Moin,
die ESt-Vorauszahlungen bleiben bestehen sofern du keinen Antrag auf Herabsetzung dieser stellst. Ein Zweizeiler sollte hierfür ausreichen dies zu begründen. Ob dem entsprochen wird man dann sehen.
bedenke, dass die USt-Erklärung für den Besteuerungszeitraum 2009 binnen einem Monat nach Beendigung der unternehmerischen Tätigkeit abzugeben ist (§ 16 Abs. 3 UStG und § 18 Ab. 3 UStG) und nicht mit Ablauf des Kalenderjahres 2009.
Gruß
Sven


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