Hallo liebe Leute,

ich betreibe seit Anfang Oktober 2007 ein Gewerbe was bislang vor einigen Monaten noch nicht viel Gewinn abgeworfen hat. Zum 1.1.09 habe ich die Umsatzsteuerbefreiung für mich aufheben lassen und bin durch die UStVA nun auch gezwungen etwas genauer Buch zu führen, mache dies bislang aber alles noch zu Fuß da ich bis jetzt keine Zeit hatte mich in SKR Kontierung o.ä. einzuarbeiten.

Obwohl ich schon viel zum Thema gelesen habe bin ich mir bei einigen der unten genannten Punkte noch unsicher und würde mich über eure Tipps und Hinweise freuen, die mein bisheriges Halbwissen übersteigen oder bestätigen.

Mein Hauptarbeitsgerät ist mein Laptop für den ich mir nun endlich einen externen Monitor kaufen möchte. Ein Modell was ich ins Auge gefasst habe kostet netto 239,20€ (+ 45,45€ USt). Ich werde diesen zu etwa 20% privat nutzen. Die gezahlte Vorsteuer kann ich im Monat des Kaufes dennoch voll in der UStVA angeben, richtig?

Wie ist der Monitor dann in der EÜR aufzuführen? Ich habe viel zur Pool-Abschreibung gelesen und wenn mich nicht alles täuscht gilt diese doch nur für selbstständig nutzbare Wirtschaftsgüter, was ein einzelner Monitor ja nicht ist. Kann ich ihm demnach einfach eine, lt. AfA-Tabelle geltende, Nutzungsdauer von 3 Jahren unterstellen und ihn somit in diesem Jahr mit 26,58€ (239,20€/36 * 4 (Sep-Dez)), den beiden darauffolgenden Jahren 79,73€ und 2012 mit 53,16€ (8 Monate) abschreiben?

Ich würde dann in der EÜR für dieses Jahr als Ausgabe "Abschreibung Monitor (4 Monate): 26,58€" aufführen und dem "Privatnutzung Monitor (20%): 5,32€" als Einnahme gegenüberstellen. Die darauf entfallende USt von 1,01€ (ja ich weiß, sieht lachhaft aus mit so kleinen Zahlen aber die sind hier ja nur beispielhaft) würde ich dann in der Umsatzsteuererklärung angeben und somit erst zum Jahresende an das Finanzamt abführen? Oder mit anderen Worten: die haben in den monatlichen Umsatzsteuervoranmeldungen nichts zu suchen, richtig?

Ich hoffe ein paar von euch lesen noch tapfer weiter denn was mich auch beschäftigt ist die Einlage von meinem privat erworbenen Laptop ins Betriebsvermögen. Vielleicht sollte ich zu diesem Thema einen neuen Thread öffnen aber ich möchte die Situation hier dennoch kurz darlegen: den Laptop habe ich im Dezember 2007 für 1277,31€ brutto gekauft. Damals war ich als Kleinunternehmer noch umsatzsteuerbefreit und habe mir auch um Betriebsvermögen und dergleichen nicht viele Gedanken gemacht, also Privatkauf.

Nun müsste es aber doch eigentlich möglich sein, diesen nachträglich mit seinem jetzigen Wert ins BV einzulegen. Den aktuellen Wert würde ich berechnen indem ich einfach die Abschreibungen, die vom 1.12.07 bis zum 1.1.09 angerechnet worden wären, vom Kaufpreis abziehe. Also in diesem Fall 1277,31€ - 1277,31€/36 Monate * 13 Monate = 816,06€. Ist das so prinzipiell korrekt? Da ich das Gerät ursprünglich privat erworben habe muss ich hier doch mit dem Bruttopreis rechnen da ich die gezahlte Vorsteuer ohnehin nicht nachträglich zurückbekäme, oder?

Wie schreibe ich den dann weiter ab? Ziehe ich das für den Rest seiner dreijährigen Nutzungsdauer einfach weiter durch? Also 2009 425,77€ und 2010 schließlich 390,29€? Oder gilt die Übernahme ins Betriebsvermögen als Erwerb und ich muss ihn ab 2009 über 5 Jahre im Pool abschreiben? Dann würde ja eh alles komplizierter weil der neu gekaufte und der von privat eingelegte Laptop dann ja eine selbständig nutzbare Einheit bildeten, welche über 5 Jahre abzuschreiben wäre, oder?

Der Laptop wird auch weiterhin zu etwa 30% privat genutzt, was ich in der EÜR ja einfach als Einnahme buchen kann. Sehe ich das richtig dass ich für die Privatnutzung auch jährlich USt abführen muss obwohl ich die beim Kauf des Gerätes gezahlte Vorsteuer nie vom FA zurückbekommen habe?

Bezüglich der Pool-Abschreibung noch eine Bonusfrage: wenn ich jedes Jahr einfach nur einen Sammelposten in der EÜR stehen habe, wie rechne ich aus diesem dann Privatnutzung heraus? Wenn ich im selben Jahr einen Computer kaufe, der zu 50% sowie einen Drucker, der zu 100% gewerblich genutzt wird, dann packe ich deren Abschreibung ja in einen Sammelposten so dass sich doch gar nicht mehr nachvollziehen lässt wieviel von ihm auf welches Gerät entfallen. Oder muss ich für diesen Zweck trotz Pool-Abschreibung ein Anlageverzeichnis führen?

Nun ist das alles doch sehr ausufernd geworden. Ich kann es euch nicht verübeln wenn ihr mich damit einfach zum Steuerberater schickt aber würde mich trotzdem über einzelne Hinweise zu ein paar meiner Fragen freuen, da sie meiner Meinung nach prinzipiell allgemeingültig sind.

Vielen Dank schonmal für eure Zeit,
Phil