+ Antworten
Ergebnis 1 bis 4 von 4

Thema: Rechnung in die Schweiz - Ust., Ust.-Id.-Nr., etc.

  1. #1
    TP-Newbie Catweazle :-) macht alles soweit korrekt
    Registriert seit
    Sep 2009
    Beiträge
    3

    Question Rechnung in die Schweiz - Ust., Ust.-Id.-Nr., etc.

    Hallo,

    habe schon im Forum gesucht aber nichts gefunden, was auf meinen Fall zutrifft. Vielleicht könnt Ihr mir ja helfen :-)

    Eine schweizer Zeitung hat ein Foto von mir angefordert und abgedruckt.
    Das Foto habe ich in Deutschland aufgenommen und dann per Mail in die Schweiz geschickt. Nun soll ich eine Rechnung in SFR stellen und muss dann wahrscheinlich auch die Bankgebühren fürs Wechseln in Euro tragen.

    Da es sich bei der Schweiz um ein Drittland (also nicht EU) handelt muss ich glaube ich keine MwSt. berechnen aber ist die Angabe meiner Ust.-Id.-Nr. und der des Rechnungsempfängers erforderlich?

    Und handelt es sich in meinem Fall um eine Lieferung, eine Leistung oder eine sonstige Leistung, bzw. was muß ich auf meiner Rechnung (für das deutsche Finanzamt) als Grund für die steuerfreie Berechnung angeben?

    Wie und wo trage ich diese Einnahme in meine Ust.-Voranmeldung ein.

    Ihr seht, ich bin mit diesem Rechnungs- und Finanzkram nicht so bewandert, daher wäre ich für Eure Hilfe sehr, sehr dankbar.

    LG, Catweazle :-)

  2. #2
    TP-Insider fitheach hilft, wo's geht fitheach hilft, wo's geht Avatar von fitheach
    Registriert seit
    Apr 2008
    Ort
    Bonn
    Beiträge
    615
    Ich sehe das so:

    Die Zurverfügungstellung des Bildes ist eine sonstige Leistung iSd. § 3 IX UStG. Um genau zu sein, die Einräumung eines Verwertungsrechtes an dem Bild.

    Aus diesem Grund ist die sonstigen Leistung gemäß § 3a III iVm. IV am Sitz des Empfängers, d.h. in der Schweiz, erbracht.

    Das wiederum bedeutet, die Leistung ist in der BRD nicht steuerbar, § 1 I Nr. 1.

    Vielmehr ist sie - aller wahrscheinlichkeit nach - in der Schweiz zu versteuern.

    Rg. einfach ohne USt austellen (sonst schuldest du sie dennoch gemäß § 14c dem dt. FA.) und mit Kunden klären, ob dieser die Lsg versteuert.

    VG Fith

  3. #3
    TP-Newbie Catweazle :-) macht alles soweit korrekt
    Registriert seit
    Sep 2009
    Beiträge
    3
    Hallo Fith,

    danke Dir sehr für Deine Hilfe.

    Habe mal diesen § 1 I Nr. 1 gelesen, verstehe aber nur Bahnhof.

    Dann schreibe ich auf meine Rechnung "die Leistung ist in gemäß § 1 I Nr. 1 UstG. nicht steuerbar" .

    LG, Catweazle :-)

  4. #4
    TP-Newbie Catweazle :-) macht alles soweit korrekt
    Registriert seit
    Sep 2009
    Beiträge
    3

    Question

    Ach, muss ich denn nun die Einnahme in der USt.-VA eintragen und wenn ja wo?

    LG, Catweazle :-)

+ Antworten

Ähnliche Themen

  1. Rechnung in die Schweiz
    Von massi im Forum Steuer & Buchführung
    Antworten: 3
    Letzter Beitrag: 25.10.2010, 01:51
  2. Rechnung in die Schweiz
    Von vergammelte im Forum Steuer & Buchführung
    Antworten: 6
    Letzter Beitrag: 25.10.2010, 01:50
  3. Rechnung für Schweiz - Lieferadresse DE
    Von printshop-herol im Forum Recht & Co
    Antworten: 1
    Letzter Beitrag: 24.03.2008, 14:15
  4. Taxi Quittung Schweiz / Rechnung in BRD
    Von actionpascha im Forum Recht & Co
    Antworten: 1
    Letzter Beitrag: 19.03.2007, 11:38
  5. Rechnung in die Schweiz ohne Mwst?
    Von Jordan im Forum Recht & Co
    Antworten: 4
    Letzter Beitrag: 04.05.2006, 17:56

Stichworte

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)

     

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51