchte dann natürlich erstmal als Kleinunternehmer arbeiten, es ergeben sich ja dann Vorteile, ne?
    Was muss man denn außer den 16% Mwst. noch an Steuern oder dergl. bezahlen?

    Ich hoffe, dass ich bisher außer das obrige alles richtig verstanden habe, ansonsten sorry!!
    "Eine [...] gesellschaftliche NORM ist nichts Greifbares. Sie ist nichts Konkretes oder wissenschaftlich Beweisbares. Sie ist offensichtlich eine geheime Abmachung, an die sich die meisten halten. Sie ist das Drehbuch und wir spielen mit. Wer sich nicht daran hält, fällt auf!"

  11. #11
    Arriva
    Guest
    Leider bin ich kein Steuerberater, obwohl ich mir manchmal wünschte, in dem Kram besser durchzusehen. Dir gehts also nicht alleine so. Jedenfalls aber kann ich Dir sagen, daß die Kleinunternehmerregelung dann greift, wenn du nicht über einen bestimmten Umsatzbetrag hinauskommst. Den teilt dir auch das Finanzamt mit.
    Du kannst es aber auch so wie ich machen und freiwillig auf die Kleinunternehmerregelung verzichten. Das hat den Vorteil, daß Du dann auf den Rechnungen die Mwst. ausweisen darfst. Sonst darfst Du es nämlich nicht (egal ob exkl. oder inkl.). Der Nachteil ist aber: seit dem 01.01.2002 MUSST Du dann jeden Monat ne Umsatzsteuervoranmeldung ausfüllen, auch wenn der Betrag, den Du dann abführst noch so gering ist. Und das ist ein echt bürokratischer Aufwand. Wenn du also Kunden hast, die auf die Mwst. in den Rechnungen keinen Wert legen (und das ist im Geschäftskundenbereich leider selten der Fall), dann bleib bei der Kleinunternehmerregelung. Die Mwst. darfst du dann aber an keiner Stelle der Rechnung erwähnen.

    Gruß, Arriva

    ********Ohne Gewähr**********

  12. #12
    Super Moderator Avatar von Robert
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    Hi stallone,

    die Suche bringt auch manchmal was zu Tage
    Soweit ich weiss hatten wir das Thema schon bis zum vollen Ende ...

    nur mal kurz:

    Kleinunternehmer:

    - Kennzeichnen durch Satz
    Stalonne XY ist von der Mwst. befreit.

    - Kleinunternehmer gilt bis zu einem UmsatzBetrag von "früher 32.500 DM !!) oder Gewinn bis 12.000 DM

    - 12.000 DM ist die Gewinnuntergrenze... Wenn du darunter Gewinn machst bist du von der Steuer befreit. Aber du mußt natürlich trotzdem eine Steuererklärung mit einfacher Gewinn/Verlust Rechnung machen ( Da helfen PC Programme)

    Das sind die Eckdaten ... Die aktuellen Euro Sätze findest du sicherlich irgendwo ....

    Gruss
    Robert


    weitere Beiträge gibt es hier:

    http://www.traum-projekt.com/forum/s...einunternehmer

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  13. #13
    TP-Special Mod TP-Sponsor Avatar von Thomas
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    Original geschrieben von Arriva
    Der Nachteil ist aber: seit dem 01.01.2002 MUSST Du dann jeden Monat ne Umsatzsteuervoranmeldung ausfüllen,
    das höre ich ja zum ersten Mal.
    Gilt das dann nur für neue Gewerbe? (seit 01.01.02)

    ich kenne die Regelung der Umsatzsteuervoranmeldung nur, dass sie einfach von der Höhe des Umsatzes abhängig ist.
    In meinen ersten beiden Jahren brauchte ich nur jährlich, seitdem muss ich 1/4-jährlich.

    Und auch dieses Jahr habe mache ich noch 1/4-jährlich und das FA hat sich noch nicht beschwert

  14. #14
    Arriva
    Guest
    Ja, ich war auch ziemlich erstaunt, als mich das Finanzamt anrief und mich auf die "neue Regelung" aufmerksam machte. Ich glaube aber wirklich, daß das nur für Unternehmen gilt, die erst in diesem Jahr ihr Gewerbe eröffnet haben. Den Hintergrund dieser neuen Rechtslage kenne ich jedoch auch nicht.

    Gruß, Arriva

  15. #15
    TP-Insider Avatar von stallone
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    Vielen Dank, ihr habt mir wirklich sehr geholfen!!
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